Inkasso trotz gültiger Einzugsermächtigung?
Hallo, ich war Mitglied in einem Fitnessstudio, diesem lag eine gültige Einzugsermächtigung vor. Ich hatte im Jahr 2013 eine Jahresmitgliedschaft abgeschlossen und im Voraus bezahlt. Im März 2014 habe ich die Bank gewechselt, was ich dem Studio im Januar mitteilte. Durch meine spätere Kündigung musste ich über das Jahr hinaus noch 2 Beiträge zahlen. Diese buchte das Studio nun leider nicht mehr vom Konto ab, sodass mir nun ein Inkasso Brief nebst deftigen Gebühren ins Haus geflattert ist.
Meine Frage ist nun, schulde ich die Inkassospesen? Die Hauptforderung ist klar, diese werde ich auch direkt zahlen.
Mein Konto wies darüber hinaus auch immer ausreichend Deckung auf, nur dass das Studio anscheinend die neue Bankverbindung missachtet zu haben scheint...
5 Antworten
Hast Du bei der Kündigung auch die Einzugsermächtigung entzogen ?
Ansonsten ist das eigentlich auch nicht wirklich relevant denn die Rechtsprechung ist ohnehin inkassounfreundlich
Am Besten Du überweist die unstrittige hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt auf das Konto des Fitnessladens
Stell Dich mental auf einige böse briefe des Inkassoladens ein in welchem man versuchen wird Dir die Inkassogebühren zu "erklären"
Brauchst Du Gerichtsurteile zu diesem Sachverhalt dann nochmal bescheid sagen
Formulierungsvorschlag gegenüber dem Inkassobüro
"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Meine Frage ist nun, schulde ich die Inkassospesen?
Nein.
Mein Konto wies darüber hinaus auch immer ausreichend Deckung auf, nur dass das Studio anscheinend die neue Bankverbindung missachtet zu haben scheint...
Evtl. wäre das Studio sogar in Annahmeverzug gewesen.
Ich fasse also mal zusammen. Es gab eine gültige Einzugsermächtigung und du hast rechtzeitig schriftlich die neuen Bankdaten mitgeteilt.
In so einem Fall greift sowohl §254 BGB, als auch §§293 BGB ff. Es liegt Annahmeverzug durch das Studio vor. Wer das ihm angebotene Geld nicht annimmt, weil er seine Unterlagen nicht in Ordnung hält, wer mutwillig weiteren Schaden auslöst, indem er die neue Bankverbindung missachtet und von der alten abbucht, der kann den Schaden auch nicht von dir verlangen.
Ich würde die gebühren selbst, sowie großzügige rund 5€ für Briefporto und Zinsen direkt ans Studio überweisen. Im Verwendungszweck "HF + Porto + Zinsen".
Dem Inkasso genügt ein Dreizeiler per Einschreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe Ihrer Mandantin nachweisbar rechtzeitig die neue Kontoverbindung mitgeteilt. Es ist nicht mein Problem, wenn ihre Mandantin die Unterlagen schlampig führt und deswegen mutwillig selbst Schäden auslöst. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Hinsichtlich ihrer Bezahlung wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Mandantin."
Details: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1
Du musst dein Konto schon kontrollieren, ob Abbuchungen auch gemacht worden sind. In dem Falle hättest du den Betrag auch einzeln überweisen köönen/ müssen. Und ja, du schuldest auch die Inkassospesen.
Und ja, du schuldest auch die Inkassospesen.
Wieso? Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar bei nahezu allen Gerichten.
Und ja , Du schuldest auch die Inkassogebühren
..Und ja - das war jetzt aber Käse
Hast du dem Studio schriftlich deine neue Bankverbindung mitgeteilt?
Außerdem gilt seit Anfang des Jahres die IBAN...auch wenn diese nicht mitgeteilt wurde, ist man als Schuldner dafür sorgen, dass die fehlenden Beiträge bezahlt werden. DU wusstest doch, dass da noch Forderungen sind.
Nicht das Studio muss nicht dem Geld hinterherlaufen...das ist eine Bringeschuld!
Dazu besteht keine Pflicht. Der Kunde weiß, dass er zu zahlen hat. Eine Firma, die ihre Mahnabteilung an ein Inkasso abgegeben hat, ist vielleicht suspekt aber im Recht!
Du musst ja gemerkt haben, dass das Studio die Beträge nicht erhalten hat...da hättest DU dich drum kümmern müssen...
Vogel-Strauß-Politik ist in finanziellen Bereichen grundsätzlich die falsche Taktik!
Was Ihr alle immer für eine Ehrfurcht vor diesen Inkassobüros habt. Es wird mir auf immer unerklärlich sein.
Inkassoquark bei Annahmeverzug ist vor Gericht nicht durchsetzbar.
Ich habe dem Studio schriftlich IBAN und BIC mitgeteilt. Sie haben ja auch versucht offensichtlich vom alten Konten einzuziehen von diesem lag kein SEPA Mandat in irgendeiner Form vor.
Ich finde bloß man hätte ja - ist ein kleines familiäres Studio - ruhig mal anrufen können oder ähnliches bevor man zum Inkasso Unternehmen rennt...