AfA bei geerbter Immobilie?

1 Antwort

Wenn die Immobilie schon steuerlich abgeschrieben ist, kannst du sie nicht deshalb weiter "abschreiben", weil du sie geerbt hast, unabhängig davon, dass der Verkehrswert der Immobilie hoch geblieben (und sicher angestiegen) ist und die Erbschaftssteuer nach dem Verkehrswert errechnet wird.

BaluderBaer484 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 13:56

sie wurde ja nie abgeschrieben, da die wohnung nie vermietet wurde...

kreuzundquerxxx  05.02.2021, 16:22
@BaluderBaer484

es geht nicht darum ob sie abgeschrieben wurde, sondern wie lange die Nutzungsdauer ist. Wenn deine Immobilie schon 50 Jahre alt ist und eine Nutzungsdauer von 100 Jahren hat, dann kannst du sie noch 50 Jahre lang anschreiben.

"Als durchschnittliche Aussagen gelten:

  • ca. 60 bis 100 Jahre für Einfamilienhäuser,
  • ca. 60 bis 85 Jahre für Mehrfamilienhäuser und Mietwohngebäude,
  • ca. 50 bis 75 Jahre für gesellschaftliche Gebäude wie Schulen, Kindereinrichtungen, Büro- und Verwaltungsbauten,
  • ca. 30 bis 50 Jahre für Wirtschaftsgebäude und Handelseinrichtungen bzw. Marktgebäude,
  • ca. 25 bis 40 Jahre für Industrieanlagen,
  • ca. 15 bis 25 Jahre für Tankstellen."

Quelle: https://www.bauprofessor.de/wirtschaftliche-nutzungsdauer-gebaeude/