Ist das eigentlich auch Fahrerflucht wenn man die Tür gegen anderes fahrzeug schlägt?

8 Antworten

lt. der rechtlichen Auffassung, muss der Verursacher mindesten 30 Minuten warten, wenn in dieser Zeit niemand erscheint dem er dies mitteilen kann, muss er unverzüglich (sofort) die Polizeidienststelle benachrichtigen.

Schauen wir doch einfach dazu mal ins Strafgesetzbuch rein:

Strafgesetzbuch (StGB) § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder 2.berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Ja, ist es.

Ich wurde deswegen als BEIFAHRER angezeigt - nur hatte ich nichts bemerkt. Die Anzeige wurde eingestellt.

Nein, es ist keine Fahrerflucht. Es ist eine Sachbeschädigung. Hast Du Zeugen? Fahrzeug und Kennzeichen notiert? Ja? Dann zur Polizei und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

War es ausversehen oder evtl. vorsätzlich? Hat die Person das mitbekommen, wie seine Tür gegen Dein Auto knallte oder hat er es nicht mitbekommen?

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 15:15

Ja Kennzeichen habe ich und Fotos habe ich auch gemacht und Polizei auch geholt. Heute war dieser Mann bei der Polizei und sagte dass er keinen Schaden verursachte. Verursacht wurde der Schaden aber schon am 22.1.15. Nach über 4 Wochen fällt ihm ein, dass er keinen Schaden verursachte.

Nasenkeule  27.02.2015, 15:19
@lachs4709

Hahaha......nun ja. Hast du eine Lackprobe nehmen und vergleichen lassen?

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 15:24
@Nasenkeule

Bis jetzt noch nicht, da vor 3 Tagen die Versicherung sagte und ihn mehrfach angemahnt hat, dass er bis 24.2.15 Stellung nehmen muss und sie mir das Geld auf mein Konto ausbezahlen und heute war nichts auf dem Konto. Er hat sichs anders überlegt ging gestern zum RA und heute zur Polizei und weiß plötzlich nichts mehr. Er kam mit seinem Holzstock nicht richtig aus seiner Tür und hat auch für seine Verhältnisse viel zu eng geparkt. Jetzt muss ich zuerst die Polizeiakte abwarten was 6-8 Wochen dauert. Wenn ich jetzt ein RA einschalte muss ich das auch noch bezahlen und bleibe auf den Kosten sitzen.

Die Tür gegen anderes Fahrzeug schlagen ist ein Unfall (oder Rücksichtslos). Dann einfach zu gehen ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Klar kannst du das bei der Polizei anzeigen.

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 16:39

Kann ich die Anzeige im Nachhinein noch machen?

Natürlich ist das auch Fahrerflucht!

Du hast hoffentlich das Autokennzeichen dieses Fahrers? Dann erstatte Anzeige! Und wenn du das Autokennzeichen nicht hast, erstatte Anzeige gegen Unbekannt.