Kartenzahlung, nach 14 Tagen Inkasso Schreiben? Ist das Rechtens?

3 Antworten

Ist das alles so rechtens?

  • Punkt 1-3 ist so statthaft.
  • Punkt 4 ist zu allgemein. Man kann nicht einfach irgendwo "Verzugsschaden" dran schreiben und dann meinen das war es. Man muss schon genau sagen, welcher Verzugsschaden über die Punkte 2 und 3 dies sein soll. Hier gibt es nämlich keinen.
  • Punkt 5 ist zu hoch oder kann ganz gestrichen werden. Kommt drauf an, wer der Gläubiger ist.
  • Punkt 6, siehe Punkt 5.
DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 09:14

Danke @mepeisen und @kevin1905 :)

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 09:09

@geheim007b So etwas habe ich auch nicht bekommen. Vllt. Weil ich kein Kunde mehr von der Bank bin?!

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 06:43

Ich glaube jetzt haben wir uns ein wenig missverstanden :(

Ich weiß einfach gerade nicht recht, wie ich anfange. Also ich rufe heute beim Gläubiger an und sage das ich ihm das direkt überweisen möchte und schreibe dann dem Inkasso Büro, dass ich es direkt geklärt habe? Oder will das Büro dann trotzdem ihre Gebühren?

Hattest du schon mal diesen Fall?

mepeisen  17.11.2016, 08:30
@DanniKlein1988

Halte dich an das, was Kevin schreibt. Ich würde auf 23€ aufrunden.

Mein Textvorschlag ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF + Zinsen + Rücklastschrift + Adressermittlung, sowie Briefporto bezahlt. Den Posten 'Verzugsschaden' weise ich als frei erfunden zurück. Ich erinnere an §11a RDG. Gerne beschwere ich mich auch beim Aufsichtsgericht, dass sie frei erfundene Gebührenpositionen erheben, die nicht ausreichend begründet und bezeichnet sind, um sie nachzuvollziehen. Sie werden mir ansonsten unverzüglich vorlegen: Kontoauszug als Beweis, dass die Gläubigerin die Inkassokosten und Auslagen bezahlt hat und ein Schaden entstanden ist, sowie das komplette zwischen Ihnen und der Gläubigerin geschlossene Vertragswerk. Zur Überprüfung per Anwalt, was tatsächlich an Leistungen beauftragt wird und erbracht wird und damit zur Prüfung der erlaubten Gebührenhöhe."

Keine Angst, du wirst das Vertragswerk nie zu Gesicht bekommen. Und damit gibt es ein Patt, denn die Prüfung des Vertragswerkes zur Prüfung, was beauftragt wurde, ist im Masseninkasso durchaus wichtig. Denn dort wird üblicherweise nie alles gemacht, was eine volle Gebühr rechtfertigt. Die kann so ein Patt nur Recht sein. Die meckern womöglich und weinen bitterlich aber wen interessierts?

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 23:14

Habe sorge da jetzt was falsch zu machen und hinterher zahle ich noch mehr :(

kevin1905  16.11.2016, 23:58
@DanniKlein1988

Dann lösch die Frage, wenn du lieber in Angst vegetieren willst.

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 22:18

Kann mir dabei das Verbraucherzentrum helfen?

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 19:33

Vielen Dank für deine Antwort. Vor allem der Verzugsschaden ist von 14 Tagen und ich habe keine Mahnung, keine Zahlungserinnerung oder ähnliches bekommen. Der Ursprüngliche Gläubiger ist die REWE. Aber wie gehe ich jetzt voran. Überweise ich jetzt dem Inkasso Büro nur die 20,15€? 

kevin1905  16.11.2016, 19:40
@DanniKlein1988

Die überweist du an REWE.

Dem Inkassobüro kannst du einen Widerspruch schicken.

Wepster  16.11.2016, 19:47
@DanniKlein1988

Nein das nicht, das Inkasso hat ja den Auftrag erhalten die gesamte Summe einzuziehen (wenn diese statthaft sind, was nicht so klingt). Daher musst du Kontakt mit dem Gläubiger/ den Banken aufnehmen.

