Meineid - Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe! Mit oder ohne Bewährung?

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§ 154 StGBMeineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

kommt auf den Richter an, ob Bewährung angerechnet wird oder nicht!

Bei einer Freiheitsstrafe unter 2 Jahren KANN das Gericht auf "Bewährung mit Führungsaufsicht" entscheiden.

Dabei wird aber immer der Zusammenhang berücksichtigt, d.h. die Vorgeschichte des Angeklagten, evtl. vorhandene Vor- oder noch laufende Bewährungsstrafen, Tatumstände, soz. Umfeld usw. Je nachdem entscheidet dann der Richter, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei Ersttätern ist das meistens der Fall.

DerHans  03.06.2011, 11:45

Du hast vergessen, dass man auch mit dem Gericht/Staatsanwaltschaft klüngeln kann. Siehe die gesamten Promis die ganz "zufällig" immer 24 Monate auf Bwährung bekommen.

clemensw  03.06.2011, 11:51
@DerHans

Bei Promis besteht ja auch meistens eine gute Sozialprognose. Frei nach dem Motto: Der hat genug Geld, der muß nicht straffällig werden. Bei H4-Otto-Normalverbraucher wird hingegen ein höheres Rückfallpotential angenommen.

Strafmaß bei Meineid: 1-15 Jahre, in minder schweren Fällen 6 Monate - 5 Jahre.

So unterschiedlich kann das sein. Genau daran liegt es dann auch, ob eine (kleinere) Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.

Bei höheren Strafen, ich weiß nicht genau ab welcher Höhe (viell. 2 Jahre?), ist Bewährung gar nicht möglich.

Freiheitsstrafen von unter 2 Jahren gehen in der Regel alle auf Bewährung. Da muß schon was ganz besonderes an Vorgeschichte vorliegen, das Jemand tatsächlich einsitzen muß.

Wenn Du noch nicht vorbestraft bist, wird es wahrscheinlich Bewährung geben. Aber das solltest Du nicht riskieren. Sage die Wahrheit !