Im Grundbuch steht Ferienwohnung, kann man trotzdem dies als Hauptwohnsitz nutzen? Wo ist der ....

2 Antworten

Es kommt darauf an wo das Haus steht. Steht es in einem reinen Ferienhausgebiet ist es Sache des Grund-Verpächters ob es zugelassen wird. Wenn es in einem Wohngebiet steht ist es egal was im Grundbuch steht. Dann ist es auch als erster Wohnsitz nutzbar.

Norwaydream 
Beitragsersteller
 13.06.2011, 17:50

Also das haus ist BJ 70 und wieder 2010 komplett neu renoviert von den Wänden ab alles neu und zugleich wurden 3 neue Wohnungen im Keller dazugebaut, diese siend nun Ferienwohnungen. Woher weis ich nun ob ich sie als hauptsitz nutzen darf?

teuto47  13.06.2011, 17:58
@Norwaydream

Wo steht das Haus? Im Wohngebiet oder Freizeitgebiet?

NOrmal ist egal was im Grundbuch steht.

Norwaydream 
Beitragsersteller
 13.06.2011, 18:55
@teuto47

In einem ganz normalen Wohngebiet und Ort Ortsrand München.

Versuche die Ferien-Wohnung umwidmen zu lassen. An Ferien- Wohnungen wird nicht so hoher Ausstattungsstandart angelegt.

Norwaydream 
Beitragsersteller
 13.06.2011, 17:49

Was bedeutet das mit dem Ausstattungsstandard? Wie kann man die umwidmen bei wem und wie teuer wird sowas? Danke vorab