jemanden zweideutig drohen, ohne gewalt anzudrohen
Hallo, sind folgende 3 texte die ich jemanden geschrieben habe, eine drohung? weil er meine das er mich anzeigt. kann das konsequenzen für mich habe?
"Solche Spielchen brauchst du mit mir nicht machen. Du hast bis nächste Woche Donnerstag zeit, entweder ist da das Geld drauf, oder das Handy ist da. Ist aber nichts davon da, hat das Konsequenzen. Ich bin ab Donnerstag acht Wochen in Bremen auf Montage. Nur zur Info, Herr [...].
Du quatschst nur scheiße Junge, erst willste es 17:00uhr wegschicken, dann willste jetzt es Geld überweißen. Wer so viel scheiße quatscht, macht das nicht für umsonst. Brauchst mir gar nicht mehr antworten. Bis Donnerstag haste zeit, friedlich aus der Sache zu kommen..."
"Quatsch mich nicht voll. Interessiert mich alles nicht. Dreh dich, bis Donnerstag hast zeit. Sonst sind anrufe auf dein haustelefon deine kleinste sorge. "
"Wer spricht denn von drohen. Nur Selbstabholung ;) Ist bei bei eBay alltäglich. "
6 Antworten
mal ehrlich, obwohl Du hier nicht killen, zusammenschlagen oder prügeln verwendest ist Dein Umgangssprache ist das letzter. Kein Wunder das der andere Dich anzeigen möchte, ein Freundlicher Umgangston ist angesagt. Falls Du bei Ebay etwas kaufst und verkaufst und es gibt Probleme melde doch das alles bei Ebay, die reagieren schnell und alles ist gut.
Hallo,
Diesen Text würde ich so nicht abschicken. Rechtlich gesehen kann ich dieses ohne weiteres als Bedrohung nach §241 StGB ansehen (Besonders: "Bis Donnerstag haste zeit, friedlich aus der Sache zu kommen").
Schreibe dem Verkäufer das du,falls dieser nicht innerhalb einer 14 Tägigen Frist die Ware versendet, einen Rechtsanwalt beauftragst um Rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten.
Dieses ist dann nicht nur Legal, sondern auch um einiges Wirksamer bei den meisten "Betrügern".
Das ist zwar keine Bedrohung,aber für meine Leute könnte es eine räuberische Erpressung (§ 255 StGB) sein. Aber ich glaube es ist keine.
Ich möchte es mal so ausdrücken: "Würdest du so mit mir reden, dann wäre meine Anzeige gegen dich das kleinste deiner Probleme." Kannst du nachvollziehen wie das rüberkommt? Deine Gossensprache ist echt unterste Schublade!
Auch wenn du dich ärgerst und wahrscheinlich im Recht bist, du wirkst nicht souveräner wenn du wie ein Halbstarker Schimpfwörter benutzt. Wir haben uns als Zivilisation mal darauf geeinigt wie man geschäftliche Beziehungen, gerade die gescheiterten, abhandelt.
Freundlich aber bestimmt bleiben ist oberstes Gebot.
Tja, hast du nicht gemacht. Ich glaube nicht das groß was für dich passiert, aber wenn er ernst macht und diese Anzeige jemanden interessiert dann steht auf jeden Fall Beleidigung in Tateinheit mit Gewaltdrohung und Nötigung im Raum. Du hast damit nicht nur gegen die Regeln des Anstands verstoßen sondern auch gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Mein Tipp: Entschuldige dich für dein Temperament, mach ein Friedensangebot und schick ihm einen Karton mit Rücksendeschein zu deiner Adresse. Sag ihm du möchtest die Sache bis zum soundsovielten gütlich bereinigt haben und bist an einer Beendigung des Disputs sehr interessiert. Kannst ja als Zeichen deines guten Willens eine gut Flasche Wein in den Karton legen. :)
Sollte das nicht funktionieren geh zum Anwalt und verklag ihn auf Erfüllung des Kaufvertrages und Leistung
Falls du das nach 6 Jahren noch liest.
Man kann sich da leicht rausreden mit "Ich meinte ich gehe damit zur Polizei"
Das Geschriebene ist nicht strafbar. Weder wird hier mit einem Verbrechen gedroht noch mit einem konkreten "empfindlichen Übel". Damit fallen sowohl die Bedrohung als auch die Nötigung aus. Und da bleibt dann kein Straftatbestand über, der noch in Frage käme.
Kein Straftatbestand? Was sagst du denn dazu?
§ 241 StGB Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Bis Donnerstag haste zeit, friedlich aus der Sache zu kommen... "Sonst sind anrufe auf dein haustelefon deine kleinste sorge." Such es dir aus, konkrete Androhung oder Vortäuschung weil doch keine Durchführungsabsicht dahintersteht. Beides strafbar, ob mündlich oder schriftlich abgegeben!
ist ja nicht von ebay gekauft. sowas in der art wie "such und find" das geht schon nen monat das der nicht reagiert und es verschickt. ich war die ganze zeit freundlich. aber irgendwann ist schluss.
kann mir jemand sagen welche rechtlichen konsequenzen es für mich haben könnte?
Inzwischen hat skyfly bereits richtig geantwortet: Aus deinen Texten kann auch meiner Auffassung nach keine strafrechtlich verfolgbare Bedrohung abgeleitet werden.
Das ist keine Bedrohung. Oder welches Verbrechen siehst Du da, mit dem gedroht wird? Es wird auch nix konkret angedroht. Das kann ja auch heißen "Dann kommt es zu einem Rechtsstreit..." Und das ist jetzt keine wortklauberei von mir, sondern juristische Sicht des § 241 StGB.