Inkasso im Auftrag Arbeitsamt. Fordert von meinem verstorbenen Vater nach 13 Jahren Rückzahlung. Ist das Nicht verjährt falls dies überhaupt stimmt.?
Inkasso Brief heute vom Arbeitsamt erhalten. Es fordert Rückzahlung von meinem vor 12Jahren verstorbenen Vater ist das nicht verjährt 2006 soll er 1woche Arbeitslosengeld zurück zahlen. Der Brief war an ihn addressiert. Soll ich überhaupt darauf reagieren. Der Postbote kennt uns. Deshalb lag der Brief bei mir im Briefkasten, ich habe einen anderen Nachnamen nach meiner Heirat
6 Antworten
Zurück schreiben, dass Her XY am sowieso-ten verstorben ist. Urkunde in Kopie beilegen.
Fordere (als Erbin) Kopien der Bescheide, die die Rückforderung belegen. Erst wenn du diese Bescheide hast, akribisch prüfen, welche Verjährungsfristen gelten.
Nach § 50 Abs. 4 SGB verjähren die Rückforderungsansprüche in 4 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Rückforderungsbescheid bestandskräftig geworden ist.
Entscheidend ist, wann dem Verstorbenen der Rückforderungsbescheid, in dem auch der Grund für die Rückforderung sowie deren Höhe dargelegt sind, zugestellt wurde. Die Zustellung müsste im Streitfall von der Behörde nachgewiesen werden.
Also fordere den Zustellungsnachweis der Rückforderungsbescheide an, wann diese erstmalig an den Vater gingen. (Tipp: Da die Bescheide immer mit normaler Post rausgehen, KANN die Zustellung durch das Amt nicht nachgewiesen werden!)
Dann erst lässt sich sagen, ob hier bereits Verjährung eingetreten ist...
Dankeschön ein sehr guter Tipp.
Das Arbeitsamt/die Arbeitsagentur beauftragt kein Inkassobüro - sollten noch Forderungen offen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen durch das Hauptzollamt durchgeführt.
Sollte das eine Rückforderung seitens der Arbeitsagentur sein, ist die Verjährung im Einzelfall zu prüfen - diese kann zwischenzeitlich gehemmt (auch Anlaufhemmung, Ablaufhemmung etc.) oder unterbrochen worden sein.
Das läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
die Agentur für Arbeit hat einen Inkassoservice (hauseigene Stelle die sich um offene Forderungen kümmert) - von denen stammt sicher die Post - diese Stelle entscheidet auch, ob ein Vollstreckungsauftrag an das Hauptzollamt geht
Also ich hab auch von einem inkassobüro(EOS DID)am 07.02.2019 ein schreiben bekommen,
welches im Auftrag vom Arbeitsamt Geld zurückfordert .Der Brief kam gestern mit einer Forderung aus dem Jahr 2007, auf Nachfrage beim Arbeitsamt stimmt das ,das Amt mit Inkassobüros zusammenarbeitet.Da ich aber zwischenzeitlich noch einmal arbeitslos war können sie sich nicht erklären das mir dann Geld ausgezahlt wurde.
Sie müssen da jetzt tiefer graben. Verjährung habe ich auch angesprochen , konnte mir aber niemand auskunft geben. Bin gespannt wie es weitergeht.
Ist der Brief vom Finanzamt oder von einem Inkassobüro? Das Finanzamt beauftragt keine Inkassobüros.
Es ist das Arbeitsamt.. Nicht Finanzamt
vollsteckbare Titel gelten 30 Jahre
Schulden werden auch vererbt
natürlich sind sie real ....
Ich meine Gerechtfertigt. Denn die Forderung ist angeblich von 08.08.2006. Das der Brief real ist. Ist klar.
ja und - Verjährungsfrist 30 Jahre ....
Nun seh ich überhaupt nicht so
das kannst Du sehen wie Du willst - das andere ist die Rechtslage, die man nicht unbedingt immer als richtig oder gerecht empfinden muss ...
Sind diese Schulden überhaupt real