Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist mal wieder sehr amüsant zu lesen was bei diesem Thema hier für ein Mist verzapft wird.

Mal vorausgesetzt das Du das Geld wirklich am Dienstag bekommst.

Es ist unwahrscheinlich, allerdings nicht unmöglich, das man Dich vorher einkassiert. Du hättest Dich gestern stellen müssen, folglich geht die Meldung der JVA das Du nicht aufgetaucht bist erst heute an die Staatsanwaltschaft zurück und wird frühestens morgen dort eingehen. In der Regel dauert es beim verwaltungsinternen Postumlauf nochmal einen halben Tag bis die Nachricht an der zuständigen Stelle ankommt. Ob da am Freitag Nachmittag noch jemand lust hat einen Vollstreckungshaftbefehl auszustellen ist fraglich. Aber mal angenommen das passiert doch, ist es noch fraglicher das er bei der Polizei am glleichen Tag noch im Fahndungscomputer auftaucht. Sollte das doch der Fall sein so hat die Polizei in der Regel, vor allem am Wochenende, besseres zu tun als einem Eierdieb der seine Strafe nicht angetreten hat hinterherzulaufen. Vor Montag ist nicht damit zu rechenen das sich überhaupt was tut. Allerdings sollte man, wenn man am Wochenende unterwegs ist, schon darauf achten nicht in eine Kontrolle zu geraten oder sonstwie mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Dann ist es weiterhin angeraten darauf zu achten wer eventuell an der tür schellt. Sollte die Polizei wirklich auftauchen wird sie mit Sicherheit nicht die Tür eintreten für solchen Mist.

Wenn dann am Dienstag das Geld da ist einfach zur Gerichtskasse gehen und das Geld einzahlen. Die Qittung in den nächsten Tagen gut aufbewahren und immer griffbereit haben.

Sollte trotzdem die Verhaftung erfolgt sein, so kann der Freund am Dienstag zur JVA gehen und die Strafe direkt dort bezahlen. er hat dann sogar noch etwas Geld gespart.

mikazuko 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 12:22

Vielen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage. Es ist immer schwierig aus den Antworten die "herauszufiltern" die wohl am ehesten den Fakten entspricht. Viele Antworten zeugen von Unwissenheit und sind wohl eher als eigene Meinung anzusehen als wirklich fundiert. Auch deine Aussage ich wäre ein "Eierdieb" kann ich nur zustimmen :D Denn eine nicht bezahlte Geldstrafe als ein schweres Verbrechen darzustellen ist meiner Meinung nach vollkommen übertrieben. Es ist eine Straftat...natürlich...aber eine vergleichsweise geringe Tat. Ich will es nicht verharmlosen aber ich denke das dem Staat eher daran gelegen ist das Geld zu bekommen als noch mehr auszugeben. Nochmal vielen Dank für die Antwort.

Wenn du der Haftantrittsladung nicht folgst, meldet das die JVA an die StA, diese beantragt dann einen Haftbefehl, der mit Sicherheit erlassen wird. Das aber nicht direkt am 8.11., es dauert nomalerweise etwas, bis er erlassen und in der Fahndung/bei dem Polizeirevier ist. Du könntest also tatsächlich einige Tage Zeit gewinnen. Allerdings könntest du auch Pech haben und sie holen dich sofort ab...es gibt keine Regel, wie lange das dauert.

Wenn du das Geld hast, gehe sofort zur Gerichtskasse und zahle die Summe ein, bewahre die Quittung unbedingt auf und führe sie in der nächsten Zeit bei dir mit.

GoetheDresden  08.11.2012, 10:35

Auf der Gerichtskasse werden sie ihn sofort festnehmen! Die sehen doch seinen Namen im Computer und sehen auch dass da eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde.

Irubis  08.11.2012, 11:18
@GoetheDresden

Auf der Gerichtskasse werden sie ihn sofort festnehmen!

