Ist das Filmen von Polizeibeamten bei beispielsweise einer Verkehrskontrolle zulässig?
Darf man Polizeibeamte bei beispielsweise einer Verkehrskontrolle Filmen, um sich vor Schikane, Amtsmissbrauch oder generell nichtgerechtfertigten Maßnahmen von Seiten der Polizisten schützen, Bzw sich dadurch dagegen im nachhinein wehren, sofern keine Urheberrechtsverletzung stattfindet und das Material nicht veröffentlicht wird? Es kommt ja immer wieder vor dass die Polizei die Unwissenheit der Menschen ausnutzt, Personen zu bestimmten Maßnahmen rechtswidrig gezwungen werden oder Menschen durch Polizisten schikaniert werden, und dies im Nachhinein leider nicht beweisen können.
7 Antworten
1.) Polizeibeamte geben ihre Persönlichkeitsrechte nicht am Eingang zur Polizei ab, sie haben diese wie jeder andere immernoch und nach wie vor.
Das bedeutet, keine personenbeziehbaren Bildaufnahmen ohne eine ausdrückliche Zustimmung (nicht stillschweigend und auch nicht, wenn der nichs gegen sagt oder sowas - ausdrücklich, da.h. vorher nachgefragt, ob man das bitte dürfe im Sinne von "Wer viel Fragt bekommt viel verboten") des aufgenommenen.
2.) Das besondere Problem bei dem "Filmen" ist zudem gar nichtmal das Bild, es ist der Ton.
Du darfst das nicht öffentlich gesprochene Wort - und jedes Wort, dass an Dich gerichtet ist, ist nicht öffentlich - nicht ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten aufnehmen.
Tust Du es doch, ist das eine Straftat gemäß $ 201 StGB und wird bestraft.
Fazit:
Nein, man darf das nicht.
Das klingt total klasse und ist auch komplett richtig:
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
- 1.
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
Nun ja, Punkt 1 ist aber mal schöner Unsinn.
Wieso Unsinn?
Bereits die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen einer Person (z.B. mit dem Handy) stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, auch wenn keine Verbreitungsabsicht besteht (BGH NJW 1995, 1955)
Ferner gilt auch, bereits die Herstellung und die Anfertigung eines Bildnisses kann rechtswidrig sein, wenn keine Einwilligung erteilt wurde
und davon auszugehen ist, dass die betroffene Person mit einer späteren Verbreitung des Bildnisses nicht einverstanden wäre.Also, wenn man damit bereits rechnen muss, dass der gefilmte Mitmensch mit einer späteren Veröffentlichung - egal ob diese beabsichtigt ist oder wäre im Moment der Aufnahmen - nicht einverstanden ist, ist eine Aufnahme rechtswidrig. Es entstehen dadurch Unterlassungs - sowie Löschungsansprüche.
Das wird sehr gerne übersehen, weil das nicht so im KUG steht, jedoch zivilrechtlich durchaus eingeklagt werden kann.
So leid mir das tut, das glt halt auch für Pozeanten oder Pozelantinnen.
Es ist und bleibt juristischer Dummfug. Und auch das Urteil, das Du zitierst, hat trotz des Leitsatzes nicht annähernd etwas mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun.
Wer will, kanns nachlesen http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140127
Hallo,
jaja, wir Polizist begehen ständig Straftaten, das ist auch der Grund, wieso wir alle noch Polizisten sind^^
Im Ernst:
Filmen ist nur ohne Ton erlaubt, ansonsten
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
- 1.
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
-
Bilder kannst du theoretisch soviel machen wie du willst, außer du hast vor sie zu veröffentlichen (hast du ja nicht).
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Es gibt einige Bundesländern in denen es bereits Urteile gibt, dass so entstandenes Videomaterial sichergestellt werden darf, um eine Straftat vorzubeugen (nämlich das Veröffentlichen).
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Am "einfachsten" für uns ist folgender Sachverhalt:
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Während einer Festnahme mit Widerstandshandlung filmst du die Kollegen. Anschließend stellen die Kollegen dein Handy sicher: Als Beweismittel, welches die Widerstandshandlung beweist. Das Handy wird dann erst nach der Verhandlung wieder rausgegeben, da es dann ja nicht mehr als Beweismittel dient... perfekt für uns, einen besseren Beweis (da "unparteiischer Filmer") gibt es nicht.
