Bayerischer Inkasso Dienst

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Ignoriere dieses Formular. Wende dich auf jeden fall schriftlich an den Absender (nicht per Telefon) und frag nach, von wem die erst einmal beauftragt sind, in dem Fall willst du eine schriftliche Vollmacht vorgelegt bekommen. Des weiteren sollen sie dir die Anspruchsgrundlage nennen und mit Belegen nachweisen. Du hast einen Nachsendeauftrag laufen, also brauchst du dir nichts schlechtes dabei denken. Die probieren es halt heut mit allen Tricks. Bleib sachlich und unterschreibe nichts.

Wir haben auch eine Forderung erhalten, die ebenfalls unberechtigt ist. Ärgerlich, weil man sich rühren sollte, aber nicht chancenlos, weil die Forderungen meist nur Phantasie ist. Nach dem Motto "man kanns ja mal probieren." Die Zeitungen haben alle schon über diese Abzocke berichtet. Seltsam, dass der Gesetzgeber nicht von sich aus reagiert. Eine polizeiliche Anzeige dürfte zwecklos sein. Dafür kann man sich jedoch an die Bundesnetzagentur in Eschborn wenden. Außerdem scheint man hier der Meinung zu sein, dass Nutzer unter 18 Jahren zahlungspflichtig sind. Richtig ist, dass Nutzer in diesem Alter nicht "voll" geschäftsfähig sind und daher keine Verträge dieser Art abschließen dürfen. Wenn also Web.de, 1&1 Mobilcom etc. per Klick Verträge abschließen, ohne dass ein Altersnachweis erbracht werden muss, dann trägt der Vertragsnehmer keine Schuld. Darüber hinaus muss der BID eine schriftliche Vollmacht der genannten Unternehmen erbringen, das ihn ermächtigt für genanntes Unternehmen Forderungen einzutreiben. Hinzu kommt, dass der BID verpflichtet ist, den Vertragsabschluss schriftlich zu belegen. Der BID und einige andere Inkasso Unternehmen oder Rechtsanwälte kaufen Adressen und Forderungen auf und erfinden Phantasie-Summen, um die Leute abzuzocken. Es reicht ein Fax mit Widerspruch (nicht geschäftsfähig, keine Vollmacht, keine Vertragsunterlagen) und den Hinweis, dass man sich im Wiederholungsfall an die Bundesnetzagentur wendet. Hinzu kommt, dass im Falle eines offiziellen Schreibens durch das Amtsgericht ein Widerspruch recht wirksam ist, denn auch der BID wird nicht wegen 90 oder 100 Euro Klage einreichen. Und selbst wenn, dann steht er selbst in der Beweispflicht. Wer also ein reines Gewissen hat, der hat nichts zu befürchten, wenn er widerspricht :-) Hoffe Euch geholfen zu haben.

Ich habe heute auch ein Schreiben von BID bekommen. Bei mir ist als Gläubiger die Mobilcom-debitel angegeben. Es geht um einen Betrag von 339,14€. Ein Dienstleistungsvertrag gem. Rechnungen vom 30.7.3010 bis 22.11.2010. Hab erst einen ziemlichen Schreck bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt einen Handyvertrag bei denen. Den habe ich aber zum 31.8.2011 gekündigt und ist auch bestätigt worden. Meine Rechnungen wurden immer eingezogen. Das hat mich stutzig gemacht. Denn wenn es wirklich um berechtigte Forderungen gehen würde, hätte Mobilcom die doch eingezogen. Auch das dort weder meine Vertragsnummer noch die Handynummer vom Vertrag stand hat mich stutzig gemacht. Ich werde das auf keinen Fall bezahlen. Werde das Schreiben morgen zu einem Anwalt geben und wahrscheinlich auch zur Polizei gehen. Bin am überlegen, ob ich das vielleicht auch an die Bild schreibe, damit die das Thema vielleicht öffentlich machen. Denn ich kann mir vorstellen, das einige bei diesem Schreiben sofort zur Bank gehen und das Geld überweisen.

LG Sarina

Nein, wir machen in diesem Fall keine dummen Sprüche. Was zunächst zu klären ist: hattest du denn einen 1&1- Anschluß? Und ist da eine Rechnung offen? Kann mich entsinnen, hier war kürzlich schon einmal eine ähnliche Frage!

Ellwood  12.05.2010, 23:25

Frage ganz gelesen?
".Und ich bin mir sicher das ich mit 1und1 keine "Geschäfte" gemacht habe zur damaligen zeit"

LonoMisa  12.05.2010, 23:45
@Ellwood

Meine Frage gelesen? Er schreibt: zur damaligen Zeit!

Ellwood  13.05.2010, 11:39
@LonoMisa

Nicht begriffen? "zur damaligen Zeit" meint den Zeitraum, den die Mahnung betrifft...

LonoMisa  13.05.2010, 21:25
@Ellwood

Nee, erklär mir das mal, bitte!

Sanny1989 
Beitragsersteller
 12.05.2010, 23:24

nein in diesem leben hatte ich keinen anschluss bei dennen,mein erster anschluss habe ich von vodafone (03/2010)

Vielleicht fragst Du dort erst einmal nach, worauf sich die Forderung begründet? Wäre doch der einfachste Weg, oder?

whiskeybee  01.05.2013, 00:02

???

whiskeybee  01.05.2013, 00:02

Vielleicht haben die auch kein Interesse an einer schnellen Klärung?

whiskeybee  01.05.2013, 00:02

Wäre ganz nett, aber sagt GMX ich soll mich wg. Klärung an BID wenden und BID sagt, er soll nur eintreiben und kann mir nix über die Hauptforderung sagen...