Hallo, wenn ich auf den Philippinen ein Haus (AirBNB) vermiete, muss ich diese Einkommen dann in Deutschland versteuern, wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist?
4 Antworten
Wenn für den Eigentümer / VM in D Steuerpflicht besteht, dann sind auch Einkünfte aus im Ausland belegenen Immobilien grundsätzlich in D zu versteuern. Hier kommt aber die Doppelbesteuerung ins Spiel, denn diese Einkünfte sind zunächst auch auf den Philippinen steuerpflichtig, und dort zu versteuern (ist bei Einkünften aus V&V generell so). Solche Abgrenzungsfragen lösen die beteiligten Staaten im Rahmen von individuellen Doppelbesteuerungsabkommen, Näheres erklärt dir gerne dein StB. Sehr wahrscheinlich werden diese Einkünfte in D dann nicht erneut besteuert, steigern aber die steuerliche Progression auf die sonstigen in D erzielten Einkünfte.
Und: Die Nichtanmeldung dieser Einkünfte im Rahmen der EStE stellt Steuerhinterziehung dar. Und gerade im Zusammenhang mit AirBnB sollte man sich diesbezüglich keiner Illusion hingeben, das käme nicht auf. Für deutsche AirBnB Anbieter hat das FA Hamburg gegenüber AirBnB die Herausgabe der Daten *aller* deutscher Vermieter juristisch bereits durchgesetzt. Hier dürfte es in diesem Zusammenhang in den kommenden Monaten und Jahren erhebliche Nachforderungen und Strafverfahren geben.
Wenn du dein Wohnsitz in Deutschland hast bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das heißt es gilt das welteinkommensprinzip. Auch ausländische Einkünfte sind dann grundsätzlich hier steuerpflichtig.
Gleichzeitig wirst du das Einkommen aber vermutlich auch auf den Philippinen versteuern müssen das sich das Haus dort befindet. Das richtet sich nach dem Steuerrecht dort. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden hat Deutschland mit den Philippinen ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Nach Art 6 dieses Abkommens sind Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen nur in dem Land zu besteuern in dem das Vermögen liegt. In Deutschland wären die Einkünfte dann steuerfrei unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und müssen daher in der Einkommensteuer Erklärung angegeben werden.
details erklärt dir dein Steuerberater
ja. Du zahlst in Deutschland immer dann Einkommensteuern, wenn ein Einkommen entstanden ist. Wo das Einkommen entstanden ist, spielt keine Rolle.
Die Besteuerung für ein Einkommen, welches in einem anderen Land entstanden ist, entfällt ganz oder teilweise, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land das Einkommen bereits in dem jeweiligen Land besteuert wurde.
Normalerweise werden Steuern dort fällig, wo sie anfallen. Was das mit dem Tag "Doppelbesteuerung" zu tun hat, erschließt sich mir jetzt nicht.
Durch Doppelbsteuerungsabkommen soll vermieden werden, dass Einkünfte in zwei Staaten besteuert werden. In der Regel ist es so, dass Mieteinnahmen nur in dem Staat besteuert werden, in dem sich das vermietete Objekt befindet.