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Nur der Vollständigkeit halber:
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Bilder darfst du natürlich nicht machen, wenn die Kollegen gerade ein Unfallopfer versorgen etc. (§201a StGB), aber du hast ja von einer Verkehrskontrolle gesprochen...
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Ein Tipp vielleicht noch: Mich persönlich stört es nicht, egal ob ich gefilmt oder fotografiert werde => meine Maßnahmen kann ich alle verantworten, ist für mich eher ein entlastender Beweis.
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Es gibt aber genügend Kollegen, die das persönlich nehmen. Und eine Verkehrskontrolle kann auf 3 Minuten erledigt sein... oder halt auch mal ne Stunde dauern... und jetzt überleg, ob sie bei jemanden, der Fotos macht schnell geht oder nicht:-| (nein, ich finde das nicht gut, wollte nur auf die Tatsache hinweisen)
Vielen Dank, ich fand es sehr hilfreich auch mal die Position eines Polizisten zu dem thema zu hören.
Fühlen sie sich bitte ich persönlich angegriffen, solange die Arbeit der Polizei rechtens und sinnvoll ist, unterstütze ich diese voll und ganz. Aber gerade sie als "anständiger" Polizist sollten doch eigentlich meine Meinung teilen, dass es Möglichkeiten geben sollte, sich gegen Polizisten zu wehren, die nicht nach den Regeln handeln, und Personen gerade zu schikanieren (ich weiß, dass das keinesfalls normal ist, sie können aber nicht leugnen, das Amtsmissbrauch unter Polizisten vorkommt). Denn gerade diese lassen die gesamte Polizei in einem schlechten Licht da stehen, das vermutlich nicht unbedingt der Realität entspricht.
Beispielsweise hat die örtliche Polizei bei uns den Ruf, in der Stadt vor allem bei Jugendlichen bei Personenkontrollen Ganzkörperdurchsuchungen vor Ort durchzuführen. Dabei wird die mangelnde Rechtskenntnis der Betroffenen gnadenlos ausgenutzt, da in den meisten Fällen die in Paragraph 29 Polizeigesetz genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, aber kaum jemand dieses Gesetz kennt.
Dieses Beispiel ist zwar recht harmlos und es entsteht oft kein Schaden dadurch, aber ich bin der Meinung dass sich auch Polizisten an Gesetze halten müssen, was aber häufig nicht kontrolliert werden kann wenn beispielsweise 2 Beamte gegen einen Jugendlichen aussagen.
Erstmal kann ich mich nicht erinnern, dir das "Sie" angeboten zu haben, also bleiben wir besser beim "du";-)
Ich bin zu 100% bei dir, wir brauchen keine Rambos, dafür ist bei der Polizei einfach kein Platz.
Amtsmissbrauch habe ich in der Tat eher weniger mitbekommen (nach aber auch "erst" knapp 10 Jahren Dienst), dennoch bin ich mir sicher, dass es diesen gibt. Genauso wie es willkürliche Steuersachbearbeiter gibt, rassistische MC-Donalds Bedienungen etc. wo Menschen sind, da menschelts.
Wobei ich es gerade interessant finde, dass du das Beispiel mit der Leibesvisitation bei Jugendlichen ansprichst. Dazu haben wir hier in Bayern tatsächlich das Recht, wenn es sich z.B. um Örtlichkeiten handelt, an denen aus polizeilicher Erfahrung oft mit Betäubungsmittel gehandelt wird. Aber mal ehrlich: Was muss man für ein Mensch/Polizist sein, um einen Jugendlichen in der Öffentlichkeit komplett ausziehen zu lassen... da happerts dann an einer ganz anderen Stelle...
Wie auch immer, ich kann dich verstehen, mahne nur zur Vorsicht, die meisten Kollegen mögen nun mal nicht fotografiert/gefilmt werden, da sie (ggf. zu Recht) befürchten, dass diese Aufnahmen dann die Runde machen und dementsprechend reagieren.
