Anklageschrift erhalten - Welche Strafe(n) erwarten mich?
Dazu muss ich anmerken, dass ich das Ecstasy und "Amphetamin" (in Wahrheit Kokain) nur dabei hatte und nicht konsumiert habe.
13 Antworten
Warum schaust du nicht selbst nach:
https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
Der Schein ist weg,
Ohne Vorstrafen, sollte Bewährung rauskommen.
Da zum Glück niemand zu Schaden gekommen ist.
Das Drama läuft seit 2017 - du wurdest immer wieder erwischt.
Kauf dir Fahrrad und gute Laufschuhe.
Bewährung ist nicht nötig, du wirst erstmal keinen FS mehr haben.
Fahrrad hab ich schon gekauft
Sozialstunden sind eine Erziehungsmaßregel und keine Strafe/Vorstrafe.
Bedenke - auch da gibt es bezüglich Alkohol / Drogen Konsequenzen. Wirst du auf dem Rad erwischt halte ich Bewährung für denkbar.
Glaube eher an einen Druckfehler !
Die Blutprobe wurde an 18.08.19 veranlasst , was bitte sollte das dann mit einem Verkehrsdelikt aus 2017 beweisen ?
Es wird wohl so sein , das er am 17.08.19 die Trunkenheitsfahrt mit der Gefährdung des Straßenverkehrs begangen hat . Daraus ergibt sich auch die angeordnete Blutprobe am 18.8.19 .
Na ja, als Strafmass wird es einige Tagessätze geben (so 90), sofern es erwachsenenstrafrecht ist. Dazu noch den Führerscheinentzug, auch so 9 Monate.
Zu guterletzt wird von der Fahrerlaubnisbehörde, nach Neuantrag für den Führerschein, durch Dich eine Aufforderung zur MPU kommen.
würde mich freuen, wenn das urteil so ausfallen würde.
Ich wurde noch nie zu Gefängnis oder Bewährung verurteilt, musste nur einmal einen Wochenendarrest absitzen.
Ansonsten nur Sozialstunden und Geldstrafen (2-3 Geldstrafen).
Ansonsten nur Sozialstunden und Geldstrafen (2-3 Geldstrafen).
Bei der Liste kann durchaus auch eine Bewährungsstrafe herauskommen.
auch ok, solange ich mir nicht mehr zu schulden lassen komme bleibe ich frei
Das ist schwer vorherzusagen. Die Strafandrohung ist insoweit zwei Jahre Haft oder Geldstrafe.
Zudem Führerscheinentzug und Verhängung eines Fahrverbots.
Die Tat als solche kann offenbar eindeutig bewiesen werden.
Ja kann sie. Kann mir keine Top-Anwälte leisten die mich da so gut es geht rausholen.
Das würde auch nichts ändern.
Anklageschrift erhalten - Welche Strafe(n) erwarten mich?
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit.a, Abs. 3 Nr. 2 StGB.
Einziehung des Führerscheins, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperre.
Dazu muss ich anmerken, dass ich das Ecstasy und "Amphetamin" (in Wahrheit Kokain) nur dabei hatte und nicht konsumiert habe.
Das ist auch nicht angeklagt.
Ohne Vorstrafen allgemein oder Vorstrafen im Bereich Verkehrsdelikte? Beispielsweise wenn ich als Jugendlicher zu Sozialstunden verurteilt wurde.