Internetvertrag vom Vormieter übernehmen?
Guten Abend, ich wohne seit zwei Monaten als Untermieter in einer Wohnung.
Der Sohn der Hauptmieterin (32 Jahre alt) ist bevor ich einzog ausgezogen.
Dieser hat einen zwei Jährigen Internetvertrag laufen (16Mbit) den ich NICHT übernehmen will. Dieser läuft Ende März aus. Ich zahle die Hälfte des Vertrages, die Hauptmieterin die andere Hälfte. Die Hauptmieterin drängt mich seit Wochen den Vertrag zu übernehmen, da ihr Sohn dort nicht mehr wohnt, sei es meine Pflicht diesen zu übernehmen. Da ich dies jedoch ablehne soll ich den Vertrag nun im Namen des Sohnes kündigen, sie kümmert sich nicht selbst darum und der Sohn ist eh ein ganz merkwürdiger und verhält sich so als gehe ihn das alles nichts an. Die Hauptmieterin ist jetzt über die Weihnachtszeit bei ihrem Freund, sie hat mir alle notwendigen Unterlagen hingelegt. Der Vertrag muss bis Ende des Jahres gekündigt sein, sonst verlängert sich dieser. Das heißt von mir wird verlangt ein Schreiben im Namen eines anderen aufzusetzen, diesen zu unterschreiben und an den Anbieter zu schicken.
Ich verstehe absolut nicht wie jemand sich so verhalten kann!?
Ich bitte um euren Rat, wie soll ich mich verhalten.
11 Stimmen
11 Antworten
Du kannst den Vertrag gar nicht kündigen, es sei denn du hättest eine entsprechende Vollmacht des Vertragsnehmers. Und in der Zeit, in der er diese schreibt, kann er seinen Vertrag selbst kündigen. Du musst auch den Anbieter des Sohnes nicht darüber informieren, daß er dort nicht merh wohnt, das ist dem Provider herzlich egal.
Der will sein Geld, das bekommt er vom Vertragspartner.
Versuch die Vermieterin zu erreichen, teile ihr mit, daß du dich informiert hast und gar nicht berechtigt bist, die Kündigung auszusprechen. Wenn sie wiederkommt hat sie doch noch Zeit, mit ihrem Sohn Kontakt aufzunehmen, damit er sich selbst kümmert.
Wenn der Herr keinen Bock hat, sich zu kümmern, dann darf er eben weiter für den Vertrag zahlen. Du schließt deinen eigenen ab oder kaufst dir ein Mobilteil und gut ist.
Dann muss die Mutter sich auch selbst um einen Vertrag kümmern.
Lass dich da nicht hineinziehen- wie gesagt, du hast nicht das Recht zu handeln.
sei es meine Pflicht diesen zu übernehmen
Blödsinn, du schliest einen eigenen Vertrag ab - Sohnemann kann seinen Vertrag mitnehmen; oder kündigen, sofern am neuen Wohnort der Anbieter nicht leisten kann.
dem Provider mitteilen, dass diese Person ausgezogen ist.
Sehr richtige Antwort!
Sehe ich es richtig, dass Du künftig gar kein Internet mehr dort brauchst, weil Du vielleicht Dein eigenes Funknetz/Surfstick etc. nutzt?
Oder willst Du (vermutlich DSL auf der Telekom-Leitung) eine höhere Geschwindigkeit mit einem anderen Provider, als dem bisherigen? Wie wäre es, mit dem derzeitigen Anbieter über eine Erhöhung der Geschwindigkeit und speziellem Willkommensangebot zu sprechen? Du würdest dann gewissermaßen tatsächlich den jetzigen Vertrag übernehmen, aber mit höherer Geschwindigkeit und vielleicht dennoch guten Konditionen. Vorher aber mit der Frau vereinbaren, dass sie die Hälfte jeweils bezahlt. Könntest Du dann wohl von der Miete abziehen.
Wenn das alles soweit schon geklärt ist und Du den Vertrag definitiv nicht haben willst, dann tu doch der Frau den Gefallen, und schreib an den Provider die Kündigung. Du als Absender, erwähne wer Vertragsinhaber ist und unterschreibe "im Auftrag".
Du wirst dann schon sehen, was passiert. Du hast in dem Moment so gehandelt, wie Madame das will und ehrlicherweise drunter geschrieben, dass Du nur im Auftrag handelst. Keinesfalls als Vertragsinhaber ausgeben und natürlich auch nicht den Vertrag übernehmen.
Ab April zahlst Du dann nicht mehr mit, falls die Kündigung nicht akzeptiert wird und dann nutzt Du das Internet aber auch nicht mehr. Das ist wichtig.
Du schickst die Kündigung ab und unterschreibst mit i.A. Notfalls soll die Hauptmieterin dann die Vollmacht nachreichen.
Doch, wenn er von der Person beauftragt wurde und somit als Vertreter handelt, dann kann er das sehr wohl. Und er wurde ja diesbezüglich beauftragt.
Du hast seine Frage nicht gelesen. Er wurde vom Sohn gar nicht beauftragt, sondern von der Vermieterin genötigt. Da trifft dein Gesetzestext nicht mal ansatzweise zu.
Anzicken/ unter Druck setzen ist kein beauftragen- dann sollen sie dem FS ne schriftliche Vollmacht geben.
Abgesehen davon: sie ist die Hauptmieterin, es ist ihr Sohn.. und Madame will selber nix machen?
Witz. Ein sehr schlechter.
Bei so einer HM kann man sich wohl noch auf spannende Sachen einstellen
Der Fragesteller kann in der Konstellation ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass die Bitte mit dem Sohn abgesprochen ist.
Es erscheint mir die sinnvollste Lösung.
Wenn es klappt, ist alles gut und der FS hat nicht gelogen. Wenn der Anbieter die Kündigung zurückweist, hat der FS es immerhin versucht.
mag sein, trotzdem fehlt eine Vollmacht in Schriftform, der Provider muss dem nicht zustimmen, er ist nicht der Vertragspartner
Keine Frage. Aber es ist immer noch besser als Nichts zu tun.
der Schuss ohne schr. Vollmacht kann nach hinten losgehen, Urkundenfälschung
Ohne Vorlage einer Vollmacht kann es auch keine Urkundenfälschung geben.
er kündigt im Namen des Sohnes - und unterschreibt diese auch mit seinem Namen
wenn das keine Urkundenfälschung ist, was dann
bzw. würde ich der Betreibergesellschaft eine Nachricht schicken, dass Du dort jetzt wohnst, doch den Vertrag nicht willst.
Kündigen kannst Du gar nicht, wie ich es sehe. Denn mit welchem Recht? Der Vertrag besteht zwischen zwei anderen Personen.
"Dich als Sohn ausgeben"?! Das ist gerichtlich strafbar: Betrug, Urkundenfälschung, Untreue,..... kommt da in Frage.
Oft geht das auch, dass man ANRUFT und sagt: "hier gibt es niemanden mehr zu dem Vertrag" und er wird storniert. Das ist juristisch unhaltbar, - doch praktisch geht es zuweilen. Würde ich mal probieren. Sage er wäre unbekannt verzogen und sie würden kein Geld sehen von ihm. Probieren.
und: Die Rechnung geht ja auf seinen Namen. Sollte der Exekutor vor der Tür stehen, sagst Du: "wohnt hier nicht mehr". Achte aber darauf, dass keine Möbel zum Pfänden vorhanden sind, die ihm gehören würden.
Er kann rechtlich gesehen nicht für eine fremde Person kündigen.