Wenn ich in Frankreich lebe und in Deutschland Mieteinnahmen habe, wo muss ich die versteuern?
4 Antworten
Das unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Für die Mieteinnahmen ist also eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland abzugeben.
Wenn mich das betreffen würde, würde ich hier rein sehen:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) > http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2009-01-12-DBA-Frankreich-Abkommensberechtigung-Vertragsstaaten-Laender-Gebietskoerperschaften.html;jsessionid=91096CF08AC781DEE6259C5A73E0BB1A
Die Abwechselnden Antworten Deutschland/Frankreich geben mir recht.
Wenn ich da nicht klar käme würde ich das Finanzamt fragen.
Die Regel ist, versteuert wird am ständigen Wohnsitz.
Ich habe doch auch aufs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und aufs Finanzamt hingewiesen - was ist also falsch?
Das DBA sagt aber Deutschland,
Ich habe ja schließlich nicht umsonst geschrieben, dass ich mich an das Finanzamt wenden würde, so mich das betreffen würde.
Ich hoffe Moorhuhn68 ist mir Deiner ausschweifenden Antwort gut bedient.
Ich habe eine korrekte Antwort gegeben.....
Habe ich das in Abrede gestellt?
Wo Du die Einnahmen hast , musst Du diese versteuern .
Nix da, auch Frankreich besteuert das Welteinkommen seiner Einwohner, somit auch die Mieteinnahmen aus D.
Wie bittefein kommt ihr denn immer auf die Idee, dass der Wohnstaat nix bekommt ? o.O
DBA Frankreich und § 49 EStG
Versteuern mußt Du da wo Dein ständiger Wohnsitz ist.
leider falsch
Wieso?
DBA Frankreich und § 49 EStG
leider falsch