Innenraum kaputt wegen Duftflakon, Auto?

Gangschaltung  - (Auto, Duft, Wunderbaum) Gangschaltung - (Auto, Duft, Wunderbaum) Klimabedienteil - (Auto, Duft, Wunderbaum) Duftflakon  - (Auto, Duft, Wunderbaum)

5 Antworten

Du wirst 0 Chancen haben bei Gericht. Auf der Packung im Kleingrdruckten steht, dass die Flüssigkeit die Oberflächen beschädigen kann.

Du kannst nicht beweisen das es nicht eine Unachtsamkeit von dir war. 

An deiner Stelle würde ich mir Ersatz für die defekten Teile vom AutoVerwerter holen.

Die sind dann genau so gebraucht wird die Teile die jetzt defekt sind und kosten einem Bruchteil des Neupreis es. 

§ 1ProdHaftG

Wer etwas herstellt und in Verkehr bringt und durch fehlerhafte Verarbeitung eine andere als die hergestellte Sache dadurch beschädigt wird, muss der Hersteller haften sofwern es sich bei der beschädigten Sache um eine im allgemeinen zum Privatgebrauch bestimmte Sache handelt.

Ob  ein Auto nun im allgemeinen oder nur in diesem bestimmten Fall zum Privatgebrauch zählt werden wohl Richter entscheiden müssen.

Falls eine Rechtschutzversicherung besteht würde ich auf jeden Fall zur Klage raten.

Was meint der Anwalt denn dazu?
Es gibt doch bestimmt Präzidenzfälle in denen Richter so oder so entschieden haben.

Falls Du keine RS Versicherung hast (evtl noch über die Eltern versichert) dann ist es ein sehr großes finanzielles Risiko den Rechtsweg zu beschreiten. Aus den 1.200 € können schnell 5.000 oder 10.000 € werden die Du vorauslegen musst und es fraglich ist ob Du einen Prozess gewinnen kannst.


Sgeibel 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 10:29

Danke für die Antwort. Mein Anwalt meint es besteht eine Möglichkeit. Aber es ist eine 50/50 Chance. Am Mittwoch habe ich nochmals einen Termin.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich.

verreisterNutzer  17.09.2016, 10:30
@Sgeibel

Na dann hast Du bis zur zweiten Instanz ja freie Bahn (falls die Versicherung Deckungszusage erteilt hat)... Ich denke ich würde den Rechtsweg betreiben.

Das halte ich ehrlich gesagt für aussichtslos. Du müsstest beweisen (nicht nur behaupten), dass das Fläschchen sich alleine gelöst hat und nicht etwa nur nicht richtig angebracht war - das wird die Gegenseite nämlich mit Sicherheit behaupten. 

Diesen Beweis, noch dazu ohne Zeugen, wirst du kaum antreten können. 

Selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, bezweifle ich, dass diese überhaupt Deckungzusage erteilt - die prüfen nämlich vorher, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat.

In der PRaxis würde ich dir raten, mal bei einer freien Werkstatt nachzufragen oder dir gar das eine oder andere Teil vom Schrottplatz zu besorgen. Bei einem 10 Jahre alten Auto müssen es ja nicht unbedingt sauteure Neuteile sein. Das kann die Reparaturkosten schon mal gewaltig drücken.

Erst mal putzen, denn eine Funktionseinschränkung scheint ja nicht gegeben zu sein. Wenn es dann aufdauer unannehmbar erscheint, würde ich mir die billigen Plastikrahmen und Schalterabdeckungen aus Unfallwagen ausbauen und dem Verwerter 5-20€ dafür bezahlen, denn einen Materialwert haben die für ihn eh nicht. 

Das sieht dann auch wesentlich stimmiger aus, als wenn man Altteile und brandneue Teile kombiniert. 

Der Grund für das Herunterfallen wird sein, das die Wärme im Auto dafür gesorgt hat das der Stöpsel rausgedrückt würde. Ausdehnung der Flüssigkeit. Somit wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Das einzige wo du schauen kannst, ob auf der Verpackung angegeben ist, das es für den Gebrauch im Auto beworben wurde. Dann hättest du einen Grund auf Regress.

Sgeibel 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 10:38

Ja es wird für Autos geworben.