Titulierungsankündigung Inkasso - In zwei fällen,was nun?
Liebe Community, insbesondere Rechtsexperten,
ich habe in zwei Fällen (einmal Amazon und einmal Handy) zwei offene Rechnungsbeträge durch eine plötzliche Arbeitslosigkeit nicht begleichen können.
Darauf folgend habe ich natürlich Mahnbescheide und Briefe von einem Inkassobüro erhalten.Welche ich natürlich bis dato nicht begleichen konnte, da ich kein Geld hatte und überhaupt gestern erst meinen ALG I Bewilligungsbescheid bekommen habe.
Ich möchte nach möglichkeit natürlich die offenen Rechnung begleichen, kann dies allerdings wenn überhaupt nur in Raten. Jetzt steht in den zwei Schreiben des Inkassounternehmens (welche leider zuspät geöffnet wurden) das die Fristen für beide Fälle jeweils am 18.02. abgelaufen sind und sie bis dahin einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragt sind zu beantragen. (Bis dato habe ich keinen Gelben Brief bekommen)
WIe habe ich mich jetzt zu verhalten? Bitte dringed um Rat.
Vielen Dank LG
4 Antworten
Darauf folgend habe ich natürlich Mahnbescheide und Briefe von einem Inkassobüro erhalten.
Mahnungen oder Mahnbescheide?
WIe habe ich mich jetzt zu verhalten?
Du zahlst so viel du kannst direkt an die jeweiligen Gläubiger und bittest diese jeweils schriftlich um Ratenzahlung. Lass die Inkassobüros vollkommen außen vor.
Wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhälst, streiche die Inkassokosten raus und lege Teilwiderspruch ein.
Kleiner Exkurs ins Steuerrecht für nächstes Jahr:
Wenn du im gleichen Kalenderjahr Arbeitslohn und Arbeitslosengeld I erhalten hast, bist du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Lass es nächstes Jahr nicht zu einer Schätzung kommen. Finanzämter pfänden deutlich schneller als private Gläubiger, das sie nicht den Umweg über das gerichtliche Mahnverfahren gehen müssen.
Wenn hier überhaupt Rechtsexperten schreiben, dann vermutlich eher tagsüber.
Setz dich mit den Absendern in Verbindung, erkläre deine Situation. Wie hoch sind denn die Forderungen mittlerweile?
Googel mal Insolvenz. Unter anderem bietet die Caritas eine Schuldnerberatung an. Du loggst dich unter Pseudo ein, stellst deine Frage und erhältst schnell eine schriftliche Auskunft.
Setz dich mit den Absendern in Verbindung, erkläre deine Situation
Mit Inkassos Ratenvereinbarungen abzuschließen, bedeutet rund 150€ Gebühren (mindestens), also einmal die außergerichtlichen Inkassogebühren, die sowieso nicht durchsetzbar sind und dann nochmal eine Rateneinigungsgebühr.
Eine Ratenvereinbarung mit einem GV ist billiger.
schleunigst zur nächsten schuldnerberatung. dort bekommst du rechtsrelevante hilfe.
wenn das bei inkassos gelandet ist, hast du lang genug geschlafen und kommst allein nicht mehr raus aus der nummer.
Inkassos sind keine Behörden. Die haben keinerlei Sonderstellung. Grundsätzlich kann man sie problemlos ignorieren.
Das Problem ist eher, dass man auf eine Einigung angewiesen ist, allerdings: Mahnbescheid mit widersprochenen Inkassogebühren und eine Ratenvereinbarung mit einem Gerichtsvollzieher sind deutlich günstiger als die exorbitanten Gebühren eines Inkassobüros.
sch..ß auf die wartezeiten - jedenfalls gibt es da rechtskräftige und wirksame hilfe.
Zunächst mal:
Der beste weg wäre gewesen wenn du sofort bei denen angerufen hättest, die Situation geschildert hättest (zahlung sobald ALG I bewilligt) und um eine Rückstellung um 1-2 Monate gebeten hättest. In den meisten Fällen geht so was.
Briefe nicht öffnen war natürlich das schlechteste, trotzdem sofort anrufen, vielleicht ist der Mahnbescheid ja noch nicht beantragt. Das Inkasso wird Geld wollen, wenn du nur die Hauptforderung sofort und in voller Höhe begleichst + Mahnkosten, evt. Rücklastschriftkosten wird man die Inkassokosten vermutlich nicht einklagen (an den Gläubiger direkt zahlen), ob du deinen Fehler einsiehst und auch was an das Inkassobüro zahlst musst du entscheiden. Wenn Mahnbescheid schon auf dem Weg ist Summe drauf prüfen und akzeptieren/zahlen oder Teilwiderspruch (wg. möglicher zu hoher Inkassokosten). Auf jeden Fall Geld bereit legen, sobald ein Vollstreckungsbescheid da ist kann gepfändet werden was nochmals kosten verursacht. Also Allerspätestens dort mit Gläubiger Kontakt aufnehmen und Zahlung zusagen damit dieser keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
Dort bestehen aber vermutlich lange Wartezeiten, also wieder zu spät.