Schleusenrecht in Abteilung II des Gründliches?

2 Antworten

Ohne die Bewilligung zu kennen, kannst du auch nicht heraus finden, welches Ausübungsrecht der Begünstigte hat. Dann kommt es darauf an zu welcher Zeit dieses Recht bewilligt wurde. Es könnte sein, dass die Wasserrechte inzwischen die Ausübung verbieten, was jedoch nicht zwingend eine Löschungsmöglichkeit im Grundbuch ergibt.

Vorstellen könnte ich mir unter dem Recht, dass der Berechtigte ein Gewässer durch Errichtung von Schleusen anstauen darf. Alternative Idee: er darf eine Schleuse errichten um für einen Teil des Gewässers eine Transportmöglichkeit mit Benutzungsgebühr anzubieten. Kann aber auch sein, dass  Schleuse in einem ganz anderen Zusammenhang steht. Also alles nur Theorie. 

Dazu müsste man erst einmal überprüfen, was der konkrete Inhalt dieses Rechts ist. Dazu kann in die Grundakten des zuständigen Amtsgerichts Einsicht genommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.