Frage zu Bewehrung und Geldstraffe?
Hallo,
Folgenedes Problem, und zwar wurde ich vor ca 6 monaten angeklagt und habe 3 jahre bewerhung auf 8 monate und 1000€ geldstraffe bekommen.
habe meine Rate zahlung jeweils 100€ mtl bezahlt bis ich arbeitslos wurde und habe sie deshalb auf 70€ gemildert. Jetzt hab ich 2 monate nicht mehr bezahlt ohne ein Grund angeben zu haben und hab sogar meine einladung zum gericht versucht warum ich des nicht bezahlt habe... ich weiss ich bin wirklich dumm wie ich sowas verseumen... wie auch immer habe ich gestern ein brief bekommen das jetzt meine bewehrung aufgehoben wurde und mir jetzt 8 monate freiheitsstrafe angeordnet wurde.
Meine Frage : ich hab 700€ noch offen wenn ich jetzt dort anrufe und der richterin sage das ich die 700€ sofort bezahle (ich leihe mir geld) wird die freiheitsstrafe wieder rückgänig gemacht oder wird die richterin sagen nein zu spät sie müssen rein...
DANKE
7 Antworten
So wie Du es in Deiner Frage schreibst ist der Beschluß ergangen, allerdings ist er noch nicht rechtskräftig. Somit könnte noch eine kleine Chance bestehen.
Du schreibst:
ich weiss ich bin wirklich dumm wie ich sowas verseumen
Das ist leider richtig, darum solltest Du Dich an einen Anwalt wenden (der allerdings auch nicht billig ist). Oder die Strafe antreten, wenn die Ladung zum Strafantritt von der StA kommt.
kannst du versuchen, macht immer einen guten eindruck
ich verstehe euch nicht, wie man so dumm sein kann
du hättest dich gemeldet, da einen vom pferd erzählt und blablablabla
alles wäre gut gewesen
jetzt gehst du für 700 € in den knast
kannst du mir für meine studien erklären, was du dachtest, passiert?
sie vergessen dich?
wo hast du deine chance genau gesehen, mit deinem verhalten durchzukommen?
oder denkst du nicht über die folgen deines handelns nach und planst dein handeln danach?
Das kommt darauf an welches schreiben du bekommen hast. Wenn du einen haftbefehl hast, in welchem eine frist zur zahlung oder haftantritt angegeben ist, kannst du noch bezahlen.
Wenn es so stimmt wie du schreibst, dass deine bewährung bereits aufgehoben wurde und du zur haft antreten sollst, kann dies auch durch zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Am besten du suchst einen anwalt auf und fragst dort nach, oder meldest dich beim gericht.
1. Als Du verurteilst wurdest, hat man Dir gesagt, dass die Zahlung von 1.000,- eine Bewährungsauflage ist und keine Strafe. Wenn Du die Bewährungsauflage nicht erfüllst, kann die Bewährung widerrufen werden. Der Beschluss ist nun ergangen.
2. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, weil erst gestern zugestellt.
3. sofortige Zahlung der 700,- Euro und Widerspruch. Begründung: Du wurdest arbeitslos und konntest nicht mehr die Raten zahlen.
4. Zu 99 % geht das dann in Ordnung, aber Du weißt, was Du heute zu tun hast.
Dir wurde auf jeden Fall mitgeteilt, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen haben wird.
Ich weiß nicht, ob die Richterin überhaupt Handlungsspielraum hat.