Aseag will Geld und droht mit Verschulden?

6 Antworten

ich hab am ende 40 Euro strafe gekriegt

Nein, Du solltest ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen.

und jetzt schickt mir Aseag ein brief wo sie 2000 Euro wollen wegen dem Gehalt von dem Mann

Tja, na das ist doch mal mutig von Aseag, wer oder was auch immer das sein mag.

und weiß nicht was ich tun soll

In Zukunft nicht mehr sinnlos vor Kontrolleuren flüchten - oder es zumindest nicht mehr versuchen. Klappt ja offensichtlich eh nicht.

Soll ich zum Anwalt?

Das wäre eine Idee. Aber wenn der Kontrolleur bei seiner Aussage bleibt und diese ggf. auch noch sinnvoll mit Attesten belegen kann, dann spricht nichts dagegen, dass das Verkehrsunternehmen mit der Klage Erfolg hat.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:39

Ich habe ihn aber nicht angefasst darauf schwöre ich, soll ich zum Anwalt? glaubst du das bringt was, kreige ich den anwalt bezahlt als schüler?

jurafragen  27.08.2015, 20:43
@samooobabooo

Ich habe ihn aber nicht angefasst darauf schwöre ich

Darauf kannst Du aber nicht schwören. Du wärst Beklagter in dem Verfahren. Das Verkehrsunternehmen ist der Kläger und der Kontrolleur der einzige Zeuge. Der darf schwören.

Jetzt kannst Du mal überlegen, wem man da glaubt. Dem Kläger mit seiner schlüssigen Klage und dem glaubwürdigen Zeugen, der seinen Job so gern macht und es richtig furchtbar findet, krankgeschrieben worden zu sein, oder dem Schwarzfahrer, der dem nichts entgegensetzen kann.

kreige ich den anwalt bezahlt als schüler?

Wemm doe Verteidigung gegen die Klage Aussicht auf Erfolg hat, dann bekommst Du Prozesskostenhilfe. Vorgerichtlich könntest Du Beratungshilfe beantragen.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:43
@jurafragen

wo mache ich das alles? würde das was bringen wenn ich beim jugendamt anrufe?

jurafragen  27.08.2015, 20:51
@samooobabooo

würde das was bringen wenn ich beim jugendamt anrufe?

Nein. Wie alt bist Du denn?

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:55
@jurafragen

19, aber was soll ich tun, ich habe ihn nicht angefasst und will das nicht bezahlen

jurafragen  27.08.2015, 21:00
@samooobabooo

ich habe ihn nicht angefasst

Du hast Dich also befreit, ohne ihn angefasst zu haben? War das für Dein Gegenüber denn ansonsten vielleicht etwas schmerzhaft, als Du Dich "befreit" hast? Warst Du Dir bewusst, dass er Dich festhalten und auch festnehmen durfte?

Du hast ein sehr erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem.

Beratungshilfe kannst Du beim Amtsgericht beantragen, Prozesskostenhilfe dann bei dem Gericht, bei dem das Verfahren läuft. Das dürfte dann auch das Amtsgericht sein.

Du rennst vor dem Kontrolleur weg. Er verletzt sich dabei. Infolgedessen wird er für einen Monat arbeitsunfähig. ASEAG muss aus arbeitsvertragsrechtlichen Gründen sein Gehalt i. H. v. 2.000€ fortzahlen. ASEAG zahlt also 2.000€ an einen nicht arbeitenden Mitarbeiter, der wegen deinen Handlungen nicht arbeiten konnte.

Durch dein Wegrennen entstand ASEAG also ein Schaden von 2.000€, den du zu tragen hast.

Selbstverständlich muss ASEAG nachweisen können, dass der Kontrolleur wegen dir arbeitsunfähig wurde.

Sicherlich wird ASEAG Atteste etc. haben. Außerdem ist der Kontrolleur ein Zeuge, dem man eher glaubt als dem Beklagten (dir).

Du solltest trotzdem einen Anwalt nehmen (den du selbstverständlich bezahlen muss, es gibt aber Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung etc.). Er kann evtl. etwas mit ASEAG aushandeln. Vielleicht fehlen ASEAG auch Beweise und sie wollen dir die Kosten nur aufdrängen, aber aller Voraussicht nach gewinnt ASEAG einen Rechtsstreit mit dir.

