In der Anklageschrift steht drin eine Freiheitsstrafe mindestens einem Jahr zu erwarten , is das sicher oder kann sich das noch ändern in bewehrung oder Geldst?

5 Antworten

Hallo

Geldstrafe nein.

Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn du zu weniger als 2 Jahren verurteilt werden soltest.

Damit begründet der Staatsanwalt warum er die Eröffnung der Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht beantragt und nicht vor einem Einzelrichter.

Anklage ist nicht Urteil aber das solltest du wohl besser mit deinem Anwalt bestechen

"zu erwarten" bedeutet, dass man es erwarten kann, es aber nicht in Stein gemeißelt ist.

Mindestens, es kann auch mehr werden.