was passiert wenn man bewehrung hat und eine anzeige bekommt?
Hallo, ich habe mal eine frage an euch, ich kenn mich da leider nicht aus, meine Schwester hatte bei einer stiftung geld für ihre ungeborenen kinder beantragt, hat sie aber verloren hatte sich nicht getraut der stiftung das zu melden aus scharmgefühl und angst nun hat sie eine anzeige bekommen nachdem die stiftung dahinter gekommen ist, sie war nun heute bei der polizei musste zu der sache eine aussage machen, sie hat aber shcon bewährung von 3 jahren bekommen, aber diese sache die jetzt kommt mit dieser stiftung wo sie da gemacht hatte liegt jetzt knapp 2 jahre zurück die bewehrung hat sie jetzt knapp 6 monate, dazu ist sie nun seid 9 wochen mama eines stolzen sohnes, kann ihr da jetzt was passieren also dass sie jetzt in haft muss oder mit was muss mann rechnen und was passiert dann mit ihrem kind weiß da wer was?lg
7 Antworten
Abwarten, ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Äh... wie jetzt? sie hat ein Kind? Schreibst du nicht, sie hat es verloren? Was stimmt an der Geschichte nicht?
Vielleicht sollte sie so langsam mal erwachsen werden und Verantwortung übernehmen. Dazu gehört auch, dass man sich an Recht und Gesetz hält.
also sie hatte einen antrag gestellt bei einer einrichtung für das kind was sie verloren hatte, hat dann eine fehlgeburt gehabt war dann so schlimm dass sie auch mit keinem obs mit mir ihren freunden bekannten eigenen partner oder anderen teiln der verwandschaft war geredet da sie seliche probleme dann hatte sie wollte sich zu dem zeitpunkt auch das leben nehmen was zum glück nicht passiert ist, sie hatte sich einen psychologen gesucht und hat ihre probleme in den griff bekommen ca 1 jahr später wurde sie dann schwanger hatte aber aus dem vorhergehenden antrag das geld erhalten und somit wie ja schon erwähnt das geld zu unrecht bezogen, nun mit der zweiten schwangerschaft wo sie nun das kind bekommen hat wollte sie einen neuen antrag stellen und dan flog das ganze alles auf daraufhin kahm dann die anzeige von der stiftung. aber wenn sie ja ein kleines baby also jetz noch seugling von 9 wochen hat kann sie dnan echt eingesperrt werden weil normal sollte man ja das kind nicht von der mutter trennen, ihr tut dass ja auch leid was sie getan hat das hat sie überall auch bestätigt und will die stiftungsgelder auch zurückzahlen, aber wird es da nicht ne möglichkeit geben dass die bewehrung oder so aufgestockt wird?
Das ist nicht leicht zu verstehen. Sie hatte Stiftungsgelder beantragt für Ihr ungeborenes Kind. Vermutlich für die erstlingsausstattung? Dieses Kind aber verloren und die Gelder nicht zurückgegeben. DAs ist Betrug. Nun hat sie inzwischen ein Kind bekommen. es läuft noch eine Bewährungsstrafe wegen einer zurückliegenden Straftat Die Bewertung ohne Einzelheiten ist schwer, aber wahrscheinlich muss sie das Geld zurückzahlen, evtl noch eine Geldbusse obendrauf, aber ind Gefängnis muss sie dafür wohl nicht. Aber sie sollte Ihr Verhalten mal gründlich überdenken.