hausverkaufsprobleme
hallo, ist ein hausverkauf schon mit unterschrift eines notarvertrages besiegelt, oder erst bei übergabe der verkaufssumme. bleibt der käufer so lange der hausbesitzer bis er sein geld hat. bekommt der käufer erst mit übergabe des geldes den grundbuch eintrag, oder wie ist das. wir haben unser haus verkauft, haben aber vom käufer immer noch kein geld bekommen. er hat noch keinen grundbucheintrag. der käufer behauptet das er nun schon der rechtmäßige besitzer sei, weil er den notarvertrag schon unterschrieben hat. obwohl er das geld noch nicht gezahlt hat. wir wohnen noch in diesem haus und es wurde vereinbart das bei auszug die geldübergabe sei und erst dann der eintrag ins grundbuch erfolgt. wer kann mir eine korrekte antwort geben? wär euch sehr dankbar. putzi 53
6 Antworten
Hierzulande ist es so dass der Kauf mit der Unterschrift beider Parteien besiegelt ist, es sei denn es stehen Austrittsklauseln im Vertrag,( z.B er kriegt keinen Umbauerlaubnis, die Bank gibt das Geld doch nicht...) Genussantritt und Bezahlung werden auch in dem selben Vertrag geregelt. Der Notar tut das dann nur noch offiziell bestätigen und ins Grundbuch eintragen.
Zuerst muss der neue Käufer ins Grundbuch eingetragen sein,erst dann ist er verpflichtet die Kaufsumme zu überweisen.Dann müsst ihr auch den Schlüssel rausgeben.Die Unterschrift allein beim Notar besiegelt den Kauf nicht.Erst wenn ihr euer Geld habt ist alles korrekt.Sonst könnte ja jeder ein Haus auf diese Art und Weise kaufen.Notarvertrag unterschreiben aber kein Geld zahlen,aber Ansprüche erheben.Nein,nein so geht das nicht.
Anders rum,zuerst fliesst das Geld,dann der Grundbucheintrag.Hab mich vertan.Der Rest stimmt so aber.
Erst wenn das Geld geflossen ist, wird die Auflassungsvormerkung beantrag und danach wird der Eintrag im Grundbuch geändert. Erst dann ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer!
Ist denn im Notarvertrag kein Termin für die Zahlung vermerkt? Das wäre seltsam!
Du kannst Dich aber auch immer an den Notar wenden, bis der Vertrag komplett abgewickelt ist.
wer im Grundbuch steht ist Eigentümer. Wer >Besitzer ist, ist unwichtig. Notar plus Unterschrift ist ein Kaufvertrag und bindend. In der Urkunde des Notars steht drin, dass der Verkäufer solange Eigentümer bleibt bis die Kaufsumme bezahlt ist und der Grundbucheintrag geändert. erst Zahlung, DANN Grundbucheintrag. Also bist du der Eigentümer des Hauses!!!!!!
Der Notar wird in der Regel die Grundbucheintragung erst vornehmen, wenn ein Zahlungsnachweis vorliegt. Das ist dann die endgültige Eigentumsübertragung. In dem Notarvertrag müsste aber alles über die Zahlsungsmodalitäten und Eigentumsübergang beschrieben sein. Wenn Euch das (verständlicherweise) zu kompliziert ist, ruft den Notar an, der hat Beratungspflicht. Der Notarvertrag regelt zwar alles wichtige, aber im Normalfall ist ein Eigentumswechsel erst nach Bezahlung vorgesehen und wird mit dem Grundbucheintrag besiegelt. Der Kaufvertrag sagt aus, dass der Eigentümer verkaufen und der Interessent kaufen möchte. Das ist wie ein "Versprechen". Bei Vertragsbruch einer Seite gibt es dann auch noch so ein paar Sachen....ist aber anderes Thema.
Es gibt aber auch Vereinbarungen über (vorzeitigen) wirtschaftlichen Übergang. Musst du abklären, ob das in eurem Vertrag steht. Dann dürfte der zukünftige Käufer ab Kaufvertragsunterschrift schon vor Bezahlung/Grundbucheintrag das Haus voll nutzen (auch Mieteinnahmen z.B.), muss aber im Gegenzug auch schon für alle Unkosten aufkommen ohne echter Besitzer zu sein. So was gibt es manchmal. Das würde ich dringend mit dem Notar klären!