RKA Anwaltskanzlei, illegaler download?

5 Antworten

Nur hatte ich kein DvD Laufwerk mehr und habs mir runtergeladen.

Das ist nicht erlaubt, wenn die Quelle offensichtlich illegal war.

Sollte ja kein problem sein da ich das original ja besaß.

Böser Trugschluss! Daher für für die Zukunft:

§ 53 Abs. 1 UrhG

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern
sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht
zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird
.

Übrigens: Wenn du den Download per Torrent durchgeführt hast, teilst du automatisch die Inhalte weiter. Ebenfalls illegal, wenn dir niemand dafür die Rechte eingeräumt hat (§§ 16 ff UrhG).

Was soll ich nun tun?

Brief zurück:

Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und berufe mich auf die Einrede der Verjährung (§§ 195 ff BGB).

Von weiterer Belästigung Ihrerseits bitte ich abzusehen. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen:

Mit freundlichen Grüßen.

Ist ein Problem!

Wenn man ein Spiel zb. über einen torrent client herunterlädt, stellt man es im selben Augenblick für andere zur Verfügung, egal ob man es schon Ordnungsgemäß besitzt.

Zum RA gehen !

Sollte ja kein problem sein da ich das original ja besaß.

Da befindest du dich aber schwer im Irrtum! Auch dann wäre der Download illegal.

Auf Grund der 4 Jahre kannst du das aber getrost vergessen.

http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/7845-abmahnung-rka.html

Wooshy 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 18:07

vielen dank, hatte schon muffesausen nach den ersten paar antworten. Es ist also verjährt da es 4jahre her ist....puh.

Also einfach links liegen lassen oder doch zum anwalt um denen klar zu machen das sie rechtswidrig klagen wegen verjährung? ich bevorzuge ja links liegen lassen...

mepeisen  22.01.2016, 19:08
@Wooshy

Du brauchst auf Unfug nicht zu antworten. Ich würde es ebenso liegen lassen. Wenn die was wollen, sollen sie Klage einreichen.

Nun bin ich kein Anwalt, aber Du hättest den Brief damals einfach nicht wegschmeißen sollen. Sogenannte Abmahn-Anwälte wird man einfach nicht wieder los. Ich denke Du wirst zahlen müssen. Sorry

mepeisen  22.01.2016, 19:10

Auf Unfug muss man nicht reagieren. Weder damals noch auf den aktuellen Brief.

Nur vor Gericht sollte man antworten. Anwälte haben ansonsten keinerlei Sonderbefugnisse, die man ernst nehmen müsste.

Dass man 4 Jahre rückwirkend einen Urheberrechtsverstoß feststellen kann ist grundsätzlich unmöglich. Diesen muss man live ermitteln. Und mangels Vorratsdatenspeicherung zu der zeit muss man den auch sofort bei Gericht anzeigen um per Antrag die Adresse des Anschlussinhabers zu erfahren. Dass sich dann 4 Jahre Zeit gelassen wird, deutet eher auf Unfug und betrug hin denn auf wirkliche Verfolgung eines Verstoßes.