Was droht bei Identitätsdiebstahl?

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Geh zur Polizei, nimm ausgedruckte Screenshots mit, frage, ob du den anzeigen kannst. Immerhin gibt er sich als Du aus, das allein könnte schon reichen. Außerdem ist da mindestens Cyberstalking drin als Anzeigemöglichkeit.

Der Betreiber der Seite MUSS der Polizei im Rahmen von strafrechtlichen ermittlungen die IPs des Users herausgeben. Und die Polizei wird anhand der IPs ermitteln,wo der PC steht, von dem aus das alles passiert.

Die werden den menschen schnell am Kanthaken haben.

und dann weisst du wer es ist udn kannst zusätzlich üebr den Anwalt eien strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem typen fordern. Unterschreibt er diese, ist das ein schuldeingeständnis udn er hat dann die Anwaltskosten zu tragen! Zudem verpflichtet er sich, zukünftig bei jedem verstoß die in der Erklärung genannte Strafsumme an dich zu entrichten... das kannst du dann sogar per Mahnbescheid titeln udn dann vollstrecken.

Sprich: Du musst zwar erst mal zur Polizei und etwa 150€ beim Anwalt vorstrecken, aber dann hast du den Typen straf- und zivilrechtlich am Kanthaken!

Auf dem Zivilrechtsweg gegen den Clown vorgehen. Über den Anwalt eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zuschicken lassen, die er zu unterscheiben hat. Hält er sich nicht daran wird es für ihn echt eng.

Darüber hinaus hast du auch die Möglichkeit den Kerl strafrechtlich wegen "Verleumdung" bzw., je nach Sachverhalt, "Übler Nachrede" anzuzeigen.

miimiimiimii  10.04.2010, 12:33

das problem ist doch, dass er nicht weiß, wer es ist.

Denke es würde unter das StgB fallen. Nach § 187 StgB "wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

miimiimiimii  10.04.2010, 12:32

und was glaubst du, in welcher größenordnung seine strafe letztlich wäre?

kannst du das einschätzen?

MarcM2509  10.04.2010, 12:45
@miimiimiimii

Kann ich leider nicht sagen. Aber mir wäre es eigentlich egal, was er für ne Strafe bekommt. Hauptsache für mich wäre es, dass die üble Nachrede aufhört

miimiimiimii  10.04.2010, 12:48
@MarcM2509

ja, seh ich auch so.

ich würde gleich zur polizei gehen

"Der Benutzer ist sich seiner Sache wohl sehr sicher, so dass ich vermute er benutzt seine Home-IP Adresse."

komischer gedankengang. ich würde eher aufs gegenteil schließen.

aber ne interessante frage.

mir wäre es die 150 euro wert, wenn derjenige dadurch damit aufhört.

unabhängig davon, ob er eine strafe bekommt.

muckepeter12345 
Beitragsersteller
 10.04.2010, 12:29

Das ista ber anhand seines Verhaltens im Forum und der Uhrzeiten seiner Schreibertätigkeit ausgeschlossen

miimiimiimii  10.04.2010, 12:31
@muckepeter12345

achso. du meinst, dass er nicht im büro sitzt.

aber es gibt doch solche ip-verschlüssler-programme.