Vorladung als Beschuldigter in Hesse

8 Antworten

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Ok, also mal ganz grundsätzlich: Ermittlungsverfahren sind eine klare rechtliche Angelegenheit.

So banal das klingt, weil es ja irgendwie jeder weiss,so seltsam finde ich manche Antworten dazu. Du hast das Recht, zur Vorladung nicht zu erscheinen (bei der Polizei), und sollte mal eine von der Staatsanwaltschaft kommen (unwahrscheinlich, weil du Beschuldigter bist, und die ja wissen, dass du nichts sagen musst), musst du zwar hin, aber auch nichts sagen. Nie und nirgends. Es ist hierbei völlig irrelevant, was die Polizei denkt, ob das den Staatsanwalt an den Film XY erinnert, wo jemand ganz Böses auch geschwiegen hat u.s.w. u.s.f.

Viele Leute machen sich darum Gedanken, aber wir leben in einem Rechtsstaat mit klaren und strengen Regeln, wann jemand verurteilt wird, und "der Staatsanwalt denkt" ist kein zulässiges Beweismittel. Staatsanwälte sind Juristen und in deren Augen hängt man sich nicht das "S" von schuldig an, wenn man seine Rechte wahrnimmt, sondern das "S" von schlau.

Viele Ermittlungen werden auch mangels Tatverdacht eingestellt, wenn der Beschuldigte schweigt. Geschieht das nicht, hat man später immer noch Gelegenheit, sich zu äußern, und das darf auch nicht gegen einen gewertet werden.

Deine Quellenfrage habe ich auch gelesen, kann sie nur leider nicht gut beantworten: Quellen wofür genau? Was ich hier schrieb, kann man in der StPO nachlesen, bzw gibt es bei dejure.de zu §261 StPO eine umfangreiche Entscheidungssammlung zur Beweiswürdigung. Die Einstellungshäufigkeit von Ermittlungsverfahren liegt bei 75-80 Prozent (google anwerfen :)).

Ich wünsche noch gute Nerven :)

hazel3791 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 10:58

Vielen Dank, sehr hilfreiche Antwort! Also nur um sicher zu gehen, dein Tipp ist auch nicht hinzugehen. Soll ich telefonisch absagen? Oder gar keine Stellung nehmen? Das war der Tipp eines Bekannten.

Gerberecht  21.08.2014, 11:03
@hazel3791

Ja, darauf läuft es hinaus. Man kann sich ernsthaft mit Vorwürfen auseinandersetzen, wenn es bei der Staatsanwaltschaft liegt, ist immer noch früh genug (falls die nicht eh einstellen).

Ob du Bescheid sagst oder nicht, in den Akten steht dann "kam nicht zur Vorladung". Absagen ist höflicher, klar, aber zuweilen neigen Menschen dazu, dann doch noch irgendwas zu sagen ;) Menschen sind so: Man fragt sie was und dann antwortet man oft ganz automatisch. Man wird halt zu gutem Benehmen erzogen...

Evtl kommt nochmal eine Vorladung (selten, sehr selten), aber dann gilt das Gleiche.

Viel Erfolg

hazel3791 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 12:05
@Gerberecht

super, danke :D

Hallo, entweder Anwalt einschalten und nicht hingehen. Der Anwalt schreibt denen dann ein Brief bzw. Fax. Oder hingehen und nur angaben zu deiner Person machen. Name, Wohnort, etc. aber nix, aber auch gar nix zu der Tat oder was damit zu tun hat. Aussageverweigerungsrecht !

Wenn du einfach zu dem Termin nicht hingehst, wird nach Aktenlage geurteilt. Dann bekommst du einen Strafbefehl. Oder eine Einstellung gegen Auflage.

Du brauchst nicht zu glauben, dass es die ermittelnde Staatsanwaltschaft freundlicher stimmt, wenn du einfach deine Aussage verweigerst

RobertLiebling  21.08.2014, 11:35

Im Jugendstrafrecht (irgendetwas sagt mir, dass es hier darum geht) gibt es keinen Strafbefehl. Und der Staatsanwalt kennt sicherlich die Rechte des Beschuldigten, zu denen u.a. gehört, die Aussage verweigern zu dürfen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wer als Beschuldigter nichts sagt, kann schon mal nichts falsches bzw. missverständliches sagen.

Hallo hazel3791,

ausgehend von deinem geschilderten Sachverhalt würde ich dir raten, den Termin schriftlich aufzuschieben und mitzuteilen, dass du vorerst Akteneinsicht beantragst und dich eventuell nach Akteneinsicht schriftlich zu der Sache einlässt.

Sodann gem. § 475 Abs. 4 StPO bei der zuständigen Staatsanwaltschaft(https://www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/gerichtssuche/) Akteneinsicht beantragen. Einige Tage/Wochen später wirst du Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Wurde der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt, würde ich der Polizei mitteilen, dass du keine Aussage zu der Sache machen kannst und wirst, da dir die Akteneinsicht nicht gewährt wurde. Etwaige weitere Schritte ergeben sich aus der Sachlage, welche sich aus der ggf. eingesehenen Akte ergibt.

Sofern du Hilfe beim verfassen der Schriftstücke benötigen solltest, schreib mich einfach per Nachricht an.

Viele Grüße

AnonJura

Wenn Du hingehst, sagst Du zur Sache kein Wort - Du gibst lediglich auf Nachfrage Deine Personalien an. Bleib immer freundlich, aber lass Dich nicht zu einer Aussage verleiten.

Alles, was Du dort sagst, kann für Dich zum Bumerang werden. Wenn Du nichts sagst, hat das dagegen auf keinen Fall negative Auswirkungen.

Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass die Anklage fallen gelassen würde, da es sich um eine geringfügige Straftat handelt

Dann ist das ein weiterer guter Grund, keine Aussage zu machen. Dann kannst Du schon mal nichts falsches sagen.