ist das gesetzlich erlaubt oder Folter?

11 Antworten

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Kitzeln ist ganz generell ein körperlicher Übergriff. Um jemanden zu kitzeln, musst Du ihn ja schon gegen seinen Willen anfassen. Und das ist nach dem Rechtsverständnis hierzulande nur zulässig, um polizeilich notwendige Massnahmen zu erzwingen.

Wenn die "Wahrheitsfindung" oder "Ermittlung" selbst die polizeiliche Massnahme wäre, die erzwungen würde, würde das m.E. bereits die Definition von Folter erfüllen.

Generell: der Begriff Folter muss, wie jeder andere, sehr grundsätzlich definiert werden, um Missbrauch auszuschliessen. Eigentlich ist nämlich in keinem Staat Folter erlaubt. Beispiel: Israel gilt als folternder Staat (Amnesty International). Und das obwohl Israels oberster Gerichtshof viele Foltermethoden untersagt hat.

So ähnlich ist es mit den USA in ihrem rechtsfreien Raum Guantanamo Camp auf Kuba.

Und: ohne es zu wisssen, rate ich mal: auch solche Folterspezis wie China haben ihre Regularien.

Der Haken: wenn nur ausdrücklich verbotene Massnahmen verboten sind, sind damit ja de facto alle anderen erlaubt.

Daher muss es umgekehrt sein: den Ermittlungsbehörden muss jede Massnahme verboten sein, die nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Sonst gibt es zwangsläufig Folter.

Im Mittelalter wurden Menschen auf einer Trage festgebunden. Dann wurden ihre Füße mit Salz eingerieben und eine Ziege leckte das Salz ab. Das führte dazu, dass diese Menschen Schmerzen hatten vor lachen.

So wie du es beschreibst ist es dann also eindeutig Folter.

mapmap96 
Beitragsersteller
 27.08.2012, 15:47

danke, das wäre aber eine echt gute Idee

es wäre auf alle Fälle nicht erlaubt und wäre Folter insbesondere wenn die Person diese Art Berührung ablehnt, Anfassen ist verboten ohne Einverständnis und in der Tat wurde und wird in manchen Ländern dies als Foltermethode angewendet.

Ich gehöre auch zu den Menschen, die absolut nichts lustiges am Kitzen finden. Es ist einfach nur unheimlich unangenehm und schmerzhaft. Ich habe auch schon einen Freund rausgeschmissen, weil er nach mehrfacher Bitte, das zu unterlassen, immer wieder mit dem Kitzeln angefangen hat. Er fand es aber einfach nur witzig und war nicht bereit, die deutlichen Wünsche von mir zu respektieren.

Auch meinen Kindern habe ich von Anfang an untersagt, mich zu kitzeln, weil es zu gefährlich war, ich habe einmal meinen Sohn mit einem Tritt gegen die Wand befördert, weil er mich gekitzelt hat. Ich kann da nichts dafür, wenn ich gekitzelt werde, würde ich alles tun, um mich vor diesem unangenehmen Gefühl zu schützen, ich schlage, ich trete, ich beisse, Hauptsache es hört so schnell wie möglich auf. Es ist einfach ein schreckliches Gefühl, gekitzelt zu werden für mich.

mapmap96 
Beitragsersteller
 28.08.2012, 22:36

oha ;O

Wenn die Person nicht freiwillig Auskunft gibt, dann darf man ihr nichts seelisch oder körperlich antun, damit sie spricht!

Also ist Kitzeln als "Einsatzmittel" verboten, auch wenn es um eine wichtige Info geht!

Jedes anfassen, dass nicht mit Zustimmung des anderen erfolgt, gilt juristisch als Körperverletzung. Auch wenn kitzeln ohne Schaden bleibt, ist es eine Körpervereltzung und folglich auch als Folter abzulehnen.

Peterthb  27.08.2012, 17:22
Jedes anfassen, dass nicht mit Zustimmung des anderen erfolgt, 
gilt juristisch als Körperverletzung.

Nein, aber dieser Satz gilt komödiantisch als ziemlich lustig.

Still  27.08.2012, 20:24
@Peterthb

Zugegeben, das war etwas zu pragmatisch ausgedrückt ; - )