Paypal Rechnung nicht bezahlt. Inkasso Rechnung bekommen!
Hallo, ich habe vor 3 Monaten habe ich eine -16.00€ Lastschrift auf meinem Paypal Account gesehen. Habe es aber zurück genommen, weil ich nicht wusste wofür ich genau 16.00€ zahlen soll. Dann kam später eine Mail das ich die 16€ nicht beglichen habe. Später darauf kamen Mahnungen von 40€ die ich ignoriert habe. Jetzt kam wieder eine:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Vorgang Aktenzeichen 5-182000107196-0 wurden Sie bereits mehrfach zur Zahlung aufgefordert. Bislang konnte noch kein Zahlungseingang verbucht werden. Derzeit beträgt die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung EUR 91,23 Unsere Bankverbindung lautet: BFS risk & collection GmbH, Gütersloh Commerzbank Gütersloh BLZ: 47840065 Kto: 158005902 IBAN: DE22 4784 0065 0158 0059 02 BIC: COBADEFF478 Verwendungszweck: 5-182000107196-0 vom Imnkassa
Ich war gerade bei der Bank und habe die 16.00€ an paypal geschickt. Nicht an Inkasso.
7 Antworten
Ich war gerade bei der Bank und habe die 16.00€ an paypal geschickt. Nicht an Inkasso.
Gut gemacht. Dein Paypal-Konto wäre damit wohl ausgeglichen.
Weißt du mittlerweile wofür die 16,- € waren?
Das Inkasso erzählt viel Schwachsinn, wenn der Tag lang ist. Telefonier nicht mit solchen Chaoten.
Natürlich muss bei einer Lastschrift auch in Paypal erkennbar sein, wofür das eigentlich ist. Sonst könnt ja jeder kommen.
Nichts desto trotz: Dein Paypal-Konto ist ausgeglichen. Mit 11€ Gebühren sind die bestens bedient. Dem Inkasso würde ich schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Ich untersage die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
zu wenig zu spät ...und an die falschen noch dazu ...
du hättest, anstatt die abbuchung zurückzunehmen mit paypal kontakt aufnehmen sollen - jetzt ist der zug abgefahren und wenn du nicht willst, dass es noch teurer wird, würde ich dem inkassobüro die geforderten knapp 100 euro überweisen und es unter "lehrgeld" in der eigenen buchhaltung abschreiben
in letzter konsequenz wirst du es "einfach so" nicht mehr ausbügeln können
Was ein Blödsinn. Na dann fangen wir mal an.
und an die falschen noch dazu ...
Wieso? Natürlich darf man grundsätzlich schuldbefreiend an den Gläubiger überweisen, solange keine Abtretung angezeigt wurde.
wenn du nicht willst, dass es noch teurer wird
Wie soll es denn noch teurer werden? Inkassogebühren sind absolut, die können nicht durch weitere Mahnbriefchen erhöht werden.
würde ich dem inkassobüro die geforderten knapp 100 euro überweisen
Unfug. Große Zahlungsdienstleister (=!) wie Paypal brauchen ganz grundsätzlich keinerlei Hilfestellung beim Verschicken von Mahnbriefen. Also sind die Forderungen nach Inkassogebühren ein Verstoß gegen §254 BGB.
wenn du nicht willst, dass es noch teurer wird, würde ich dem inkassobüro die geforderten knapp 100 euro überweisen und es unter "lehrgeld" in der eigenen buchhaltung abschreiben
Wenn du Geld zu viel hast, gebe ich dir gerne meine IBAN, dann kannst du die 100,- € die du dem Fragesteller empfiehlst zu zahlen gerne meinem Depot zu Gute kommen lassen.
in letzter konsequenz wirst du es "einfach so" nicht mehr ausbügeln können
Doch, hier reicht es einfach, die Hauptforderung plus Mahngebühren plus Verzugszinsen direkt an PayPal zu zahlen
Hallo, natürlich musst Du die komplette Rechnung bezahlen, immerhin sind auch Inkassogebühren entstanden. Wenn Du nicht weißt, woher die 16 Euro Rechnung kommt, solltest Du bei Paypal anrufen und das klären.
immerhin sind auch Inkassogebühren entstanden.
Na und? Die Musik bezahlt wer sie bestellt. Ich kann auch nicht sagen mein Nachbar muss meine Rechnungen bezahlen.
immerhin sind auch Inkassogebühren entstanden
Nur weil PayPal willkürlich ein Inkassobüro beauftragt muss man es noch lange nicht bezahlen
So ein Stress wegen 16 Euro? Natürlich musst Du auch die Mahngebühren bezahlen. Immerhin hast Du den Gläubigern Arbeit gemacht. Nächstes Mal pünktlich zahlen, wenn eine Forderung rechtmäßig ist und Du kannst Dir sowas ersparen
Natürlich musst Du auch die Mahngebühren bezahlen.
- Nehmen wir an es gab hier 3 schriftliche Mahnungen von Paypal. Mehr wäre sinnentleerend.
- Durch die Rücklastschrift entsteht der Zahlungsverzug, also ist die erste Mahnung nicht vezugsbegründend.
- Pro Mahnungen sind 2,50 € das Äußerste.
- Macht in Summe 7,50 € zu zahlende Mahngebühren.
