Wieviel % kann man als Erfinder verlangen?

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Basis ist nicht der Endverkaufspreis, sondern der Umsatz (Verkaufspreis) der Herstellerfirma. Deren Gewinn spielt nur eine mittelbare Rolle.

Der Lizenzsatz an den Erfinder wird von mehreren Kriterien beeinflusst, z.B.:

Wie ist der Entwicklungsstand der Erfindung?

Welchen Stellenwert hat das erfundene Produkt im Markt?

Welcher Aufwand, insbesondere Werbung und Vertrieb, sind für die Markteinführung erforderlich?

Entwicklungsstand meint nicht die Ausführbarkeit der Erfindung, sondern den Entwicklungsaufwand in der Firma (Maschinen, Werkzeuge (Formen), Personal, Zeichnungen...), der schnell in die Millionen gehen kann.

Der Stellenwert betrifft den Abstand zum Markt. Dieser war beispielsweise bei der Einführung von mp3 groß, heute ist ein Musikkomprimierer einer unter vielen.

Hieraus ergibt sich eine Lizenz von 0,01 bis 3%, nur bei sehr günstigen Bedingungen auch mal 5%. Meist wird eine Erfindung jedoch verkauft statt lizenziert.

gary0733 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 19:46

Na das ist doch mal eine Aussage. Vielen Dank dafür! Ich mach mir mal darüber Gedanken.

wovon träumst du?

30% gewinn vom einzelhandelsumsatz ist utopisch

bei 10€ endverkaufspreis hat die firma vielleicht 20 cent gewinn

aber man verhandelt das, du sagst x und die firma sagt ja oder nein und macht ein gegenangebot

gary0733 
Beitragsersteller
 01.05.2018, 00:27

Ich hab keine Ahnung davaon, wieviel Endgewinn bei rum kommt. Mir geht es nur um den Prozentsatz dessen, was als Endgewinn rum kommt.

GruenwieAbfall  01.05.2018, 00:28
@gary0733

ist verhandlungssache

meist wollen die keine umsatzbeteiligung geben, sondern eine einmalzahlung leisten

einmal 5 mio oder was auch immer und fertig