haften Makler?

4 Antworten

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Schreiben Sie schön sorgfältig ins Exposé, das alle Informationen auf Verkäuferangaben  beruhen und insoweit ohne Ihr Obligo sind.

Schauen Sie sich dennoch ein Objekt auf mögliche Mängel sorgfältig an und fordern Sie den Auftraggeber auf, solche Mängel dem potentiellen Käufer nicht nur bekannt geben zu dürfen, sondern diese auch explizit in einen Kaufvertragsentwurf  auf zu nehmen.

Ein Hinweis auf Ihnen offenkundige Mängel im Exposé ist eine Selbstverständlichkeit.

Verweigert Ihnen der Verkäufer solche Hinweise, verzichten auf den Auftrag.

Damit sind Sei dann in jedem Falle aus jeder Haftung raus.

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 15:03

Solche Tipps sind hilfreich !

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 15:02

ja so Sätze wie ,, jegliche Haftung ausschließen " oder das die angaben vom Eigentümer sind " - so sichert man sich heutzutage ab.

Genau deswegen kann nicht einfach jeder Makler werden.

Du brauchst einen einwandfreien Leumund und eine "saubere Schufa".

Wenn du dann noch deine grundlegenden Fachkenntnisse offen legst, kannst du auch eine "Vermögensschadenshaftpflichtversicherung" abschließen. Ohne diese wird dir dieses Gewerbe nicht genehmigt.

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 14:39

o.k. danke !!!

Ein makler ist nur Vermittler - und wird auch nur genau für diese Aufgabe bezahlt.

Ansonsten gilt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer.

schelm1  07.07.2020, 14:53

Das befreit in keiner Weise von Fehlern, die dem Makler auch bei aller vorsichtigen Formulierung angelastet werden könnten, sofern er bewußt ihm bekannte Mängel verschweigt - die Beweislast liegt beim Käufer.

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 15:32
@schelm1

Also der Verkäufer kann ja so tun als wüste er von keinen Mangel, ich stelle mir es immer schwierig vor, eine Gebrauchtimmobilie zu verkaufen. Irgendwas ist doch immer. Oder wenn es wie bei uns , ein schlechter WEG Verwalter ist.

schelm1  07.07.2020, 15:52
@Edgar0815

WEG-Verwalter ist ein völlig anderes  sehr komplexes Thema.

Der Makler achtet darauf, dass im Notarvertag u.a. vermerkt wird, das der Erwerber den Vertragsgegenstand vorher genau besichtigt hat und ihm der Zustand bekannt ist.

Der Käufer schließt jegliche Haftung  aus, versichert aber das ihm verdeckte Mängel nicht bekannt sind.

Der Käufer übernimmt das Kaufobjekt so, wie es steht und liegt.

Es wird versichert, das es sich bei der Bebauung um genehmigte Aufbauten handelt, die vorhandene Erschließung  bezahlt ist; über evtl. Ausgleichbeträge wird eine Regelung getroffen.

...um nur einige Punkte aufzuzeigen.

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 16:07
@schelm1

und wenn ein Verkäufer dem Makler sagt, er soll ,, gekauft wie gesehen " reinschreiben lassen??? Gibt es das überhaupt noch ?

schelm1  07.07.2020, 16:11
@Edgar0815

Hier steckt die deckungsgleiche Antwort auf Ihre frage drin:

dass der Erwerber den Vertragsgegenstand vorher genau besichtigt hat und ihm der Zustand bekannt ist.
Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 16:33
@schelm1

ja stimmt, danke. Man muß sich nur noch absichern heute. -leider.

schelm1  07.07.2020, 16:37
@Edgar0815

Nicht nur absichern, sondern bei alledem das eigentliche Geschäft und Geld verdienen nicht aus den Augen verlieren.

Edgar0815 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 16:44
@schelm1

wir haben schon mal eine Wohnung verkauft vor ein Paar jähren, aber ohne Makler. Ging gut, und wir haben Geld gesparrt.

schelm1  07.07.2020, 16:52
@Edgar0815

Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Verkaufsergebnis zufrieden sind.

Ob Sie da Geld gespart oder evtl. Verlust gegenüber weiteren Angeboten, die Ihnen nie bekannt wurden,  gemacht haben, ist aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar und gedanklich dementsprechend obsolete.

der Makler wird sich durch einen Vertrag aller Haftung ausschließen.
Der Verkäufer sich darauf rausreden dass ihm der Schaden nicht aufgefallen ist oder dieser erst später entstand