Und wie von meinem Vorredner gesagt, haben die 40€ und die Sozialstunden nur mit dem Schwarzfahren, aber nichts mit dem Arbeitsausfall des Kontrolleurs zu tun.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:59

was soll ich tun? ich habe ihn garantiert nicht angefasst

0MaXmUsTeRmAnN0  27.08.2015, 21:08
@samooobabooo

Gerade lese ich, dass die Sozialstunden vom Gericht vergeben wurden. Dann wurde wohl richterlich festgestellt, dass du etwas gemacht hast. Und du hast da auch keine Rechtsmittel eingelegt, sondern die Sozialstunden geleistet. Wenn du ihm garantiert nichts getan hättest, dann wärst du an erster Stelle nicht zu Sozialstunden verurteilt worden und an zweiter Stelle hättest du (wenn es möglich war) Rechtsmittel eingelegt, statt die Sozialstunden zu leisten.

Das Zivilgericht, vor das ASEAG wegen dem Schadensersatz von 2.000€ ziehen wird, wird sich an dem Urteil des anderen Gerichts orientieren. Das heißt: Du wirst einen Prozess gegen ASEAG sicher verlieren.

Durch einen Prozess entstehen dir Anwaltskosten, ASEAG Anwaltskosten und dem Staat Gerichtskosten, die du tragen wirst, wenn du verlierst (was zu erwarten ist).

Deine günstigste Option ist es, die 2.000€ zu zahlen und evtl. um Ratenzahlung zu bitten.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:12
@0MaXmUsTeRmAnN0

im bus waren sogar kameras dort würde man sehen das ich nichts getan hab... was soll ich tun, ich weiß es zu 100% das ich unschuldig bin...

Antitroll1234  27.08.2015, 21:14
@samooobabooo

was soll ich tun, ich weiß es zu 100% das ich unschuldig bin...

...Herr im Himmel, dann mach nichts und lass die Dinge wie sie kommen auf dich zukommen.

Dir wurde doch nun schon mehrmals gesagt was Du am besten tun sollst.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:15
@Antitroll1234

ich will aber keine schulden bzw in schufa oder wird das alles erst vor gerricht gehen bevor das passiert?

0MaXmUsTeRmAnN0  27.08.2015, 21:15
@samooobabooo

Wieso wurdest du zu Sozialstunden verurteilt? Wegen Körperverletzung oder Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)?

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:17
@0MaXmUsTeRmAnN0

erschlechen von leistungen

0MaXmUsTeRmAnN0  27.08.2015, 21:20
@samooobabooo

Entschuldige bitte, dann haben wir uns missverstanden.

Wenn das Video zeigt, dass deine Handlungen nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, dann musst du nicht zahlen und gewinnst einen Prozess.

Ich bin davon ausgegangen, dass das andere Gericht dich zu Sozialstunden wegen Körperverletzung verurteilt hat. Dann wäre ja schon richterlich festgestellt worden, dass du ihn verletzt hast. In diesem Fall muss ASEAG erst beweisen können, dass du ihm etwas getan hast, was zu einmonatiger Arbeitsunfähigkeit führte.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:23
@0MaXmUsTeRmAnN0

er hat aber halt attest gehabt und krank schreiben lassen, ein video ist nicht vorhanden aber im bus waren halt kameras und ich könnte vor gerricht ohne probleme sage das sie nachgucken können da ich weiß das man dort sieht das ich nichts getan hab

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:28
@samooobabooo

was soll ich tun?

0MaXmUsTeRmAnN0  27.08.2015, 21:37
@samooobabooo

Die Frage ist, ob ASEAG hier etwas beweisen kann. Ich kann dir leider nicht beantworten, ob der Attest und die Zeugenaussage des Kontrolleurs reichen. Ob das – dich entlastende – Video noch existiert, ist auch zu beachten.

Bei jetziger Sachlage rate ich dringend dazu, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Eventuell hast du eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten gibt es noch Prozesskostenhilfe etc.

0MaXmUsTeRmAnN0  27.08.2015, 21:50
@0MaXmUsTeRmAnN0

Der Rechtsanwalt wird dir beantworten können, ob der Attest und die Zeugenaussage des Kontrolleurs reichen und was man wegen dem Video, das deine Unschuld beweist, tun kann (Beweisbeschaffung nach Zivilprozessrecht etc.).

Wenn es nicht als Beweis reicht und/oder man an das Video kommen, dann wird er sich mit ASEAG in Kontakt setzen und ASEAG wird deine Anwaltskosten tragen. Du gewinnst.

