Inkasso Verfahren trotz Bezahlung (einen Tag verspätet)?

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Wenn die Hauptforderung bezahlt wurde, ist das Thema erledigt. Kommt dann ein Brief vom Inkassodienst, trotzdem du schon an den eigentlichen Gläubiger (z.B. Versandhaus) bezahlt hast, hat die Forderung des Inkassodienstes keine Rechtsgrundlage mehr. Wenn du aber jetzt auf diesen Brief reagierst, hat der Inkassodienst den Beweis, daß du seine Post erhalten hast. Nun werden sie alles versuchen, ihre Gebühren bei dir einzutreiben. Das nervt einfach nur, daher folgender Tipp: Der Brief vom Inkassodienst kam bestimmt nicht per Einschreiben, oder ? Somit muß der Inkassodienst erstmal beweisen, daß du seinen Brief mit der ersten Kontaktaufnahme erhalten hast. Das können sie ohne Einschreibebeleg aber nicht, zudem ist die Forderung an den Gläubiger längst bezahlt.. alle folgenden Briefe von Inkassodienst und ggf. Rechtsanwalt kannst du getrost wegwerfen. Lass` dir keine Angst machen, die kommen an dich nicht mehr ran und das wissen sie auch.. um so raffinierter wird mit allen möglichen Sachen gedroht.. denn drohen ist das einzige, was sie jetzt noch tun können. Falls tatsächlich doch noch ein gelber Brief vom Amtsgericht kommen sollte, unbedingt Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegen. Aber da kommt nix, denn für den Versand eines gerichtlichen Mahnbescheids durch das örtlich zuständige Amtsgericht werden gut 18,- Vorkasse fällig.. die muß der Inkassodienst erstmal aus eigener Tasche vorstrecken.. und dann ? Vor Gericht legst du dem Richter den Kontoauszug vor, aus dem ersichtlich ist, wann die Forderung des Gläubigers bezahlt wurde. Bumm, Fall erledigt. Das weiß auch der Inkassodienst und erst recht der Anwalt.

Marienkaeferchn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 19:28

Das beruhigt ungemein! Denn ich habe wieder eine Email von diesem Saftladen erhalten. Da ich die "Mahngebühr" (Die mir telefonisch und auch via email erlassen wurde), nicht beglichen habe. 

Hier mal die Mail:

"wir nehmen Bezug auf Ihre letzte Stellungnahme zum gegenständlichen Inkassovorgang und teilen Ihnen Folgendes mit:

Die Zahlungserinnerung unserer Mandantin wies einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 35,45 EUR aus, dennoch zahlten Sie lediglich einen geminderten Betrag in Höhe von 30,58 EUR. 

Infolgedessen ist unser Unternehmen zwischenzeitlich mit der weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt worden. Die dadurch entstandenen, verzugsbedingten Kosten haben Sie zu erstatten.

Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 59,07 EUR bis zum17.04.2017 entgegen."

Leider sehe ich, dass bei dem  30,58 Betrag die Frist am 29 Januar war und ich ja die Zahlung am 03.02 getätigt habe. Ist das jetzt trotzdem rechtens? Einfach die 5 Euro an Klarna überweisen oder wie vorgehen? 

 

Trolli1970  17.04.2017, 00:00
@Marienkaeferchn

Kannst du machen, aber nur, wenn du Wert darauf legst, weiter mit Klarna Geschäfte zu machen. Wegen 5,- wird dich niemand verklagen, aber es gibt etliche Versandhäuser und Geschäftspartner (u.a. auch Amazon), welche dich dann auf eine schwarze Liste setzen. Du kannst dann dort entweder gar nicht mehr oder nur noch per Vorkasse Einkaufen.

Marienkaeferchn 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 22:54
@Trolli1970

Die 5 Euro Mahngebühren habe ich noch nicht überwiesen. Trotzdem erhalte ich trotzdem weiterhin Emails und das COEO meinte, sie schalten nun die Anwaltkanzlei Mumm ein und ich solle mich doch sofort bei denen melden, damit man das außergeichtlich regeln kann. 

