Im Briefumschlag verschlossenes Testament geöffnet
Ich habe heute unwissentlich ein für mich bestimmtes verschlossenes Testament meines verstorbenen Vaters geöffnet.Meine Tante ist der Meinung ich habe mich damit strafbar gemacht. Stimmt das?
5 Antworten
Nein hast Du nicht. Es ist ja nicht Sinn eines Testamentes, ungelesen irgendwo zu vergammeln. Du solltest es aber an ein Amtsgericht oder einen Notar weitergeben.
Dieses Testament hätte nach dem Tod deines Vaters geöffnet und verlesen werden müssen!
Alle Delikte, die hier überhaupt in frage kommen, sind nur vorsätzlich begehbar: Strafbar hast Du Dich also unter keinen Umständen gemacht.
Mir ist aber nicht ganz klar, wieso Du ein für Dich bestimmtes Testament nach dem Tode des Testanten nicht öffnen solltest. Das sollte doch Sinn der Sache sein. Ich stelle mir das so vor: Handschriftliches Testament im Umschlag; Aufschrift: "Für meinen Sohn, nach meinem Tode zu öffnen."
Wieso solltest Du Dich damit strafbar gemacht haben, wenn es für Dich bestimmt war. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Mir gings genauso und ich hatte keine Probleme. Geh damit zum Notar und der gibt Dir dann schon die richtigen Auskünfte.
nee, wieso es ist doch für die Nachwelt bestimmt