Wer ist in der Beweispflicht in Sache Rundfunkgebühr?

3 Antworten

wenn du beweisen kannst, daß du medial nicht vernetzt bist, also kein Fernsehen und keinen Rundfunkempfänger hast und nutzt, dann brauchst du natürlich auch keine Rundfunkgebühren bezahlen, wie der Name ja schon sagt. Allerdings zählt das Autoradio schon als Rundfunkempfänger.

Wenn du in einer Wohnung gemeldet bist oder dafür einen Mietvertrag abgeschlossen hast, begründet das nach dem Gesetz die Vermutung, dass du ab deinem Einzug zur Beitragszahlung verpflichtet bist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Diese Vermutung kannst du aber widerlegen. Dazu musst du entweder beweisen, dass du dort gar nicht wohnst (dann wohnst du aber woanders und musst für diese Wohnung zahlen, es sei denn für die Wohnung bezahlt schon ein anderer) oder dass du z. B. erst später dort eingezogen bist (z. B. mit der entsprechenden Meldebescheinigung). Kannst du das nicht, so bleibt es bei deiner Beitragspflicht aufgrund der gesetzlichen Vermutung.

juleheide 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:21

Ja das habe ich ja alles gemacht! Beitragsnummer und Meldebescheinung haben die ja schon! Sie verstehen es aber trotzdem nicht

gorbi210  17.03.2016, 08:44
@juleheide

Dann bleibt dir letztlich nur noch, auf einen etwaigen Festsetzungsbescheid mit einem Widerspruch und anschließender Klage zu reagieren. Du hat jeweils einen Monat nach Erhalt des Bescheids bzw. des Widerspruchsbescheids dafür Zeit. Du könntest vorher noch versuchen, die Sache direkt an den Geschäftsführer des Beitragsservice, Herrn Dr. Stefan Wolf, heranzutragen. Dort wirst du als Einzelfall und nicht nur in einem Massenverfahren geprüft. Gleiches gilt, wenn du dich an den Intendanten der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt wendest.

du bist in der beweispflicht. sonst keienr.

ob du eine autoradio hattest oder nicht, interssiert seit 1/2013 keinen menschen mehr. seitdem bist du beitragspflichtig ob du geräte hast oder nicht und solange du in einer wohnung lebst.

wenn du 12 monate in einer wohnung gelebt hast, wirst du die anderen 12 monate in einer neuen andresse gewohnt haben. auch für die bist du beitragspflichtig. was also genau willst du nun wissen?

juleheide 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:18

Nun ja es wurde mir aber in Rechnung gestellt es soll aber vor 2012 gewesen sein! Es geht darum das ich wissen möchte wer in der Beweispflicht steht bei solchen Sachen...Da ich weder ein Autoradio besessen habe noch 2 Jahre lang in der angegebenen Wohnung gewohnt habe! Es war nur 1 Jahr danach wurde gezahlt die haben auch die Meldebescheinung und die andere Beitragsnummer mir ist das hin und her Geschreibsel nur langsam zu blöd da ich ja schon alles hingeschickt habe was bezeugt das in den anderen Zeiträumen gezahlt wurde! 

maja11111  17.03.2016, 06:08
@juleheide

du bist in der nachweispflicht. du musstest zahlen. wenn du hättest kein autoradio gehabt, dann hättest du es vor 2013 abmelden können und müssen. alles vor 2013 ist nun dazu auch verjährt an ansprüchen die du hättest stellen können. du musst also zahlen.