Nein, denn

  1. hat das Gericht keine Exekutivbefugnis und

  2. kann man sich jederzeit durch Zahlung der Geldstrafe von der Ersatzfreiheitsstrafe "freikaufen".

Als erstes schauen sie an der Meldeadresse vorbei. Dann auch mal auf Arbeit. Es kann auch passieren, dass sie bei deiner Familie klingeln und fragen, ob sie dich gesehen haben oder etwas über deinen Verbleib wissen. Wenn deine Familie oder dein Arbeitgeber lügen um dich zu schützen, machen sie sich übrigens ebenfalls strafbar.

Ersatzfreiheitsstrafe wird übrigens meist im Offenen Vollzug durchgeführt. Du kannst weiterhin auf Arbeit und am Wochenende überwiegend nach Hause. Du musst dich nur an ein paar einfache Regeln halten.

mikazuko 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 10:47

Das sie bei meiner Meldeadresse vorbei schauen ist mir klar, doch die Frage ist wie lange dies dauert...Dein Tipp ist insofern gut das ich dafür gerade stehen soll...doch ich denke es wäre allen mehr geholfen das Geld zu bezahlen da ein Aufenthalt im Gefängnis ja auch kostet. Da ich das Geld nächsten Dienstag bezahlen kann stellt sich die Frage ob ich bis dahin Zeit habe...Also ich selbst gehe davon aus das sie sicher nicht heute Abdend vor meiner Tür stehen wenn ich Gestern nicht erschienen bin aber es wird wohl schon in den nächsten 3-7 Tagen passieren. Ich frage mich ob dies realistisch ist da ich mit nicht vorstellen kann das sowas inerhalb von einem Tag passieren kann (Haft, Polizei vor der Tür) Ich muss auch erhlich sein das ich auf keinen Fall "einsetzen" möchte...das geht gar nicht. Da es auch nur eine Geldstrafe ist und ich auch keinerlei Vorstrafen oder ähnliches habe gehe ich davon aus das ich bis Dienstag Zeit habe..das Geld bezahle und die Sache ist vom Tisch.

GoetheDresden  08.11.2012, 10:52
@mikazuko

Im Augenblick verstößt du aktiv gegen das Gesetz, denn du bist - mal übertrieben gesprochen - auf der Flucht. Die Frage ist eher: Kann man seine Ersatzfreiheitsstrafe während der Haft durch die Zahlung der durch die Haft noch nicht abgesessenen Summe verkürzen?

Und warum willst du dir das Geld leihen? Dann hast du doch wieder Schulden die du abzahlen musst.

Und wieso hast du nicht mit dem Richter gesprochen, dass du nicht zahlen kannst und lieber deine Schulden durch gemeinnützige Arbeit abbezahlen möchtest? Auch das ist möglich und Praxis. Auf die Ersatzfreiheitsstrafe wird nur sehr ungern zurückgegriffen. Eigentlich nur, wenn der Verurteilte bis zuletzt uneinsichtig und stur bleibt und nicht bezahlen und auch nicht gemeinnützig arbeiten will. Du hättest auch Ratenzahlung anbieten können. Auch das wird von den Gerichten akzeptiert. Dass du jetzt in Haft musst, ist dein eigenes Verschulden. Und jetzt auf einmal willst du Zeit und willst bezahlen. Glaubst du die Richter und die Polizei sind dumm?

