Jemand möchte bei mir einziehen und sich anmelden, bekommt jobcenter das mit?

5 Antworten

Jein, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn man das verschweigt und es kommt raus, dann gibts richtig Ärger.

markusher  02.01.2019, 18:46

nö, bg ist erstmal nicht zu vermuten, wenn es sich nur um einen mitbewohner handelt und nicht der partner einzieht.

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:52
@markusher

ja werd es auch lassen, ich weiss nicht wie die arbeiten und der erste der drauf kommt bin ja auch nicht.

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:33

das heisst wenn einer von uns beiden etwas sagt, dann gibts probleme, aber solange keiner was sagt ist alles ok?
ich bin mir eigentlich noch unsicher...... aber ich brauche das geld dringend.....

Realisti  02.01.2019, 18:45
@Malikp2

Ich habe auch schon von Hausbesuchen gehört oder Vermietern, die petzten.

Sie können auch eine einfache Meldeanfrage starten. Kostet nur 11,00 €.

markusher  02.01.2019, 18:46
@Malikp2

suchst du eine vorlage für sozialbetrug? es ist zu melden.

Natürlich bekommt das Jobcenter das mit. Bei der Anmeldung/Ummeldung wirst du als Hauptmieter eingetragen und die andere Person als Untermieter. Er/sie steht ja nicht im Mietvertrag. Dein Vermieter muss benachrichtigt, evtl um Erlaubnis gefragt werden. Wenn die Person nun beim Jobcenter Leistungen beantragt (oder du, das läuft aufs gleiche raus), werden diese Dinge im Antrag stehen und müssen nachgewiesen werden. Ohne Nachweise geht garnichts. Da Umzüge im Vorfeld genehmigt werden müssen, kann die Person auch nicht stillschweigend zu dir ziehen, denn spätestens mit der Anmeldung kommt alles raus.

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:53

hast recht, war ne dumme idee in der not

RMDav  02.01.2019, 19:04
@Malikp2

Lass es besser das bringt nur Ärger.

wenn jemand bei dir einziehen möchte, dann hast du das dem jc anzugeben. handelt es sich um eine wg in der jeder bewohner sein eigenes zimmer hat und nicht auf gemeinschaftliche rechnung hin agiert, werden dir nur die kdu gekürzt um die hälfte. dein mitbewohner zahlt dann seine anteilskosten an dich.

es zu melden ist deine pflicht. es nicht zu tun, ist betrug und führt zu sanktion, anzeige, rückforderung überzahlter leistungen.

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:54

hab es mir anders überlegt, geldnot verleitet zu dummen dingen, deshalb lass ich es sein.

Lass es besser sein ,die bekommen das in jeden Fall raus und dann

hast Du richtig Ärger.

Ich hatte öfters mit den Jobcenter zu tuen .

Die machen auch einen Abgleich beim

Einwohnermeldeamt .

Die werden das als Sozialbetrug sehen .

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:51

ja, das risiko ist mir zu hoch, bin ja nicht der erste der drauf kommt, muss dann wohl irgendwie anders an geld kommen

Du bist Dir bewußt, dass das einen Sozialbetrug darstellt und Du dann folgend auch dafür belangt werden kannst?

Malikp2 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 18:34

eigentlich möchte ich es sowie ein kredit machen und es in naher zukunft zurück zahlen sobald ich kann.

markusher  02.01.2019, 18:47
@Malikp2

troll woanders weiter.