Ich wurde in einem Kosemtikladen betrogen. Mir wurden Produkte zu einem viel zu hohem Preis verkauft, was soll ich tun?

9 Antworten

Wie du schon selbst geschrieben hast, können Preise in unterschiedlichen Ländern verschieden hoch sein. Deshalb ist der deutsche Peis nicht maßgebend und kein Betrugsmerkmal. Er hat dich nämlich nicht betrogen. Du hast die Ware freiwillig gekauft und dich "beschwatzen" lassen. Das ist deine eigene Schuld.

Wenn du mit ihm einen Vertrag abgeschlossen hast (der auch mündlich sein kann), schuldest du ihm den Rest des Geldes. Du kannst natürlich die Restzahlung verweigern. Er wird das fehlende Geld nicht einklagen, da du für die britische Justiz nicht so einfach "greifbar" bist.

Du bist um eine Lebenserfahrung reicher. Sieh es so und hake den Vorfall ab. Touristen werden häufig ausgenommen, weil sie "leichte Opfer" sind. :-))

123kaffee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 13:35

Naja, betrogen hat er mich, aber dann wahrscheinlich nicht im Rahmen meiner Rechte. Ich habe wirklich daraus gelernt. Es enttäuscht mich nur so. Gerade, wenn es um so viel Geld geht, dann noch einen oben drauflegen? Als würden die Produkte offiziell nicht schon teuer genug sein. Verstehe es nicht... Danke!

dumm gelaufen

Ich war in London im FASHIONTV Kosmetikgeschäft / Salon.

was in Dland verlangt wird steht auf einem ganz anderen Blatt

123kaffee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 13:10

Das ist richtig, ich habe aber auch eine UK Preisliste.

peterobm  13.09.2015, 09:30
@123kaffee

Und, die Preisliste nützt dir auch nix; der wird von Gold Elements sein, ein Geschäft muss sich nicht daran halten und eigene Preise festsetzen. und auf "Dumme" hoffen, die auch kaufen. Sorry. Was bei Kaffeefahrten abgeht muss ich nicht extra erläutern ..... ist kein Betrug nur Wucher

Vielleicht hast du das extra Geld für die VIP Mitgliedschaft bezahlt. Das ganze ist recht undurchsichtig. Ist das eine Ladenkette, die der gleichen Person (Personen) gehört oder ist das ein Franchise Unternehmen?

Problematisch wird das Ganze durch unterschiedliche Rechtslagen in Deutschland und England.

Prinzipiell kann jeder Ladenbesitzer seine Sachen zu jedem Preis verkaufen, der ihm gefällt. Es ist ja keiner gezwungen bei ihm einzukaufen. Nach Deutscher Rechtslage könnte aber Wucher in Frage kommen, weil er deine Unwissenheit ausgenutzt hat. Wie das in England aussieht weiß ich nicht.


123kaffee 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 11:39

Nein, mir wurde gesagt, dass sich der Preis AUF die 2 Produkte bezieht. Was meinst du mit, dass "Wucher in Frage kommen" könnte, weil er meine Unwissenheit ausgenutzt hat (die er leider hat)?

Solange der Verkäufer dabei keine Notsituation ausnutzt, oder dich bewusst täuscht, ist gegen hohe Preise nichts einzuwenden. Beides kann ich hier nicht sehen.

Grundsätzlich stand es dir frei, die Artikel zu kaufen oder nicht. Du hättest jederzeit "NEIN" sagen können. Das hast du nicht getan. Du hast gekauft.

Nachträglich kannst du da nichts mehr machen. Du hast einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen. Falls du die nun noch offene Rechnung nicht bezahlst, dürften ausser der Nachzahlung noch weitere Kosten, die aus der Durchsetzung der Forderung entstehen, anfallen.

123kaffee 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 11:41

Er mich bewusst getäuscht. Was fehlt dir in meiner Beschreibung zu einer bewussten Täuschung? Er hat mir etwas (den zu hohen Preis) vorgetäuscht, obwohl die Produkte sonst viel günstiger dort verkauft werden.

Interesierter  14.09.2015, 23:00
@123kaffee

Hier muss ich dich enttäuschen. Er hat dir einen Preis genannt. Du befandest dich in keiner Notlage. Das heisst, wenn es dir zu teuer gewesen wäre, hättest du ja nicht kaufen müssen.

Wenn ich dir einen Kasten Wasser für 10 € verkaufe und du ihn zu diesem Preis haben willst, kannst du morgen nicht daherkommen, ich hätte dich betrogen, weil du ja den gleichen Kasten Wasser hättest auch im Getränkemarkt für 3 € kaufen können.

Bei den Produkten handelt es nie um Festpreise. Er kann nehmen was er will und bekommen kann. Er hat dich über den Tisch gezogen und ist dir deshalb so großzügig entgegen gekommen. Im Grunde müsstest du aber den Rest bezahlen. Er wird das Geld mit Sicherheit aber nicht in Deutschland eintreiben wollen. Er ist mit den € 1.000 schon sehr gut bedient. Übrigens sind die Preise für "hochwertige" Kosmetik immer!!! Mondpreise. Wenn du fair sein willst rufe ihn an und kläre die Sache.

123kaffee 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 13:39

Im Gegensatz zu ihm, werde ich fair sein. Das Kreditkarteninstitut hat mir bestätigt, dass keine Zahlung für den 2. Kauf eingegangen ist. Vielleicht hatte ich dieses Mal sehr viel Glück? Ich werde ihm die Produkte einsenden oder ihm die Preise überweisen, die offiziell angegeben sind.