Frontschutzbügel am Auto erlaubt in Deutschland?
Hallo,
Ich will einen Frontschutzbügel ( Kuhfänger ) vorne am Auto haben ( am Audi A3 ). Ein Kollege meinte es ist nich mehr erlaubt und das es sogar schwer ist bei Geländewagen eine Genehmigung dafür zu bekommen. Ist das so ? Und wenn ja warum ? Das will ich nur zur Deko haben nicht um andere zu rammen :D
Wer nicht weiß was ich meine siehe Bild
5 Antworten
Das stimmt, diese Bügel sind nicht mehr zulässig weil herausgekommen ist dass die für angefahrene Fussgänger ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen.
Nur wer sein Bullenfänger seinerzeit in die Fahrzeugpapiere eintragen lies darf den noch dran haben. Alles was eintragungsfrei mit ABE dran war musste sogar wieder abgebaut werden (ist schon einige Jahre her).
An einem Audi A3?! Ich stelle mir das gerade vor. Hast du eine Geschmacksverirrung? ;) Und nein, ist sehr unwahrscheinlich, dass du da eine Genehmigung für bekommst.
Wegen der Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern sind feste Bügel wohl verboten...
Sie gibt jedenfalls mehr nach als ein Rohr.
Die normale Autokarosserie gibt auch nich nach oder ist weicher wenn man einen menschen anfährt.
Oh doch! Einer der Hauptgründe, warum die Front bei modernen Fahzeugen relativ hoch ist, ist, dass die Karosserie eben nicht zu eng um den harten Motor herum gebaut werden darf, sondern eben noch unter dem Einschlag eines Fußgängers nachgeben können muss.
Es wäre daher genau falsch, um so eine aufwendig optimierte Sicherheitskonstruktion dann wieder einen plumpen Rohrkäfig zu bauen.
Wenn sie einmal mit Eintragung ans Auto angebaut wurden, darf man sie wohl dranlassen - aber sie werden aus gutem Grund eben nicht mehr neu genehmigt.
Das wird auch nicht mehr erlaubt und schon gar nicht mehr verkauft außer für reinen Geländebetrieb diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr auf öffentlichen Strassen bewegt werden . Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder bei einem Zusammenstoß erhöhen. Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Insbesondere bei Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind Frontschutzbügel weiterhin Zulassungsfähigkeit. . Und an dem kleinen Audi sähe das doch schlimm aus , so ein großes Ding dran
Für einen A3 wirst Du sowieso keinen finden. Außerdem wird das kein Deutscher TÜV genehmigen - zum Glück.
Das macht doch kein sinn ! Die normale Autokarosserie gibt auch nich nach oder ist weicher wenn man einen menschen anfährt.