AfA bei geerbter Immobilie?
Hallo zusammen,
angenommen ich Erbe eine Immobilie, welche bis dahin ausschließlich selbst bewohnt war (nie vermietet und somit auch nie eine AfA berechnet wurde).
Jetzt möchte ich die Immobilie vermieten.
Frage: Wie wird die AfA bestimmt? Kann ich überhaupt etwas absetzen, auch wenn die Immobilie schon älter als 50 Jahre ist?
Danke euch!
1 Antwort
Wenn die Immobilie schon steuerlich abgeschrieben ist, kannst du sie nicht deshalb weiter "abschreiben", weil du sie geerbt hast, unabhängig davon, dass der Verkehrswert der Immobilie hoch geblieben (und sicher angestiegen) ist und die Erbschaftssteuer nach dem Verkehrswert errechnet wird.
es geht nicht darum ob sie abgeschrieben wurde, sondern wie lange die Nutzungsdauer ist. Wenn deine Immobilie schon 50 Jahre alt ist und eine Nutzungsdauer von 100 Jahren hat, dann kannst du sie noch 50 Jahre lang anschreiben.
"Als durchschnittliche Aussagen gelten:
- ca. 60 bis 100 Jahre für Einfamilienhäuser,
- ca. 60 bis 85 Jahre für Mehrfamilienhäuser und Mietwohngebäude,
- ca. 50 bis 75 Jahre für gesellschaftliche Gebäude wie Schulen, Kindereinrichtungen, Büro- und Verwaltungsbauten,
- ca. 30 bis 50 Jahre für Wirtschaftsgebäude und Handelseinrichtungen bzw. Marktgebäude,
- ca. 25 bis 40 Jahre für Industrieanlagen,
- ca. 15 bis 25 Jahre für Tankstellen."
Quelle: https://www.bauprofessor.de/wirtschaftliche-nutzungsdauer-gebaeude/
sie wurde ja nie abgeschrieben, da die wohnung nie vermietet wurde...