Kennt jemand Greif inkasso?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Liegt ein Titel vor?
  • Bist du als Erbe Rechtsnachfolger deiner Mutter?
manowar1957 
Beitragsersteller
 14.06.2014, 15:04

ja hab aber noch eine schwester

mepeisen  14.06.2014, 19:09
@manowar1957

Textvorschlag "Wertes Inkasso. Frau XYZ ist schon lange verstorben. Sie möchten mir unverzüglich eine Vollmacht im original vorlegen, sowie eine Titelkopie und einen zustellnachweis des Titels. Vorsorglich erhebe ich Einrede der Verjährung und Verwirkung. Insoweit werden sie also aufgefordert, die Erledigung der Sache anzuzeigen, sonst werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt einschalten."

kevin1905  14.06.2014, 20:35
@manowar1957

Ich stelle zwei Fragen und bekomme eine beantwortet....merkst du mein Dilemma?

manowar1957 
Beitragsersteller
 15.06.2014, 09:53
@kevin1905

Als Sohn wahrscheinlich aber ich weiss es nicht Lt. dem Schreiben komme ich als Erbe in betracht und muss für die Rechtsverbindlichkeiten haften

mepeisen  15.06.2014, 10:43
@manowar1957

Das stimmt so nicht, dass du für jede dir völlig unbekannte Rechtsverbindlichkeit haftest. Da gibt es Möglichkeiten, das Erbe beispielsweise auch nachträglich auszuschlagen wegen Irrtum u.ä. Zudem beantwortet das nicht die Frage nach dem Titel.

Es könnte hier auch eine Verwirkung eingetreten sein. Verwirkung bedeutet, dass ein Gläubiger, der sich nicht vernünftig um seinen Titel bemüht, irgendwann den Anspruch verliert. Neben einer Zeitablauf muss ein besonderer Umstand hinzukommen. Der Umstand kann hier sein, dass die Schuldnerin (deine Mutter) verstarb und dass man sich 6 Jahre lang nicht bemüht hat, wegen den über 20 Jahre alten Schulden an den Erben heran zu treten.

Wende dich an die Verbraucherzentrale, es könnte ein Betrugsversuch sein.

roadrunner1950  14.06.2014, 12:28

Sieht sehr danach aus

Forderungen von 1992 sind schon lange verjaehrt. Es koennte ein Betrugsversuch sein. Entweder der Verbraucherzentyrale melden oder bei der Polizei eine Anzeige machen wegen versuchtem Betrug.

kevin1905  14.06.2014, 12:36

Wenn die Forderung tituliert ist, ist sie nicht verjährt.