Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."
Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.
Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?
5 Antworten
Du hast laut BGB §371 Anspruch auf den Titel. Das ist so und da kann sich niemand herausreden. Wenn dem Gläubiger aber die Herausgabe unmöglich ist, hast du Anspruch auf eine öffentlich beglaubigte Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen sei. Ein einfacher Brief, selbst unterschrieben, erfüllt BGB §371 nicht. So einfach ist das.
Sprich: Du hast Anrecht darauf, dass der Gläubiger auf seine eigenen Kosten zu einem Notar geht, dort erklärt, dass er den Titel geschreddert habe und dass die Schuld aber erloschen sei. Genau das würde ich nun auch verlangen und zur Not einklagen. Der Grund ist auch einfach: Dass der Titel geschreddert wird, ist extrem ungewöhnlich. Dass ein Inkassobüro so mit einem TItel umgeht, muss man im Normalfall nicht glauben. Dass der stattdessen nur verlegt wurde und plötzlich nach Jahren wieder auftaucht, ist wahrscheinlich.
Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden.
Das ist auch Mumpitz. Alleine schon wegen der Nachweispflicht und wegen möglicher Betriebsprüfungen kommt da nicht einfach so etwas in den Schredder. Ansonsten haben die noch ganz andere Probleme bei diesem Inkassobüro.
Nein, weil Du die Klage gewinnen wirst, und dann zahlt der Verlierer - nämlich das Inkassobüro.
Ich würde auch empfehlen, genau so vorzugehen wie von mepeisen beschrieben.
Dass das Inkassobüro den Titel geschreddert hat, kannst Du glauben oder auch nicht. Die Gewissheit hast Du nicht. Es ist m.E. auch äußerst ungewöhnlich, dass ein Inkassobüro so etwas machen würde. Die müssten wissen, wie mit Titeln umzugehen ist, und dass der Schuldner Herausgabe verlangen kann und dies auch einklagen kann. Wenn der Laden wirklich nicht wissen sollte, dass man den Titel nicht so einfach schreddern darf, dann hat der Laden noch ganz andere Probleme. Wenn der Laden dagegen lügt, dann kann irgendwer in ein paar Jahren plötzlich wieder mit dem Ding ankommen. Das wäre mir zu unsicher.
Du hast einen absoluten und nicht zu diskutierenden Rechtsanspruch auf Herausgabe, ersatzweise notarielle Urkunde. Dies würde ich verlangen, mit Fristsetzung, Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Wenn daraufhin weiter gemauert wird: Anwalt, sofort Klage einreichen lassen.
Ergänzung: Du musst ggf. die Gerichtskosten vorab bezahlen Beim Sieg vor Gericht wirst du dann das Geld vom Gegner zurück bekommen. Die Klage würde ich einen Anwalt machen lassen. Damit umgeht man so Stolperfallen, dass man versehentlich das Inkasso statt den Gläubiger verklagt usw.
Sie haben doch Kontoauszüge, wo die ganzen Abbuchungen zu ersehen sind ? Die Kontoauszüge und Schreiben vom Inkassobüro BITTE aufheben ( ca. 10 Jahre ) lang.
Zum Anwalt brauchst Du nicht
Ich glaube der Inkassoladen lügt wenn er behauptet das geschreddert wurde
Unlogisch
Und warum hat der Inkassoladen gelogen? Habe große Angst =(
In der Inkassobranche wird nun mal oft gelogen - das ist ja kein Geheimnis
Du darfst halt das Erledigungsschreiben nicht verlieren
Wenn du das Erledigungsschreiben hast brauchst du nichts mehr zu befürchten
was für ein langer Text für eine kleine Frage. Lass dir eine schriftliche Bestätigung des Incassobüros geben, dass der Titel hinfällig ist, alle Beträge und Kosten getilgt sind und somit alles erledigt ist.
Müsste ich dann die Kosten für die Klage tragen?