Inventar der Wohnung entfernt nach notartermin?

5 Antworten

Der Notar haftet nicht, da er nicht Partei sondern lediglich Urkundsbeamter ist.

Ihr Auffassung ist vollkommen richtig, wonach ein Waschbecken fester (wesentlicher; https://www.hildebrandt-maeder.de/files/1249556730.pdf) Bestanteil des veräußerten Gebäudes ist.

Fordern Sie folglich die Veräußerin auf, das Waschbecken dort zu belassen wo es sich befindet, wenn Sie sich nicht schadenersatzpflichtig machen will.

Notfalls kann der Notar sie darüber belehren.

germanils  21.10.2020, 09:12

Ein Waschtisch mit Aufsatzbecken ist nicht fest mit dem Haus verbunden und zählt daher nicht dazu. Bestenfalls kann man den Verkäufer dazu verdonnern, an der Stelle ein Standard-Waschbecken zu montieren. Dann hat man da ein hässliches Ding für 20,- EUR hängen.

schelm1  21.10.2020, 09:53
@germanils

Kommt das Leitungswasser aus einem zusätzlich montierten losen Bottich, der den Wasserhahn speist oder besteht ein fest mit dem Wasserleitungssystem des Gebäudes verbundener Anschluß.

Der Abfluß, der Abwasser frei im Raum verteilt, statt mit dem häuslichen Abwassersystem fest verbunden zu sein, dürfte ebenfalls vorhanden sein.

Mit Ihrer irreführenden Deutung könnten Sie z.B. die Heizungsanlage eines Gebäudes ebenfalls zur freien Disposition stellen.

Da könnte man eben so gut das hübsche Flächenprogramm der von Schaltern und Steckdosen nach dem Verkauf demontieren.

  • Fenster
  • Markisen
  • Bodenbeläge, die zugeschnitten, bzw. verlegt sind
  • Wasch- und Badanlagen inklusive Armaturen (Waschbecken, WC, Dusche, Badewanne…)
  • Einbaumöbel, aber nur wenn sie besonders angepasst sind und nicht an anderer Stelle wieder aufgebaut werden können
  • Alarmanlagen
  • Türen
  • Satelittenempfangsanlage
  • Heizungsanlage und Heizkörper
  • Anbauten wie ein Wintergarten

Bei diesen Dingen handelt es sich eben nicht um bewegliche Sachen!

germanils  21.10.2020, 09:59
@schelm1

Ein frei stehendender Badschrank mit Aufsatzwaschbecken ist eben keine fest eingebaute "Wasch- und Badanlage" und kein angepasstes Einbaumöbel. Das ist das selbe wie z.B. eine "Singleküche" mit Spüle, die zählt auch nicht als fest eingebaut, obwohl sie ans Wassernetz angeschlossen ist. Der Vergleich mit der Heizungsanlage ist mehr als lächerlich...

Zudem hat die Mieterin dieses Möbelstück (samt Waschbecken) angeschafft, der Wohnungseigentümer kann es gar nicht verkaufen.

schelm1  21.10.2020, 10:01
@germanils

...aber die unzulässige Demontage des Flächenprogramms passt da wohl schon in Ihre kleine falsch verstandene Welt?

germanils  21.10.2020, 10:03
@schelm1

Nein, das ist genau so lächerlich.

Das Badmöbel gehört der Mieterin, darüber kann und darf niemand anders verfügen.

Der Verkäufer kann bestenfalls verdonnert werden, irgendein Waschbecken als Ersatz anzubringen.

schelm1  21.10.2020, 10:06
@germanils

Der sollte dann aber, und das in Abstimmung mit dem Käufer, der das Haus so kauft wie besichtigt, gleichwertig sein!

Nur so wäre sicherer vorprogrammierter Ärger ausgeschlossen.

Beim Waschbecken handelt es sich nicht um eine bewegliche Sache, wie du schon richtig festgestellt hast. Zumindest nach meiner Rechtsauffassung und der mir bekannten Rechtsprechung. Es handelt sich um einen wesentlichen Bestandteil. Du hast also Ansprüche gegen den Verkäufer.

Waschbecken bekommst Du schon mit Unterschrank für 160 bis 260 €.

Mach nicht so einen Ausfriss deswegen.

Katiiilein 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 19:48

Das Waschbecken war ein Grund warun wir das bad besonders schön fanden und es wurde damit geworben. Ich finde es keinen "aufriss" wenn man mehrere hunderttausend Euro bezahlt und dann nochmal drauflegen soll

Judith171  20.10.2020, 20:04
@Katiiilein

Dann gebe es doch einfach nicht her.

germanils  21.10.2020, 09:13
@Judith171

Das Haus wurde noch nicht übergeben.

Der Notar haftet natürlich nicht... Das Exposé ist nicht Teil des Vertrags. Und bei Besichtigungen gesagt werden kann viel.

Also wenn der Badschrank mit Aufsatzwaschbecken nicht im Vertrag steht, hast Du schlechte Chancen. Das ist ein sehr großer Unterschied zu einem fest montierten Waschbecken.

Katiiilein 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 16:37

Ich meinte den Makler Sorry!

Sicher? Man kann doch nicht was abbilden und zusichern es gehöre dazu (habe einen Zeugen) und es dann wegnehmen.

germanils  20.10.2020, 16:40
@Katiiilein

Was denkst Du warum so ein Notartermin so lange dauert und alles im Detail vorgelesen wird? Damit solche Fragen vor Vertragsabschluss geklärt werden. "Die Küchen sind genannt, aber nicht der Waschbeckenunterschrank, das sollte bitte noch festgehalten werden" - so einfach wäre es gewesen. Ist sicher keinen Rechtsstreit wert, der kostet Dich mehr als ein neues Waschbecken.

Der Eigentümer kann Dir gar nichts verkaufen, was dem Mieter gehört.

In dem Moment, wo ihr bezshlt habt, ist es Euer Haus. Die Zeit danach hätte der Vermieter eigentlich Miete bezehalen müssen.

Mache den Verkäufer schriftlich darauf aufmerksam, dass Du es nicht akzeptierst, wenn er das Waschbecken entfernt.

germanils  21.10.2020, 10:00

Der Verkäufer kann kein Waschbecken verkaufen, dass ihm nie gehört hat.