Roller entdrosseln Strafe in 2020 nach B196?

6 Antworten

Na ja, daran

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

hat sich ja nix geändert. Der Polizei steht es nicht frei, Gesetze auszulegen, sondern sie durchzusetzen.

Wirst du erwischt, erhälst du eine Anzeige. Der Rest kommt dann vom Gericht (und ggf. der Fahrerlaubnisbehörde).

Kinderkram hin oder her.

Dice23 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 11:41

indirekt hat man ja den B Führerschein... ist ja mittlerweile nur noch ne "Schulung b196" d.h. die eigentliche Fahrerlaubnis ist klasse B mit Fahrpraxis von über 5 Jahren + Vernunft weil ü 25. Es ist lediglich nicht das Kriterium erfüllt => gehe nicht über Los und ziehe keine 900 Euro ein.. ein paar Witzstunden in denen dir der selbe Senf erklärt wird wie in den autostunden und 5x90 Minuten fahrpraxis ... sry gegen diesen 5 Stunden Fahrpraxis stelle ich 14 Jahre echte 50 ccm Fahrpraxis gegenüber, wer kann jetzt wohl besser fahren? Ich oder der Typ mit Klasse B noch nie moped gefahren + 5x 90 Minuten B196..

soissesnunmal  09.06.2020, 11:58
@Dice23

Alles richtig, gerade der Vergleich von den Mini Fahrstunden zur Praxis. Hilft dir doch aber nix, dass du solche Mühlen halt mit deinem "B" nicht fahren darfst.

Hätte besser bzw. erweiterter geregelt weden können. Einfach mal ohne Fahrstunden kleine Prüfung fürn Fuffi und gut ist.

Dice23 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 12:06
@soissesnunmal

Ich weiß... Ärger luft machen evtl. Gehör verschaffen... habe nicht das Geld für ein Auto.. schon länger nicht und ich warte schon bestimmt seit ich meinen mofa Führerschein gemacht habe dass sich an dieser dämlichen Regelung etwas ändert.. nun ist es soweit.. das jahr 2020 .. ich hörte "125 ccm mit b Führerschein fahren .. Sensation!" Ich googelte... schmerzhaft Peitschte mir die Realität in meinen 24 zoll Asus full HD Monitor entgegen => Preis 800-900 € + schulung.

soissesnunmal  09.06.2020, 12:26
@Dice23

Seinem Ärger Luft machen ist immer gut und wichtig. Allerdings kontrolliert und adressatengerecht. Nicht die Blauen anmaulen, wenn was schiefgeht.

Ich verstehe das mit dem Bus nicht. Solange da vor dem Kindergarten ein ausreichend großer Parkplatz frei ist, darf man natürlich mit dem Bus vor einem Kindergarten parken.

Ich meine mich an meine Kindergartenzeit zu erinnern und da haben wir manchmal Ausflüge in die Umgebung gemacht und zwar mit einem Bus! Der hat dann vor dem Kindergarten auf uns gewartet. Das sehe ich heute auch noch manchmal, dass Kinder mit einem Bus einen Ausflug machen...

Dice23 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 11:42

made my day :D

ich brauche beim besten Willen niemanden der mir zeigt wie ich 20 kmh schneller "fahren muss"

Mit B196 darfst du Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Da sind keine 65 km/h, sondern gut das Doppelte. Und wenn du eine Fahrerlaubnis möchtest, mit der du weit über 100 km/h fahren darfst, dann musst du eben auch unter Beweis stellen, dass du das auf Autobahnen, auf Landstraßen, in Gefahrensituationen usw beherrschst. Wenn du damit dann nur irgendeinen kleinen Roller fährst und die Fahrerlaubnis nicht voll ausnutzt, ist das nicht das Problem des Gesetzgebers.

Den Roller auf 60 km/h zu entdrosseln ist problematischer als einen 70ccm-Satz einzubauen und ihn auf 120 km/h zu frisieren.

Ein Leichtkraftrad hat mehr als 50ccm und maximal 125ccm. Ein frisierter 50er hat nicht "mehr als 50ccm", ist somit ein vollwertiges Kraftrad, ist nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen und daher trotz <125ccm Hubraum steuerpflichtig, §3 FZV, §3 KraftStG.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, daher gibt es da auch keinen Ermessensspielraum.

Die Preise für Bußgelder kannst Du ergoogeln.

Was soll sich denn daran ändern...?

In Deutschland wundert mich GAR NICHTS mehr....

Dice23 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 11:37

naja wie eben schon gesagt, vielleicht drückt man jetzt eher ein Auge zu weil es sich nicht um einen wirklichen Führerschein handelt sondern eher um eine zusätzliche Schulung zum B Führerschein, verstehst? 200-300 €, strafe wären für mich verkraftbar .. ich sehe es aber nicht ein dafür 1 Jahr auf Bewährung zu bekommen, deswegen mein satirischer Vergleich.

PoisonArrow  09.06.2020, 11:53
@Dice23

Verstehe Deinen Sarkasmus durchaus.

Es gibt so viele unsinnige Reglements in diesem Land, die lediglich Geld kosten und sonst NICHTS bewirken, dass man schon anerkennend feststellen muss, wie gut es uns doch geht.

Beispiele könnte ich Dir VIELE nennen, hier eines der typischen und neulich erst erlebten:

Im Einkaufszentrum ist auch ein Döner-Grill.

Masken, Abstand, ... ja ja. Kapiert.

Döner-Mann fragt: "was kann ich für Dich tun?"

"Ich hätte gerne einen normalen Döner, einen ohne Zwiebeln und..."

"Bestellung?? - Dann musst Du anrufen! Da hängen doch Schilder!"

"Ich soll Dich jetzt anrufen? Obwohl Du mich auch so verstehen kannst? Meinst Du das ernst??"

"Ja, meine ich ernst! Der Typ vom Ordnungsamt war schon 2 mal da. Wenn ich hier mündliche Bestellungen annehme statt telefonische, machen sie mir den Laden dicht und ich muss ein paar tausend Euro Strafe zahlen!"

Also: Handy aus der Tasche, angerufen.

Ich habe es mir gespart, das Handy ans Ohr zu halten, weil er mich ja auch so verstehen konnte.

Deutschland....