Wenn ich in Frankreich lebe und in Deutschland Mieteinnahmen habe, wo muss ich die versteuern?

4 Antworten

Das unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.

Für die Mieteinnahmen ist also eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland abzugeben.

Wenn mich das betreffen würde, würde ich hier rein sehen:

Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) > http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2009-01-12-DBA-Frankreich-Abkommensberechtigung-Vertragsstaaten-Laender-Gebietskoerperschaften.html;jsessionid=91096CF08AC781DEE6259C5A73E0BB1A

Die Abwechselnden Antworten Deutschland/Frankreich geben mir recht.

Wenn ich da nicht klar käme würde ich das Finanzamt fragen.

Die Regel ist, versteuert wird am ständigen Wohnsitz.

Petz1900  08.11.2016, 21:46

leider falsch

Hayns  08.11.2016, 22:09
@Petz1900

Ich habe doch auch aufs Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) und aufs Finanzamt hingewiesen - was ist also falsch?

Petz1900  09.11.2016, 18:26
@Hayns

Das DBA sagt aber Deutschland,

Hayns  09.11.2016, 18:58
@Petz1900

Ich habe ja schließlich nicht umsonst geschrieben, dass ich mich an das Finanzamt wenden würde, so mich das betreffen würde.

Ich hoffe Moorhuhn68 ist mir Deiner ausschweifenden Antwort gut bedient.

Petz1900  09.11.2016, 20:15
@Hayns

Ich habe eine korrekte Antwort gegeben.....

Hayns  09.11.2016, 20:28
@Petz1900

Habe ich das in Abrede gestellt?

Wo Du die Einnahmen hast , musst Du diese versteuern .

Ranzino  08.11.2016, 19:55

Nix da, auch Frankreich besteuert das Welteinkommen seiner Einwohner, somit auch die Mieteinnahmen aus D.  

Wie bittefein kommt ihr denn immer auf die Idee, dass der Wohnstaat nix bekommt ?  o.O

Petz1900  08.11.2016, 21:58
@Ranzino

DBA Frankreich und § 49 EStG

Versteuern mußt Du da wo Dein ständiger Wohnsitz ist. 

Petz1900  08.11.2016, 21:46

leider falsch

Petz1900  08.11.2016, 21:57
@christl10

DBA Frankreich und § 49 EStG