Wenn es als Beweis reicht und man nicht an das Video kommen kann, dann wird er sich mit ASEAG in Kontakt setzen und eine Ratenzahlung und eventuell (eher unwahrscheinlich) Reduzierung des Betrages aushandeln können. Du verlierst.

Jedenfalls hättest du 1. nicht schwarzfahren und 2. nicht wegrennen sollen.

Die Strafe und Sozialstunden haben ja nichts mit den Ausfall des Kontrolleurs zu tun, wenn Du daran Schuld bist, musst Du auch für den Ausfall des Mitarbeiters aufkommen, dies ist eine zivilrechtliche Forderung.

Wenn Du definitiv nichts getan hast und nicht verantwortlich für den Ausfall des Kontrolleurs bist, solltest Du dich anwaltlich vertreten lassen, aber ohne Grund wird der Kontrolleur nicht über einen Monat krankgeschrieben und Atteste liegen gewiss ebenfalls vor.

doglover333  27.08.2015, 20:46

Es gibt Ärzte die man kennt und die einen gerne mal krankschreiben

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:47
@doglover333

so war es auch, er hatte nicht wirklich was, was soll ich tun? hab ich ne chance mit einem anwalt?

Antitroll1234  27.08.2015, 20:51
@doglover333

Es gibt Ärzte die man kennt und die einen gerne mal krankschreiben

...ja ganz bestimmt für einen Monat wegen nichts^^

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:43

Ich habe defintitiv nichts getan, darauf schwöre ich, wenn ich zum Anwalt gehe was würde ich erreichen? und wird der anwalt bezahlt? bin ja schüler

Antitroll1234  27.08.2015, 20:45
@samooobabooo

wenn ich zum Anwalt gehe was würde ich erreichen?

Wird hier ohne alle Zeugenaussagen und Gutachten über Umfang und Art der Verletzung niemand beantworten können.

und wird der anwalt bezahlt?

Für umsonst wird dich kein Anwalt vertreten.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:51
@Antitroll1234

was soll ich tun? ich will es nicht bezahlen, da ich ihn nicht angefasst habe..

Antitroll1234  27.08.2015, 20:55
@samooobabooo

Anwalt zu rate ziehen, oder zahle einfach nicht dann muss Aseag klagen und es geht vor Gericht, dort kannst Du dann glaubhaft darlegen das der Kontrolleur nichts hat und alles nur Schau ist.

Blöd nur wenn der Kontrolleur durch ärztliche Gutachten etwas anderes darlegen kann.

Aber Du hast doch schon Sozialstunden bekommen, die sind doch nicht nur für das einmalige Schwarzfahren dir auferlegt worden.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:57
@Antitroll1234

soll ich zum anwalt, glaubst du das bringt was?

Antitroll1234  27.08.2015, 20:58
@samooobabooo

...wurde dir doch schon beantwortet.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:00
@Antitroll1234

glaubst du ich habe eine chance? bzw was passiert wenn ich garnichts mache? auf dem brief steht dann was von verschulden etc.. oder muss das alles erst vor gerricht? bevor die mir sowas verschulden können

Antitroll1234  27.08.2015, 21:04
@samooobabooo

glaubst du ich habe eine chance?

Auch wenn Du jetzt noch 10x fragst, ich weiß es nicht, da ich weder die Aussage des Kontrolleurs kenne noch seine gesundheitlichen Schäden welche er hatte.

bzw was passiert wenn ich garnichts mache?

Wenn Aseag auf die Forderung besteht, wird Aseag diese Forderung gerichtlich einklagen wenn Du nichts machst.

Wenn du nicht gerade Millionen auf dem Konto hast verlierst sowieso. Der Kontrolleure hat ein Attest vom Arzt Dem Kontrolleure schenkt man mehr glauben wie dir Das reicht einem Richter schon. Finde zeugen die bestätigen können das du ihn nicht angefasst hast Erkundige dich ob es Videokameras in dem Verkehrsmittel gab Lass dich von einem Anwalt beraten Das kostet glaub meist nichts. (Bin mir aber nicht sicher)

BTS10  28.08.2015, 16:21

Es ist meiner Meinung nach egal ob du Ihn angefasst hast oder nicht, er hat sich in Ausübung seiner Kontrollpflicht dir gegenüber korrekt verhalten.

Er hatte das Recht dich bis zur Feststellung deiner Personalien festzuhalten. Wenn du dich durch Flucht dieser rechtmäßigen Maßnahme entziehst, dann bist du auch für die Folgen verantwortlich, egal ob er durch den Luftzug deiner Flucht einen Schnupfen bekommt, sich die Beine bricht, weil er zu doof zu laufen ist.

