Betrug einer Rechtsanwaltskanzlei?

7 Antworten

Rechnung zurückschicken - auf Mahnbescheid warten und dem widersprechen ..... wenn' s ganz schlimm wird muß ein Gericht den Sachverhalt klären.

aber VORSICHT  immer alle Post genau lesen - und alle Fristen einhalten - immer widersprechen und nix zahlen

wenn deine Bekannte nix mit der Forderung zu tun hat wird sie auch nicht zahlen müssen.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 16:40

War grad bei der bekannten, sie hat heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Aber auf der letzten Forderung steht zahlbar bis 09.02.17?

Und Mahnbescheid auch nicht erhalten!

Morgen Termin bei der Amtsgerichthilfe.

EdnaImmers  09.02.2017, 15:47
@jackoooo

.... die Idee mit der Gerichtshilfe ist gut! viel Glück!

gema hat nichts damit zutun ob man einen laden hat oder nicht,die sind dafür zuständig mit musik.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 14:53

Es geht aber um ein Kosmetikladen wo Musikgebühren entstanden sind für ein Gemavertrag.

Ich hätte das ganze Ding ganz einfach ignoriert. Denn das war bestimmt Abzocke.

Jetzt würde ich die Füße stillhalten und abwarten, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (was ich nicht glaube). Erst dann muss man reagieren.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 14:58

Danke für den Rat!

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 17:49

Bin auch gespannt da ich nur Helfe :-)

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 17:35

Vom Gericht.

Ich berichte wie es weiter geht.

beangato  08.02.2017, 17:38
@jackoooo

Ach Du je ..

Ja, wäre nett, wenn Du mal schreibst, wie es ausgegangen ist.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 16:40

War grad bei der bekannten, sie hat heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Aber auf der letzten Forderung steht zahlbar bis 09.02.17?

Und Mahnbescheid auch nicht erhalten!

Morgen Termin bei der Amtsgerichthilfe.

beangato  08.02.2017, 16:44
@jackoooo

Vom Gericht oder von der Kanzlei?

Wenn von der Kanzlei, können die sich (denke ich) das Geld in die Haare schmieren.

Das mit der Gerichtshilfe ist eine prima Idee.

Geh zum Gewerbeamt deiner Stadt und lass dir bestätigen das du kein Gewerbe angemeldet hast bzw. dort wo du angeblich angemeldet hast. alls nächstes geh zum Einwohnermeldeamt und lass dir bestätigen das du der bist der du bist und nicht dein Namensvetter. Sollte das nichtsbringen geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrug.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 17:35

War grad bei der bekannten, sie hat heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Aber auf der letzten Forderung steht zahlbar bis 09.02.17?

Und Mahnbescheid auch nicht erhalten!

Morgen Termin bei der Amtsgerichthilfe.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 15:03

Also Personenverwechslung

andrs1979  08.02.2017, 15:06
@jackoooo

Dann wartet Mahnbescheid ab ,geht in Wiederspruch, Gerichtsverfahren wird alles klären

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 15:02

Ne die behaupten zb der Besitzer ist zb Peter Müller aber der Gemavertrag ist von einem Manfred Müller unterschrieben und schicken dann eine Rechnung an den Manfred Müller nur in unseren Fall hat sue danit nichts am Hut, weder unterschrieben noch i-ein Geschäft.

Darauf braucht man gar nicht reagieren, erst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, muss man sich drum kümmern.

jackoooo 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 16:40

War grad bei der bekannten, sie hat heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Aber auf der letzten Forderung steht zahlbar bis 09.02.17?

Und Mahnbescheid auch nicht erhalten!

Morgen Termin bei der Amtsgerichthilfe.

herja  08.02.2017, 16:52
@jackoooo

Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen.

Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:

Dem Antragsteller oder der Antragstellerin steht die Forderung überhaupt nicht, nicht in der geltend gemachten Höhe oder nicht zum jetzigen Zeitpunkt zu. Der Antragsteller oder die Antragstellerin nimmt eine falsche Person in Anspruch.