Illegal Computerspiele über unseren Computer runtergeladen worden

5 Antworten

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Schicke einen Widerspruch. Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen. Wir bestreiten mit Nichtwissen, die Rechtsverletzung begangen zu haben. Im Haushalt befinden sich mehrere Personen, darunter auch minderjährige Personen, die alle den Internetanschluss nutzen. Diese Personen versichern übereinstimmend, das Computerspiel nicht heruntergeladen zu haben.

EkeiR 
Beitragsersteller
 22.02.2014, 15:37

Vielen Dank. Und damit wäre die Sache dann geklärt? Oder würde man weiterhin Post bekommen? Sollte man sicherheitshalber einen Rechtsanwalt anrufen?

Goofy62  22.02.2014, 16:24
@EkeiR

Ob die Sache damit "geklärt" sein wird, das ist offen. Je nach Hartnäckigkeit des Abmahnanwalts kann der u.U. weiter drohen und mahnen, er kann auch gegen Euch klagen.

Allerdings darf er sich da seines Erfolges auch nicht mehr so sicher sein. In den vergangenen Monaten gab es einige äußerst abmahner-unfreundliche Gerichtsurteile. Z.B. das Urteil des OLG Hamm (22 W 60/13):

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/olg-urteil-zur-klage-nach-filesharing-abmahnung-anschlussinhaber-mit-kindern-entlastet/12135/

Ein weiteres ganz wichtiges Urteil ist das des Bundesgerichtshofs:

BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az I ZR 169/12 – BearShare - Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder

kanzlei-heidicker.de/kanzleinews/abmahnungen/262-bgh-filesharing-weiteres-wegweisendes-urteil-eltern-haften-nicht-fuer-filesharingaktivitaeten-ihrer-volljaehrigen-kinder-bgh-urteil-vom-08-01-2014-az-i-zr-169-12-bearshare

Wenn Ihr also in Eurer Antwort andeutet, dass es Kinder im Haushalt gibt, dann weiß jetzt der Abmahner, dass ihn nach neuer Rechtsprechung jetzt die Darlegungslast trifft - eine ganz unangenehme Last. Ob er da noch so klagefreudig wäre, weiß ich nicht. Ausschließen kann man es natürlich nicht, aber anhand der neueren Rechtsprechung wäre m.E. Eure Rechtslage gar nicht schlecht, so dass man es prinzipiell so riskieren kann.

Die "Ratschläge" anderer Stellen, man solle in so einer Situation nicht zahlen und eine Unterlassungserklärung schicken, halte ich für falsch. Denn man bindet sich mit so einer Erklärung rechtlich für etwas, was man gar nicht gemacht hat. Außerdem kann auch da der Abmahner trotzdem klagen.

Einfach zahlen - ist auch nicht einzusehen. Wozu soll man für etwas zahlen, was man nicht gemacht hat?

Also: man erklärt einfach: wir waren es nicht, außerdem leben mehrere Personen im Haushalt, die den Anschluss nutzen. Und man zahlt nicht.

Wenn der Abmahner weiter bockig ist oder klagt, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

Nach 2 Wochen erwarten die das DREIFACHE? ist etwas dreist, würde mich erstmal mit dem Verbraucherschutz zusammensetzen und danach eventuell mit einem Anwalt.

Sicher dass Niemand im Haushalt das Spiel herunter geladen hat? Was steht dort wie es geladen wurde? Außerdem welcher Teil von dem Spiel ? Ist euer Wlan mit WPA 2 und einem sicherem Passwort geschützt?

Lasst euch mal von der kurzen Frist nicht in Panik treiben.

RKA ist eine bekannte Abmahnkanzlei. Leider sind deren Abmahnungen aber in aller Regel mit Hand und Fuß.

http://rheinrecht.wordpress.com/2014/01/31/rka-auf-der-uberholspur/

Der Verbraucherschutz wird euch hier nicht helfen!

Holt euch einen Anwalt der auf solche Dinge spezialisiert ist.

EkeiR 
Beitragsersteller
 22.02.2014, 15:45

Ja, wir sind uns da ganz sicher. Dort steht dass es über ein Peer-To-Peer-Netzwerk im Internet illegal zum Download bereit gestellt und runtergeladen wurde. Ob das Wlan so geschützt ist weiß ich so leider nicht.. Wo kann man das denn nachgucken?

Und danke für den Link, werde mal reinschauen.

Havege  22.02.2014, 15:52
@EkeiR
Ja, wir sind uns da ganz sicher. Dort steht dass es über ein Peer-To-Peer-Netzwerk im Internet illegal zum Download bereit gestellt und runtergeladen wurde.

Das wäre wohl torrent, wie immer.

Ob das Wlan so geschützt ist weiß ich so leider nicht.. Wo kann man das denn nachgucken?

In den Einstellungen eures Routers.

Im zweifelsfall im browser eine der folgenden adressen aufrufen

192.168.0.1
192.168.1.1
192.168.2.1
192.168.73.1

Das ist oft ein Trick um an Geld zu kommen. Ignoriert das erste Schreiben, wenn ein zweites kommt dann legt ihr schriftlich Widerspruch ein, mit der Erklärung das ihr das betreffende Spiel nicht heruntergeladen habt und nichts bezahlen werdet. Meist ist spätestens dann Schluss. Aber wichtig bei so etwas ist immer: Auf keinen Fall bezahlen!

Havege  22.02.2014, 15:22
Ignoriert das erste Schreiben

Das ist ein ganz blöder und gefährlicher Ratschlag !

AnnaCoolOnIce  22.02.2014, 15:30
@Havege

Ich kenne nur diese Abmahngesellschaften die eigentlich gar keine Legale Kanzlei sind. Aber vielleicht sollte man den Widerspruch schon von Anfang an einreichen das mag sein.

Havege  22.02.2014, 15:36
@AnnaCoolOnIce
Ich kenne nur diese Abmahngesellschaften die eigentlich gar keine Legale Kanzlei sind.

Dann informiere dich mal bevor du solch fahrlässige Ratschläge gibst.

Haglaz  22.02.2014, 15:22

Ignorieren ist nie eine gute Lösung. Das schreiben kommt von einer Anwaltskanzlei und von Volljuristen.

Und könnte es sein, dass wir das Spiel ohne zu merken über irgendeinen Werbebanner oder sowas runtergeladen hätten?

Nein, vermutlich handelt es sich hier um einen Torrent-Download, das passiert in der Regel nicht aus versehen.

Die Sache ist nur, dass wir uns sicher sind, dass wir nichts runtergeladen haben.

Wenn das so sein sollte könnte es sich natürlich um einen Fehler handeln. Oder jemand ist über das W-Lan beispielsweise mitgesurft.

Wie sollen wir denn nun handeln? Hat jemand schon Erfahrung damit?

Dazu gibt es zahlreiche Vorschläge und Beiträge im Internet, vgl. zum Beispiel http://www.abmahnhelfer.de/rka-abmahnung

EkeiR 
Beitragsersteller
 22.02.2014, 15:47

Gibt es denn eine Möglichkeit nachzuschauen, ob jemand unser Internet mitbenutzt?

Vielen dank für den Link.

Haglaz  22.02.2014, 20:24
@EkeiR

Diese Möglichkeit besteht durchaus, wenn das Netzwerk offen für andere zugänglich war. Sollte ein derartiger Fall vorliegen ist das Stichwort dazu die Anschlussinhaberhaftung.