Was droht bei Identitätsdiebstahl?
In einem Musikerforum, hat ein Benutzer meinen Vollen Vor und Zunamen als Benutzernamen gewählt, er verunglimpft mich und gibt in seinem Profil meinen Wohnort, die PLZ und meine Handynummer als Kontakt an. Der Betreiber der Seite löscht auf meinen Wunsch dann immer diese User, aber kaum geschehen taucht dieser erneut auf und beginnt von Neuem.
Erst habe ich ihn wochenlang ignoriert, dann durch den Betreiber löschen lassen..aber nun nach 6 Monaten ist es des Guten zuviel. Der Benutzer ist sich seiner Sache wohl sehr sicher, so dass ich vermute er benutzt seine Home-IP Adresse.
Aber was geschieht nun wenn cih zum Anwalt gehe? Welche Strafe wird vermutlich der Benutzer bekommen? Da ich eine Rechtschutzversicherung mit 150,- Selbstbeteiligung habe bin ich etwas zögerlich, ob dass denn ein Ergebnis bringen wird. Wie ist Ihre Meinung/Erfahrung?
6 Antworten
Geh zur Polizei, nimm ausgedruckte Screenshots mit, frage, ob du den anzeigen kannst. Immerhin gibt er sich als Du aus, das allein könnte schon reichen. Außerdem ist da mindestens Cyberstalking drin als Anzeigemöglichkeit.
Der Betreiber der Seite MUSS der Polizei im Rahmen von strafrechtlichen ermittlungen die IPs des Users herausgeben. Und die Polizei wird anhand der IPs ermitteln,wo der PC steht, von dem aus das alles passiert.
Die werden den menschen schnell am Kanthaken haben.
und dann weisst du wer es ist udn kannst zusätzlich üebr den Anwalt eien strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem typen fordern. Unterschreibt er diese, ist das ein schuldeingeständnis udn er hat dann die Anwaltskosten zu tragen! Zudem verpflichtet er sich, zukünftig bei jedem verstoß die in der Erklärung genannte Strafsumme an dich zu entrichten... das kannst du dann sogar per Mahnbescheid titeln udn dann vollstrecken.
Sprich: Du musst zwar erst mal zur Polizei und etwa 150€ beim Anwalt vorstrecken, aber dann hast du den Typen straf- und zivilrechtlich am Kanthaken!
Auf dem Zivilrechtsweg gegen den Clown vorgehen. Über den Anwalt eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zuschicken lassen, die er zu unterscheiben hat. Hält er sich nicht daran wird es für ihn echt eng.
Darüber hinaus hast du auch die Möglichkeit den Kerl strafrechtlich wegen "Verleumdung" bzw., je nach Sachverhalt, "Übler Nachrede" anzuzeigen.
das problem ist doch, dass er nicht weiß, wer es ist.
Denke es würde unter das StgB fallen. Nach § 187 StgB "wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Kann ich leider nicht sagen. Aber mir wäre es eigentlich egal, was er für ne Strafe bekommt. Hauptsache für mich wäre es, dass die üble Nachrede aufhört
ja, seh ich auch so.
ich würde gleich zur polizei gehen
"Der Benutzer ist sich seiner Sache wohl sehr sicher, so dass ich vermute er benutzt seine Home-IP Adresse."
komischer gedankengang. ich würde eher aufs gegenteil schließen.
aber ne interessante frage.
mir wäre es die 150 euro wert, wenn derjenige dadurch damit aufhört.
unabhängig davon, ob er eine strafe bekommt.
Das ista ber anhand seines Verhaltens im Forum und der Uhrzeiten seiner Schreibertätigkeit ausgeschlossen
achso. du meinst, dass er nicht im büro sitzt.
aber es gibt doch solche ip-verschlüssler-programme.
und was glaubst du, in welcher größenordnung seine strafe letztlich wäre?
kannst du das einschätzen?