Was tun? Es darauf ankommen lassen? Soll ich einen Anwalt befragen? 

Ich versteh langsam gar nicht mehr was die eigentlich von mir wollen, da ich den Betrag überwiesen habe. Wegen 4 Tage Verzug kann man doch keine Klage einreichen.

Tut mir leid, dass ich damit immer noch nerve. Ich bekomme es aber langsam mit der Angst zutun. :/ 

Meine Frage lautet nun vor allem, ob ich auf diesen 54 Euro sitzen bleibe.

Falls Du bereits gezahlt hast, wirst Du auf diesen Kosten sitzen bleiben. Es sei denn Du nimmst mind. 300.- € in die Hand für eine Klage mit Anwaltlicher Unterstützung.

Außerdem. habe ich jetzt einen Eintrag, der mir in der Zukunft zu Lasten fallen könnte, falls ich mal einen Kredit beantrage?

Meine Glaskugel, in die ich eben intensiv geschaut habe, sagt mir, dass Du keinen Eintrag hast. Wenn Du sicher gehen willst, forderst Du einen Selbstauskunft bei der jeweiligen Auskunftei an.


relativ einfach... natürlich darf Klarna ein Inkasso beauftragen, ABER... du hattest schonmal gezahlt und es wurde von Klarna zurücküberwiesen, du hast dich danach selbst gemeldet und nochmal überwiesen, es war Klarna absolut zuzumuten das ohne externes Inkassobüro zu machen.... dadurch können diese kosten nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Die Forderung hast du bezahlt, den rest weißt du zurück.

Ich hab ehrlich gesagt keine Lust den langen Rotz zu lesen, kann mir ungefähr denken was passiert ist, daher ganz allgemein:

  • Hauptforderung bezahlt?
  • Wenn du in Verzug warst, ggf. zzgl. Mahngebühren (2,50 €), Zinsen, Adressermittlung, Rücklastschrift?
  • Inkasso bekommt einen Widerspruch über die Gebühren und Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co.

Thema erledigt, es sei denn du bekommst Gerichtspost.

Marienkaeferchn 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 22:55

Langer Rotz - haha :D 

Hauptforderung? - Ja, zwei mal. Das erste mal wurde es zurücküberwiesen. Das zweite mal habe ich einen Tag zu spät überiwesen. (Habe mit einem Klarna Mitarbeiter telefoniert und eine längere Frist zugesichert bekommen - auch via Mail). 

Ich hätte Klarna diesbzüglich morgen angerufen, ist das klug? Oder soll ich das lieber bleiben lassen?

kevin1905  19.02.2017, 22:56
@Marienkaeferchn

Ruf deine Freunde an, das macht mehr Freude.

Willenserklärungen im Rechtsverkehr kann man schwerlich beweisbar am Telefon abgeben.

Marienkaeferchn 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 23:07
@kevin1905

Alles klar, dann schreibe ich morgen am Besten beiden. Danke für deine schnelle Antwort! 

EXInkassoMA  20.02.2017, 00:10
@Marienkaeferchn

Nicht anrufen denn Du sprichst nur mit einem call agent. Geh mal auf trustpilot.de und schau dir die Kommentare an.vermutlich gibt es eine kick back Vereinbarung bezüglich der inkassokosten 

Xipolis  20.02.2017, 13:45
@Marienkaeferchn

Du hast doch schon dem Inkassounternehmen eine E-Mail geschrieben.

Selbst im verzugsfall sind im Zusammenhang mit einem bezahldienst wie klarna inkassogebueren  NICHT durchsetzungsfaehig und wurden mangels Erfolgsaussichten noch nie explicit eingeklagt. ;)

Weise die Forderung gegenüber dem Inkasso (coeo /atriga) schriftlich zurück und es erfolgen keine Einträge.

Coeo schiebt noch ein schreiben von Mumm nach.

In den urteilsdatenbanken ist kein einziger Fall zu finden wo klarna versucht hat inkassokosten ein zu klagen.