Im Grundbuch steht Ferienwohnung, kann man trotzdem dies als Hauptwohnsitz nutzen? Wo ist der ....
... Unterschied? Warum ist das wichtig was da steht?
2 Antworten
Es kommt darauf an wo das Haus steht. Steht es in einem reinen Ferienhausgebiet ist es Sache des Grund-Verpächters ob es zugelassen wird. Wenn es in einem Wohngebiet steht ist es egal was im Grundbuch steht. Dann ist es auch als erster Wohnsitz nutzbar.
teuto47
13.06.2011, 17:58
@Norwaydream
Wo steht das Haus? Im Wohngebiet oder Freizeitgebiet?
NOrmal ist egal was im Grundbuch steht.
Norwaydream
13.06.2011, 18:55
Beitragsersteller
@teuto47
In einem ganz normalen Wohngebiet und Ort Ortsrand München.
Versuche die Ferien-Wohnung umwidmen zu lassen. An Ferien- Wohnungen wird nicht so hoher Ausstattungsstandart angelegt.
Norwaydream
13.06.2011, 17:49
Beitragsersteller
Was bedeutet das mit dem Ausstattungsstandard? Wie kann man die umwidmen bei wem und wie teuer wird sowas? Danke vorab
Also das haus ist BJ 70 und wieder 2010 komplett neu renoviert von den Wänden ab alles neu und zugleich wurden 3 neue Wohnungen im Keller dazugebaut, diese siend nun Ferienwohnungen. Woher weis ich nun ob ich sie als hauptsitz nutzen darf?