Dem Inkasso würde ich bei mitteilen dass hier eine Klärung nötig ist sowie du deine Rechte in Anspruch nehmen willst, da du davon ausgehst dass der Fehler bei der Bank liegt. Somit hast du evtl. mehr Zeit zur Klärung

geheim007b  17.11.2016, 08:17
@DanniKlein1988

und ich habe keine Mahnung, keine Zahlungserinnerung oder ähnliches bekommen

Was hast du mit der mitteilung deiner ehemaligen Bank über die geplatzte Lastschrift gemacht?

Das ist sehr seltsam.

Wenn das Konto geschlossen war, vor einem Wechsel, kann man kein Geld abheben, theoretisch. Darüber müsste man informiert werden am besten schriftlich. Du hast also durch einen Fehler der Bank am 28.10 dein Konto um genau 7,65 überzogen. Das bedeuted du warst am 28.10 auf Null Euro? Das würde bedeuten dass du entweder Null euro auf dem Konto hast oder du schon umgezogen warst. in dem Fall dürfte das Konto nicht existieren. Wenn du keine schriftl. Anweisung bekommen hast bis zum Abschluss des Wechsels Geld mit der Karte vom alten Konto zu holen, sehe ich hier die Schuld bei der Bank.

1. Inkasso greift nicht so schnell. Erstmal wird man informiert oder gemahnt. Ja sogar bekommt man erst mal von der Bank einen Brief.

Ich würde mich mit der Bank bzw beiden Banken in Verbindung setzen und den zeitlichen Ablauf, sowie den Informationsgehalt an dich analysieren.

Wann sollte der Wechsel stattfinden?

Was sind vorraussetzungen für den Wechsel?

Kann man Geld abheben wärend der Wechselphase?

Wann war der Wechsel abgeschlossen?

Wer ist der Beauftragte Mitarbeiter?

Warum hast keine Infos bekommen?

Warum geht die Sache an ein Inkasso und kann nicht mit einem einfachen ausgleich der echten Kosten geregelt werden?

Was kostet der Wechsel?

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 08:16

Ich habe über die Sparkasse mein Postbank Konto zum 1.11 kündigen lassen. Das Postbankkonto war somit bis zum 31.10 offen. Erst am 1.11 war dieses geschlossen. Ich habe aber bei der Rewe am 28.10 noch mit meiner Postbank EC Karte bezahlt. Diese haben aber wohl erst am 1.11 versucht von meinem jetzt nicht mehr bestehenden Konto abzubuchen. Der Gläubiger laut dem schrieben ist die Ingenico da diese den Betrag von meinem Konto abbuchen wollte. Ich hoffe es ist so verständlicher. :)

Wepster  30.11.2016, 17:34
@DanniKlein1988

Aha, klar die Differenz von Zahlung und Abbuchung...ja für die Differenz kannst du ja nichts...du weißt ja nicht wann die Herren das Geld abbuchen, nachdem du gezahlt hast...ich finde dass das absolut kein Problem darstellen sollte. Das Problemchen liegt an der Tatsache das keiner in dem Fall berücksichtigt hat, dass es verzögerte Transaktionen gibt, somit hätte die Bank wissen müssen, dass verzögerte Transaktionen auf ein Konto fallen können, die sich jeweils zu nachteilen entwickeln. Ich hätte da auch nicht dran gedacht, ich würde der Bank, welche den Umzug tätigt alles in die Schuhe schieben. Sie hätten dir das so biegen müssen, im Rahmen des Service, dass keine Probleme entstehen. Es dir zur Last zu legen finde ich unverschämt, aber die beteiligten haben ja auch keine Ahnung gehabt...es liegt an der Bank.

Also in dem Fall ist klar, alle beteiligten müssen aufgeklärt werden. Die Bank soll im Rahmen des Umzugsservice das Problem lösen.

REWE muss wissen dass durch den Bankumzug die Verzögerung nicht berücksichtigt wurde, Ingenico ebenso. Die Bank sollte wissen dass die Aufklärung und Berücksichtigung von Umständen beim Umzug eines Kontos, nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden dürfen. Sowas in der Art hatte ich ja erwähnt...weiter konkretisieren kann hier jedoch auch nicht. Außer eben "Anwalt".

