Inkasso im Auftrag Arbeitsamt. Fordert von meinem verstorbenen Vater nach 13 Jahren Rückzahlung. Ist das Nicht verjährt falls dies überhaupt stimmt.?

6 Antworten

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Zurück schreiben, dass Her XY am sowieso-ten verstorben ist. Urkunde in Kopie beilegen.

Fordere (als Erbin) Kopien der Bescheide, die die Rückforderung belegen. Erst wenn du diese Bescheide hast, akribisch prüfen, welche Verjährungsfristen gelten.

Nach § 50 Abs. 4 SGB verjähren die Rückforderungsansprüche in 4 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Rückforderungsbescheid bestandskräftig geworden ist.

Entscheidend ist, wann dem Verstorbenen der Rückforderungsbescheid, in dem auch der Grund für die Rückforderung sowie deren Höhe dargelegt sind, zugestellt wurde. Die Zustellung müsste im Streitfall von der Behörde nachgewiesen werden.

Also fordere den Zustellungsnachweis der Rückforderungsbescheide an, wann diese erstmalig an den Vater gingen. (Tipp: Da die Bescheide immer mit normaler Post rausgehen, KANN die Zustellung durch das Amt nicht nachgewiesen werden!)

Dann erst lässt sich sagen, ob hier bereits Verjährung eingetreten ist...

Danny664 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 16:10

Dankeschön ein sehr guter Tipp.

Das Arbeitsamt/die Arbeitsagentur beauftragt kein Inkassobüro - sollten noch Forderungen offen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen durch das Hauptzollamt durchgeführt.

Sollte das eine Rückforderung seitens der Arbeitsagentur sein, ist die Verjährung im Einzelfall zu prüfen - diese kann zwischenzeitlich gehemmt (auch Anlaufhemmung, Ablaufhemmung etc.) oder unterbrochen worden sein.

Das läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

frodobeutlin100  03.02.2019, 18:20

die Agentur für Arbeit hat einen Inkassoservice (hauseigene Stelle die sich um offene Forderungen kümmert) - von denen stammt sicher die Post - diese Stelle entscheidet auch, ob ein Vollstreckungsauftrag an das Hauptzollamt geht

Also ich hab auch von einem inkassobüro(EOS DID)am 07.02.2019 ein schreiben bekommen,

welches im Auftrag vom Arbeitsamt Geld zurückfordert .Der Brief kam gestern mit einer Forderung aus dem Jahr 2007, auf Nachfrage beim Arbeitsamt stimmt das ,das Amt mit Inkassobüros zusammenarbeitet.Da ich aber zwischenzeitlich noch einmal arbeitslos war können sie sich nicht erklären das mir dann Geld ausgezahlt wurde.

Sie müssen da jetzt tiefer graben. Verjährung habe ich auch angesprochen , konnte mir aber niemand auskunft geben. Bin gespannt wie es weitergeht.

Ist der Brief vom Finanzamt oder von einem Inkassobüro? Das Finanzamt beauftragt keine Inkassobüros.

Danny664 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 01:56

Es ist das Arbeitsamt.. Nicht Finanzamt

vollsteckbare Titel gelten 30 Jahre

Schulden werden auch vererbt

Danny664 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 21:03

Sind diese Schulden überhaupt real

frodobeutlin100  17.01.2019, 21:19
@Danny664

natürlich sind sie real ....

Danny664 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 02:00
@frodobeutlin100

Ich meine Gerechtfertigt. Denn die Forderung ist angeblich von 08.08.2006. Das der Brief real ist. Ist klar.

frodobeutlin100  18.01.2019, 16:27
@Danny664

ja und - Verjährungsfrist 30 Jahre ....

Danny664 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 16:13
@frodobeutlin100

Nun seh ich überhaupt nicht so

frodobeutlin100  03.02.2019, 18:17
@Danny664

das kannst Du sehen wie Du willst - das andere ist die Rechtslage, die man nicht unbedingt immer als richtig oder gerecht empfinden muss ...