haften Makler?
Also wenn ich Makler werden möchte, und eine Gebrauchtimmobilie verkaufe, wo mal eine Sanierung stattgefunden hat, die aber später als Pfusch rauskommt, hafte ich dann irgendwie dafür ?
Auch so als Beispiel, wenn irgendwas mit der Immobilie ist, und der VERkäufer mir was verschwiegen hat, was muß man beim Verkauf dann beachten ??
4 Antworten
Schreiben Sie schön sorgfältig ins Exposé, das alle Informationen auf Verkäuferangaben beruhen und insoweit ohne Ihr Obligo sind.
Schauen Sie sich dennoch ein Objekt auf mögliche Mängel sorgfältig an und fordern Sie den Auftraggeber auf, solche Mängel dem potentiellen Käufer nicht nur bekannt geben zu dürfen, sondern diese auch explizit in einen Kaufvertragsentwurf auf zu nehmen.
Ein Hinweis auf Ihnen offenkundige Mängel im Exposé ist eine Selbstverständlichkeit.
Verweigert Ihnen der Verkäufer solche Hinweise, verzichten auf den Auftrag.
Damit sind Sei dann in jedem Falle aus jeder Haftung raus.
Solche Tipps sind hilfreich !
ja so Sätze wie ,, jegliche Haftung ausschließen " oder das die angaben vom Eigentümer sind " - so sichert man sich heutzutage ab.
Genau deswegen kann nicht einfach jeder Makler werden.
Du brauchst einen einwandfreien Leumund und eine "saubere Schufa".
Wenn du dann noch deine grundlegenden Fachkenntnisse offen legst, kannst du auch eine "Vermögensschadenshaftpflichtversicherung" abschließen. Ohne diese wird dir dieses Gewerbe nicht genehmigt.
o.k. danke !!!
Ein makler ist nur Vermittler - und wird auch nur genau für diese Aufgabe bezahlt.
Ansonsten gilt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
Also der Verkäufer kann ja so tun als wüste er von keinen Mangel, ich stelle mir es immer schwierig vor, eine Gebrauchtimmobilie zu verkaufen. Irgendwas ist doch immer. Oder wenn es wie bei uns , ein schlechter WEG Verwalter ist.
WEG-Verwalter ist ein völlig anderes sehr komplexes Thema.
Der Makler achtet darauf, dass im Notarvertag u.a. vermerkt wird, das der Erwerber den Vertragsgegenstand vorher genau besichtigt hat und ihm der Zustand bekannt ist.
Der Käufer schließt jegliche Haftung aus, versichert aber das ihm verdeckte Mängel nicht bekannt sind.
Der Käufer übernimmt das Kaufobjekt so, wie es steht und liegt.
Es wird versichert, das es sich bei der Bebauung um genehmigte Aufbauten handelt, die vorhandene Erschließung bezahlt ist; über evtl. Ausgleichbeträge wird eine Regelung getroffen.
...um nur einige Punkte aufzuzeigen.
und wenn ein Verkäufer dem Makler sagt, er soll ,, gekauft wie gesehen " reinschreiben lassen??? Gibt es das überhaupt noch ?
Hier steckt die deckungsgleiche Antwort auf Ihre frage drin:
dass der Erwerber den Vertragsgegenstand vorher genau besichtigt hat und ihm der Zustand bekannt ist.
ja stimmt, danke. Man muß sich nur noch absichern heute. -leider.
Nicht nur absichern, sondern bei alledem das eigentliche Geschäft und Geld verdienen nicht aus den Augen verlieren.
wir haben schon mal eine Wohnung verkauft vor ein Paar jähren, aber ohne Makler. Ging gut, und wir haben Geld gesparrt.
Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Verkaufsergebnis zufrieden sind.
Ob Sie da Geld gespart oder evtl. Verlust gegenüber weiteren Angeboten, die Ihnen nie bekannt wurden, gemacht haben, ist aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar und gedanklich dementsprechend obsolete.
der Makler wird sich durch einen Vertrag aller Haftung ausschließen.
Der Verkäufer sich darauf rausreden dass ihm der Schaden nicht aufgefallen ist oder dieser erst später entstand
Das befreit in keiner Weise von Fehlern, die dem Makler auch bei aller vorsichtigen Formulierung angelastet werden könnten, sofern er bewußt ihm bekannte Mängel verschweigt - die Beweislast liegt beim Käufer.