In meiner Nebenkostenabrechnung sind Garagenkosten aufgelistet obwohl keine Garage gemietet habe?
9 Antworten
Um welche Kosten geht es dabei genau? Einzelgarage, Tiefgarage? Wenn du keinen Stellplatz gemietet hast, dann dürfen dir natürlich keine Mietkosten abgezogen werden.
Anders verhält es sich aber z.B. mit Stromkosten (z.B. für die Beleuchtung), wenn jeder Zugang zur Tiefgarage hat. Die können auf alle umgelegt werden, denn schließlich kann da dann auch jeder rein (ist genauso wie mit Wartungskosten für den Aufzug, obwohl man im Erdgeschoss wohnt). Ist die Tiefgarage hingegen abgeschlossen und nur für die betretbar, die auch einen Schlüssel haben, sind die Kosten auch nur von diesen zu tragen.
Gehört die bzw. ein Garagenplatz vielleicht zur Wohnung?
Dann wäre das rechtens, auch wenn man den Platz nicht nutzt.
Mietvertrag lesen könnte Klarheit schaffen.
Ist definitiv keine Garage mitgemietet, die Kosten raus rechnen, fertig.
Dem Vermieter Mitteilung darüber machen ist zu empfehlen.
was steht im Mietvertrag, ist dort die Garage erwähnt?
ob du diese nutzt spielt dann keine Rolle.
existiert ein separater Mietvertrag?
man spreche mit dem Vermieter und streiche die Beträge
Als Eigentümer einer ETW in einem Haus, zu dem auch eine Tiefgarage gehört, in der ich jedoch keinen Stellplatz hatte, wurden mir trotzdem Kosten umgelegt, die eigentlich nur die TG betrafen, da diese nun mal Bestandteil des Gebäudes ist und bestimmte Maßnahmen, die dort stattfanden, auch Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben. Zum Beispiel Brandschutztüren, Tor zur Einfahrt, Wasserdichtheit.
Alle diese Kosten konnte ich jedoch nicht auf die Mieter umlegen, was wiederum auch berechtigt war. Die Mieter hatten mit der Tiefgarage schlicht nichts zu tun.
Vielleicht ist es in Deinem Fall auch so: Der Vermieter bekam Kosten der TG umgelegt, die er zwar als Eigentümer mittragen muss, jedoch nicht auf Dich als Mieter umlegen darf.
Betriebskosten für eine Garage dürfen logischerweise nur berechnet werden, wenn diese tatsächlich mitvermietet ist. Möglicherweise steht sie in der Liste, aber rechts "anteilige Kosten" eine 0. Schau noch mal. Ansonsten darfst du, da inhaltlicher Fehler, den berechneten Betrag rausrechnen. Teile das dann per Einwurfeinschreiben als Einspruch dem Vermieter mit.