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 22:16

Nein von der Bank habe ich nichts. Das hat alles die Sparkasse für mich geregelt.

Bezahlt habe ich ja bei Rewe, aber laut schreiben ist der Gläubiger ist ja auch der Dienstleister Ingenico

Wepster  17.11.2016, 07:30
@DanniKlein1988

Ohne was in der Hand ist man immer im Nachteil, du kannst nichts beweisen.

Ich finde das etwas kompliziert, schwer zu durchschauen. Am besten du schreibst alles ganz genau auf.

Ansonsten bleibt nur der Weg mit den Involvierten Parteinen Rücksprache zu halten.

Einige Fragen habe ich ja oben schon aufgelistet.

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 19:27

Vielen Dank für deine Antwort. Das Konto war definitiv noch am 28.10 offen und es war auch genug Geld drauf. Ich habe z.B am Sonntag (30.10) noch Geld abgehoben und auch auf das Online-Banking hatte ich bis zum 31.10 zugriff. Erst am 1.11 ging hier nichts mehr, das "Restgeld" was ich auf dem alte Konto hatte, hatte ich am 2.11 auf meinem neuen Konto. Diese Überweisung ging automatisch.

Wepster  16.11.2016, 20:02
@DanniKlein1988

War es offen und hast Geld drauf, kannste es nicht überziehen. Man kann auch Geld abheben wenn man im Minus ist. Überziehung wäre also möglich wenn du Dispo hast. Jedoch, dass du exakt auf Null kommst glaube ich nicht. Online Banking müsste mit berechnet werden, falls da was überwiesen wurde, warum taucht das nicht auf oder wird es noch auftauchen, auch per Inkasso?

Frage nach.

Es scheint doch dass alle Bankgeschäft regulär funktioniert haben, das Inkasso hat im Grund damit nichts zu tun.

Außerdem solltest du vertraglich über die Vorgänge informiert werden.

Die Kosten des Bankwechsel entstehen bei den Banken direkt, diese Leistung wird in der Regel auch vom Kunden regulär bezahlt. Wenn du aber z.b. keine Rechnung bekommen hast oder bei Wechsel nicht der Betrag der Leistung gleich abgezogen wird, und du das auch unterschreibst, kann es dazu kommen dass das Inkasso die Kosten einfordern will.

- Wie wurde die Leistung bezahlt?

- Wann wurde dieLeistung des Wechsels bezahlt?

Irgendwo ist da was auf der Strecke geblieben.

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Infos/ Rechtssachen:

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Bankrücklasten:

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Bankruecklastkosten.html

https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/ruecklastschriftgebuehren-nur-in-grenzen-als-schadensersatz-faehig/9872/

Bankwechsel:

http://www.meldebox.de/Umzugsratgeber/ummelden-bei-banken.php

Geschäftsgebühr:

Die Geschäftsgebühr ist ein Begriff aus dem https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsverg%C3%BCtungsgesetz" title="Rechtsanwaltsvergütungsgesetz">Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Wer ist als Gläubiger benannt?
Wenn es ein Dienstleister wie ingenico ist, dann zahle an diesen die HF zzlg. Gebühr für Rücklastschrift und Adressermittlung plus Mahngebühren von 2,50. Im Verwendungszweck auch so angeben

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 07:26

Ja genau der ist der Gläubiger. Hattest du schon mal so einen Fall?

mepeisen  17.11.2016, 08:31
@DanniKlein1988

Franneck (und auch ich) kennen das aus diversen Foren.

Ingenico ist ein entsprechend großer Zahlungsdienstleister. Dass die Hilfe beim Eintreiben von Forderungen brauchen, ist bestenfalls ein Witz.

DanniKlein1988 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 10:41
@mepeisen

Wisst ihr den ob die Leute immer gut raus gekommen sind? Habe das Schreiben jetzt so aufgesetzt wie du es mir geschrieben hast.

Und was schriebe ich in die Überweisung für ein Verwendungszweck? Das Aktenzeichen.

Vielen vielen Dank für deine Hilfe :-)