Ich wurde geblitzt und habe mitten im Urlaub den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Schlimm?
Hallo,
Ich wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 21 kmh über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt. 1 Monat nach diesem Fall war ich für drei Wochen im Urlaub und kam heute zurück. In Briefkasten fand ich den Anhörungsbogen, den man mir am ersten Tag des Urlaubs zugeschickt hat. Leider konnte ich nicht fristgerecht antworten. Jedenfalls habe ich diese Tat begangen und muss soviel ich weiß 70€ zahlen.
Kommen Dadurch, dass ich den Bogen nicht zurück geschickt habe, weitere Kosten auf mich zu?
Wie sollte ich vorgehen?
Danke
3 Antworten
Aber 21 KM/h bekommt man doch Punkte richtig? Da du das Geld im Urlaub wohl auch nicht bezahlt hast, kann es durchaus sein, dass du nochmal Post bekommst, da durch den Bogen möglicherweise sichergestellt werden sollte, wer das Fahrzeug überhaupt gefahren ist.
Falls du Post bekommst, kannst du das Verfahren (was nun durch Ablaufsdatum geschlossen ist) noch einmal öffnen indem du dir nen Anwalt für Verkehrsrecht nimmst und dieser einen Brief an die zuständige Behörde verfasst. Da so ein Anwalt aber nicht billig ist, würde ich es mir überlegen ob es nicht mehr Sinn macht mögliche weitere Kosten einfach zu bezahlen und damit ist dann Ruhe.
Kann ich jetzt nicht sagen, weil ich so nen Bogen noch nie zu spät abgeschickt hab, sofern es denn nötig war. In dem Brief in der auch die Zahlungsaufforderung steh, steht auch ganz gerne, dass wenn man die Tat zugibt, man nur das Geld überweisen muss und der Rest wird dann automatisch gemacht.
Der Anhörungsbogen ist ja eher nur dafür da, dass wenn zum Beispiel ein Familienmitglied das Fahrzeug geführt hat, als der Wagen geblitzt wurde, nicht du die Punkte dafür bekommst, obwohl du es überhaupt nicht warst.
Von dem aus kann es sein, dass sich die ganze Geschichte schon erledigt hat, nachdem du das Bußgeld bezahlt hast.
Aber es kann natürlich sein, dass noch eine Mahnung oder ähnliches auf dich zukommt weil du durch den Urlaub nicht fristgerecht gezahlt hast, sollte das passieren musst du den Urlaub schriftlich nachweisen können.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Hallo MLGHannes ,
einen Anhörungsbogen bekommt ein Beschuldigter im Bußgeldverfahren . Das hat nichts mit der Verwandtschaft zu tun, vielmehr damit das einem Beschuldigten Rechtlich Gehör verschafft werden sollte !
Ein Recht auf einen Anhörungsbogen hat man allerdings nicht !
Sollte man nicht der Fahrer gewesen sein , so kann man gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen !
Sowas kann man sich auch zum nutzen machen , wenn der eigentliche Fahrer ein verwandter ist ! Verjährung ......
Du hast einen Anhörungsbogen bekommen.
Den sollte man zumindest mit seinen Personalien beantworten und kann sich auch zusätzlich zur Sache äußern wenn man denkt das dies entlastend wirkt - man muss es aber nicht.
Die Bußgeldbehörde wird auch ohne eine Antwort von Dir in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid erlassen in dem Du zur Zahlung von 70€ Bußgeld und 28,50€ Gebühren/Auslagen aufgefordert wirst. Zusätzlich erhältst Du einen Punkt in Flensburg der 2Jahre und 6 Monate eingetragen bleibt.
Weitere Kosten für die Nicht-Beantwortung entstehen nicht.
So ist es D.H
Ob du den Anhörungsbogen zurück Schicks ist völlig Jacke ! Du bist nicht verpflichtet angaben zur Sache zu machen !
Ach hast das keinen Einfluss auf das Bußgeldverfahren !
Den Bußgeldbescheid wirst du bestimmt bekommen !
Letzteres auch nicht unbedingt... Wenn nach so langer Zeit ein Anhörungsbogen kommt und kein klar erkennbares Foto beiliegt, kann das Verfahren auch ganz einschlafen.
Wenn man einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren bekommt , ist das Bußgeldverfahren eröffnet . In ganz seltenen fällen wird das verfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen seitens der Bußgeldstelle eingestellt !
Aber möglich ist das , da hast du natürlich recht !
Muss ich dadurch, dass ich den Bogen nicht fristgerecht schicken konnte, mit weiteren Konsequenzen außer den 70€ rechnen?