GoetheDresden  08.11.2012, 10:58
@GoetheDresden

Und falls du Frau und Kinder hast und Alleinversorger bist oder anderweitige schwerwiegende Dinge vorliegen, kann ein Staatsanwalt auch ganz auf die Ersatzfreiheitsstrafe verzichten. Auch das hättest du alles mit der Staatsanwaltschaft absprechen können, als noch die Zeit dazu war, denn auch dafür gibt es einen §, der bei besonderen Fällen eine Ausnahme vorsieht, die aber eben nur der Staatsanwalt erlassen kann.

mikazuko 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 11:04
@GoetheDresden

Natürlich denke ich nicht das Polizei und Richter dumm sind. Es gab auch keinen Richter der mich verurteilt hat es gab nur Briefverkehr mit der Staatsanwaltschaft und JA! ich war stur oder eher dumm das ich nicht bezahlt habe doch das Angebot dies "Abzuarbeiten" bekam ich nie..ich weiss nicht einmal das es diese Möglichkeit gibt oder für mich gegeben hätte. Und was das leihen angeht , es ist von einem guten Freund der es mir selbst angeboten hat und der mir "alle Zeit der Welt" gibt es bei ihm abzubezahlen. Sollte die Polizei bei mir vor der Tür stehen werde ich sicher mitkommen und keine Dummheiten begehen und ich werde gerade stehen aber wie schon beschrieben bin ich der Meinung das es für alle besser ist dieses Geld zu bezahlen. Ein Gefangener kostet jeden Tag in Bayern 145 Euro, sollte ich mich heute dort melden werde ich bis Dienstag drin bleiben müssen das sind 870 Euro für ein Strafe von 900 Euro...hmm...ich denke die Strafe auch wenn es verspätet ist zu bezahlen ist auf jeden Fall klüger.

NegierigEr  08.11.2012, 12:23
@GoetheDresden

Im Augenblick verstößt du aktiv gegen das Gesetz

Aktives tun durch Nichtstun?

Irubis  08.11.2012, 18:15
@GoetheDresden

Im Augenblick verstößt du aktiv gegen das Gesetz

Gegen welches Gesetz?

Sorry Goethe, du produzierst überwiegend heiße Luft.

GoetheDresden  08.11.2012, 21:49
@Irubis

Er tritt seine Ersatzhaft nicht an! Damit verstößt er gegen Gesetze.

GoetheDresden  08.11.2012, 21:49
@NegierigEr

Er tritt seine Ersatzhaft nicht an! Damit verstößt er gegen Gesetze.

Irubis  09.11.2012, 09:55
@GoetheDresden

Damit verstößt er gegen Gesetze.

Hast du dir mal den Art. 1 GG durchgelesen? Dort seht was von Würde. Meinst du, dass es mit der Würde eines Menschen vereinbar ist, ihn durch Sanktionen zu zwingen, sich selbst einer Strafe zuzuführen? Verfassungsrechtler sehen da jedenfalls keine Vereinbarkeit. Wieso ist eigentlich der Gefängnisausbruch nicht strafbewehrt?

Aber ich lerne gerne hinzu, also nochmal meine Frage:

Gegen welche Gesetze verstößt er, wenn er der Ladung zum Haftantritt nicht folgt? Welche Strafe steht darauf?

GoetheDresden  08.11.2012, 10:33

Mein Tipp: Packe deine Sachen und fahre hin. Wer Mist baut, muss dafür geradestehen! Durch deinen verspäteten Haftantritt hast du dir allerdings schon ein paar mögliche Hafterleichterungen verspielt!

GoetheDresden  08.11.2012, 10:43
@GoetheDresden

Nachtrag: Durch die Ersatzfreiheitsstrafe tilgst du deine Geldstrafe bis auf 0,- Euro und hast Zeit über deine begangenen Taten nachzudenken. 45 Tage sind nicht sehr lange! Du bist vor Heiligabend wieder draußen! Denke mal an Weihnachten! Entlassungsdatum wäre der 22. Dezember 2012 gewesen! Vielleicht sogar ein paar Tage früher bei sehr guter Führung. Jetzt natürlich nicht mehr!

Haftbefehl wird unmittelbar erlassen- ja nachdem wie ausgelastet die Polizei vor Ort ist kann es aber ein paar Tage dauern.

Der Haftbefehl kann sofort vollstreckt werden, wenn er von der Staatsanwaltschaft unterzeichnet ist.