Führerschein mit Duldung

5 Antworten

Darüber müsste dir doch das zuständige Ausländeramt verbindlich etwas sagen können!

Fahrerlaubnis

Es ist möglich mit einer Duldung Fahrerlaubnis / Führerschein zu machen. Voraussetzung ist, dass die Identität der Person geklärt ist. Wenn kein Pass vorhanden ist, kann die Ausländerbehörde bestätigen, wenn es keinen Zweifel an der Identität gibt. Dann reicht die Duldung als Ausweisersatz nach § 55 AufenthaltV aus. Weitere Infos unter GLOSSAR - Fahrerlaubnis Achtung Die Auseinandersetzungen darüber berühren meistens die grundsätzlichen Probleme um den Aufenthaltsstatus!

http://infonet-frsh.de/aufenthalt0/die_duldung/

Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes geht's nicht, da ein geduldeter Aufenthalt keine legale Aufenthaltserlaubnis darstellt. In der Praxis entscheiden die deutschen Behörden, abhängig vom Bundesland immer mehr bei langdauernder Duldung, Chancen auf Erhalt eines Aufenthaltstitels und "unauffälligem" Verlauf des Aufenthalts für eine Erlaubnis zum Führerschein-Erwerb. Ähnliches gilt für andere Qualifizierungsmaßnahmen.

..Ich weiss ja nicht genau was das heist .. Bei mir steht Staatsangehörigkeit Türkisch heist es dann das es bewiesen ist ?

Dann mußt Du das akzeptieren.

YussefSaado 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 15:09

? meine frage ist nicht bewantwortet .....

Es ist die Fahrerlaubnis !