- Vielleicht noch ein paar Cent Verzugszinsen.
- Und 5,- € für die Rücklastschrift.
Natürlich musst Du auch die Mahngebühren bezahlen.
Aber nur in angemessener Höhe. Für ein bis zwei einfache Briefchen entstehen niemals knapp 80 Euro an Schaden, das ist utopisch!
Da er gezahlt hat, kann er die Forderung nicht mehr bestreiten. Er kann es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, möglicherweise gewinnt er den auch.
Wer zahlt ihm die Kosten, die dabei entstehen ? Bei dem Streitwert zahlt man besser und hat was gelernt fürs Leben
Er hat lediglich die Hauptforderung überwiesen, also müsste PayPal explizit die Inkassogebühren einklagen und das Prozesskostenrisiko tragen. Deswegen und mangels Erfolgsaussichten wird das sowieso nicht weiter verfolgt.
Da er gezahlt hat, kann er die Forderung nicht mehr bestreiten.
Falsch. Ein Schuldanerkenntnis kann nicht durch konkludentes Handeln entstehen. Das BGB erfordert dafür eindeutig die Schriftform (§ 781 BGB).
Wer einfach so Geld überweist für den gilt § 367 Abs. 1 BGB, wenn man nicht ausdrücklich sagt, wie das Geld zu verrechnen ist (Hier: Nur die Hauptforderung).
Gefällt dem Empfänger das nicht, gilt Absatz 2, und er müsste das Geld zurück schicken, womit er aber ggf. schon in Annahmeverzug wäre (§ 293 BGB).
Da er gezahlt hat, kann er die Forderung nicht mehr bestreiten
Wieso sollte er das? Er hat die Ware ja gekauft. Dass er das Hemd bezahlt hat samt übertriebenen Mahngebühren heißt grundsätzlich nicht, dass er die Inkassogebühren anerkannt hat. Das geht gar nicht (hat Kevin schon geschrieben) aber selbst eine konkludente Handlung ist nicht einmal zu erkennen. Es ist sogar gegenteiliges zu erkennen: Er hat ausschließlich das Hemd und die Mahngebühren bezahlt und den Rest explizit nicht.
Reichlich spät, Warum hast Du das Paypal Konto nicht gleich ausgeglichen?
Später darauf kamen Mahnungen von 40€
Die Mahngebühr wirst du sicher noch zahlen müssen. Ob die Forderung des Inkasso richtig ist, bleibt zu prüfen Hoffentlich hast Du daraus gelernt . PayPAl ist kein Kreditgeber
Die Mahngebühr wirst du sicher noch zahlen müssen. Ob die Forderung des Inkasso richtig ist, bleibt zu prüfen Hoffentlich hast Du daraus gelernt .
Eine Mahngebühr von 40,- € entspricht etwa 16 eingeschriebenen Mahnbriefen. Menschen oder Unternehmen die mehr als 2-3 mal mahnen haben kein wirkliches Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Forderung.
PayPAl ist kein Kreditgeber
Ich dachte immer, das wäre die Hauptaufgabe von Banken. Meines Wissens ist paypal im weitesten Sinne eine.
Nein, PayPAl ist ausschließlich ein Onlinbezahlsystem Ich habe mich gerade wegen den Mahngebühren schlau gemacht . Die ist zu hoch, lies das : http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
"Jurarat" klingt fast nach Anwalt .... fast ....
PayPAl ist ausschließlich ein Onlinbezahlsystem
Da liegst du total falsch. Paypal hat schon seit vielen Jahren eine europaweit anerkannte Bankenlizenz!
Übrigens mit ein Grund, dass deren lustige Käuferschutz-Systeme auf extrem wackeligen Füßen stehen, denn das BGB verbietet einer Bank ausdrücklich das willkürliche zurückbuchen einer bereits verbuchten Zahlungsanweisung u.ä.
Dennoch kann sich Paypal natürlich aussuchen, ob sie jemandem Kredit gewähren oder nicht. Ändert nichts dran, dass sie aber bei Rücklastschriften trotzdem keine Fantasiegebühren fordern dürfen.
http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
Der Link ist heute schon zwei dreimal aufgetaucht. Der ist absoluter totaler Blödsinn. Es gibt keine Rechtsprechung, die solche gestaffelten Mahngebühren akzeptiert. Eine zweite Mahnung kann grundsätzlich nicht teurer sein als die erste Mahnung. Ist das Briefporto teurer, nur weil dort "2. Mahnung" drübersteht? Nein. Also ist die Mahnung auch nicht teurer.
Nur weil die Domain "jurarat.de" heißt, bedeutet das noch lange nicht, dass die dort nicht auch mal Blödsinn behaupten.
Mal bei der DENIC geschaut wer der Registrar ist?
Ich dachte Banken haben Einlagensicherung , hat das auch PAYpal
Die Domain bedeutet ja auch "jurarat = geratenes Jura".
ja für ein hemd.. das hat aber 5€+6€ versand gekostet..
und dann haben die + mahnung 5€ = 16€ an mich geschickt..
ich habe ja nie ein brief bekommen von den ebay typen. Inkasso sagte, in deutschland ist das so geregelt, das er das nicht muss oder so.. und ich muss das zahlen