Immobilienübernahme vom Opa nach seinem Tod
Mein opa ist im Dezember verstorben. Meine Tante und meine Mutter sind die gesetzlichen Erben. Wir übernehmen jetzt das Haus vom Opa, kaufen es quasi meiner Tante und meiner Mutter ab. Müssen wir in dem Fall Grunderwerbsteuer bezahlen? Weiter ist es so, dass meine Mutter uns Ihren Anteil schenkt. Es ist ein Wert von 120.000,- Euro, fallen darauf Erbschaftssteuern an?
3 Antworten
Der steuerfreie Schenkungsbetrag zwischen Eltern und Kind beträgt derzeit 400000 € alle 10 Jahre. Somit wäre die Schenkung des halben Hauswertes steuerfrei. Der Verkauf des anderen ideellen Hälfte durch die Tante ist grunderwerbssteuerpflichtig, also ein Kauf wie jeder andere.
Erbschaftssteuer zahlen die Erben an den Staat. Ihr zahlt je nach Art des Erwerbs Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuer an den Staat. Dieser kassiert also doppelt, wenn ihr euch das GANZE Haus auf einmal schenken lasst!
Besser wäre folgendes:
WENN es die Freibeträge erlauben, lasst ihjr euch erst von der Tante und dann einige Zeit später (mindestens 1 Jahr) von der Mutter das jeweils halbe Haus SCHENKEN.
Ansonsten mal die Freibeträge im Erbfall prüfen und sich das jeweils halbe Haus testamentarisch vermachen lassen.
Alternativ zusätzlich: Ihr schliesst mit der Erbengemeinschaft (Tante plus Mutter) einen Mietvertrag ab. Diese lassen auf dem Grundbuchamt für euch ein (ggf lebenslanges) Wohnrecht eintragen, zB gegen die Auflage, alle anfallenden Kosten für das Haus SELBST tragen zu müssen.
Lasst euch anwaltlich dazu beraten!
Dea2010:
Selten ein so wirres Zeug gelesen. Wenn man so gar keine Kenntnisse von der Sache hat, sollte man doch nicht auch noch Ratschläge geben.
Ich hab jetzt folgendes gefunden:
"Also, der Ewerb durch Verwandte in gerader Linie (z. B. von den Eltern oder Großeltern etc.) ist grunderwerbsteuerfrei, begünstigt ist auch der Erwerb durch die Ehegatten der Kinder bzw. Enkel. (§ 3 Nr. 6 GrEStG)"
Trifft das nicht zu?
Schenkungen bis € 400.000 an leibliche Abkömmlinge sind steuerfrei. Für gekaufte Grundstücke wird Grunderwerbsteuer fällig, sobald der Kaufpreis € 2.500 übersteigt.