Aber das Ganze soll ja (in Kürze) durch die BodyCams umgangen werden. Mittlerweile ist auch im letzten Landtag der Widerstand gefallen und die Pilotierung einer BodyCam bei Einsatzkräften angeordnet. Sollten diese irgendwann mal Standard sein, wäre alles so viel einfacher, für beide Seiten. Quasi der Videobeweis von der Bundesliga in die Polizeikontrolle übernommen:-)
Schau mal hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Die Frage die jetzt offen bleibt, ist, ob es sich bei einer Polizeikontrolle um die Öffentlichkeit handelt.
Wir müssen uns als Gesellschaft entscheiden, was wir wollen:
Freiheit oder Sicherheit. Ich würde mich sehr gerne für die Freiheit
entscheiden. Leider ist die Welt nicht so, wie wir sie uns wünschen und sie ist
in den letzten Jahren unsicherer geworden. Wenn wir unsere Freiheit behalten
wollen, müssen wir sie absichern.
Sicherheit kann die Polizei erzeugen, wenn kriminelle Handlungen im Vorfeld
erkannt und verhindert werden können. Dazu muss sie Situationen kontrollieren
können und dafür auch die rechtliche Handhabe haben. Das ist der Fall. Immer wenn etwas wirklich Schlimmes passiert
ist – wie der Anschlag in Berlin – wird gefragt, wann und wo die Polizei etwas
falsch gemacht hat.
Wir müssen als Gesellschaft, die Arbeit der Polizei
unterstützen und Kontrollen zügig zulassen. An dieser Stelle die Arbeit der
Polizei behindern und juristische Halbwahrheiten von sich geben, führt zu
weniger Sicherheit und schadet damit uns allen.
Wir haben in Deutschland und Europa aktuell ein
Sicherheitsproblem. Wäre doch nett, wenn du die Polizei ihre Arbeit machen
lässt. Dieses ewige "dürfen die das?" bringt nicht mehr Sicherheit.
Wenn der nächste Mal einer in einen Weihnachtsmarkt fährt,
wird wieder gefragt: Wo war die Polizei?
Selbstverständlich gebe ich Ihnen völlig recht, was die Arbeit der Polizei im Hinblick auf die Terrorbekämpfung angeht.
Allerdings geht Ihre Antwort völlig an meiner Frage vorbei. Ich möchte nicht die Polizei an ihrer Arbeit hindern, sondern die Einhaltung meiner Rechte sichern.
Es wird häufig von fällen berichtet, in denen Polizisten ihre mach illegal missbrauchen, was aber häufig nicht aufgeklärt wird, da der Beweis fehlt, oder beispielsweise die Aussage zweier Polizisten mehr Gewicht hat als meine, und sie sind sich dessen in der Regel bewusst.
Die Polizisten dabei zu filmen würde sie keineswegs bei ihrer Arbeit behindern, sondern lediglich dafür sorgen, dass ich eine Absicherung hätte, dass sie meine rechte auch einhalten.
Das Karo, welches wir uns hier betrachten ist schon sehr klein. Natürlich behinderst du die Arbeit der Polizei, wenn du mit dem Filmen anfängst. Oder meinst du, die werden sich das so einfach gefallen lassen?
Ob eine Verkehrskontrolle der Terrorbekämpfung dient oder "nur" der Verkehrssicherheit ist zunächst nach außen hin auch unklar.
Fest steht, dass Polizisten Beamte sind und es auch gerne bleiben wollen. Auch diese arbeiten nicht fehlerfrei. Eine vorsätzliche Misshandlung von Bürgern, die in eine Kontrolle geraten halte ich deshalb aber für ausgeschlossen.
Jein.
Filmen darf man grundsätzlich aber der Polizist hat als Mensch, wie Du auch, ein Persönlichkeitsrecht und daher fällt das Filmes des Gesichtes flach. Kamera auf den Boden richten ist also drin.
Aber das Filmen des Vorgangs verändert den Vorgang.
Wow, das klingt total klasse... Ist aber juristisch gesehen leider ganz schöner Unsinn^^