An deiner Stelle würde ich mit dem Areitgeber Kontakt aufnehmen und versuchen durch geschicktes Verhandeln den Betrag etwas zu drücken und dann eine Ratenzahlung vereinbahren.

Alles andere kannst du vergessen. Kostet nur Geld, das du nicht hast und Nerven

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:49

im bus ist eine kamera von der aseag dort sieht man das der kontrolleur mich zuerst angefasst hat und ich mich einfach nur versucht hab zu befreien mehr nicht, denkst du damit habe ich chancen?

Da Du Sozialstunden bekommen hast, wird Deine Schuld wohl erwiesen sein. Klar ist, dass der Arbeitgeber des Kontrolleurs sein Gehalt von Dir zurückhaben möchte. Wenn Du Pech hast, meldet sich auch noch seine Krankenkasse. Dann darfst Du auch noch alle Behandlungskosten zahlen.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:45

was soll ich tun ich kann 2300 nicht zahlen, würde ein anwalt etwas bringen? ansonsten verschulde ich mich

antonczerwinski  27.08.2015, 20:46
@samooobabooo

Die lassen sich bestimmt auch auf Ratenzahlungen ein.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:48
@antonczerwinski

aber ich will es nicht zahlen, weil ich weiß, das ich ihn nicht angefasst habe, also was soll ich tun?

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:48
@antonczerwinski

aber ich will es nicht zahlen, weil ich weiß, das ich ihn nicht angefasst habe, also was soll ich tun?

antonczerwinski  27.08.2015, 20:49
@samooobabooo

Wer hat Dir denn die Sozialstunden aufgebrummt?

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:50
@antonczerwinski

das gerricht, im bus war auch eine kamera dort sieht man bestimmt das ich von ihm festgehalten wurde er hat sogar bisschen übertrieben ich habe nichts weiter gemacht als mich befreit...

antonczerwinski  27.08.2015, 20:51
@samooobabooo

Das Gericht hat Deine Schuld festgestellt, jetzt bist Du an der Reihe zu zahlen, ob Du willst oder nicht.

jurafragen  27.08.2015, 20:52
@samooobabooo

ich habe nichts weiter gemacht als mich befreit...

Das erklärt auch, warum der arme Kontrolleur krankgeschrieben ist. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass Du mit der Nummer durchkommst.

jurafragen  27.08.2015, 20:53
@antonczerwinski

Das Gericht hat Deine Schuld festgestellt,

Das Zivilgericht ist an die Feststellungen des Strafgerichts nicht gebunden.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:54
@jurafragen

glaub mir bitte, bevor die polzei kam hat er mir auch gesagt das wird teuer für dich, anscheinend hatte er vor sich krankschreiben zu lassen,

jurafragen  27.08.2015, 20:57
@samooobabooo

glaub mir bitte

Was soll ich glauben? Erst bist du ein Unschuldslamm und hast nichts gemacht, dann gibst Du zu, dass Du Dich befreit hast - da frage ich mich allenfalls noch, wie Du Dich befreit hast.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 20:59
@jurafragen

ich habe ihn nicht angefasst verdamt... was soll ich tun

jurafragen  27.08.2015, 21:02
@samooobabooo

ich habe ihn nicht angefasst verdamt

Dann erklär mir mal, wie Du versucht hast, dich zu befreien, ohne den anderen zu berühren. Du wirst ja wohl nicht ernsthaft bestreiten, dass es einen Körperkontakt gegeben hat.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:13
@jurafragen

einfach weggerannt ich ahb ihn nicht angefasst im gegensatz er hat mich sogar gegen die wand gehauen...

Antitroll1234  27.08.2015, 21:19
@samooobabooo

im gegensatz er hat mich sogar gegen die wand gehauen...

...durch lautes Zurufen hättest Du deine versuchte Flucht wohl nicht unterbrochen^^

Vielleicht hat er sich bei in dieser Situation angemessenen Aktion verletzt ?

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:21
@Antitroll1234

er sagte zu mir bevor die polzei kam das es teuer wird für mich und er hat gelacht... und als die polzei fragt ob er was hat konnte er nichts zeigen und meinte ich muss erst zum artz

Antitroll1234  27.08.2015, 21:22
@samooobabooo

...hat ja wohl doch was gehabt, war ja einen Monat krank.

samooobabooo 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 21:27
@Antitroll1234

soll ich zum anwalt?