Geblitzt worden bei durchgezogener linie?
Hallo ich befinde mich noch in der probezeit und bin gestern in der Nähe von Norden norddeich geblitzt worden
Folgende Situation
Rollerfahrer fährt vor mir mit 35 -40
Außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/ h
Ich überhole bei einer durchgezogenen Linie und zack blitzt es auf
Was hab ich jetzt zu erwarten
Ich war nicht über 21 km/h drüber
Müssten so 14 -16 km gewesen sein
Danke schonmal im Voraus
5 Antworten
Das Überfahren einer durchgezogenen Linie beim Überholen hat nur ein Verwarnungsgeld zur Folge (30 €) und ist somit nicht probezeitrelevant. Das gilt aber nur, wenn das Überholmanöver ansonsten regelkonform war (das wäre z.B. nicht der Fall wenn du bei unklarer Verkehrslage überholt hast).
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es ebenfalls nur ein Verwarnungsgeld.
Deshalb musst du (sofern der erste Abschnitt meiner Antwort auf dich zutrifft) nicht mit Probezeitfolgen rechnen.
Also aus der Bemessung einer möglichen Strafe für dich halte ich mich raus.
Aber wenn du ganz viel Schwein hast, ist die Messung ungültig, wenn sowohl der Roller als auch du auf dem Foto seid, denn letztenendes offiziell nicht sicher zu klären ist, welches Fahrzeug den Blitzer ausgelöst hat. Klar ist es schon naheliegender, dass eher du ausgelöst hast, aber rechtlich ist das nun mal so…
Das ist ganz einfach.
Passiert ist passiert. Du kannst es nachträglich nicht ändern.
Und fahr ab sofort vorschriftsmäßig.
Einfach abwarten, bekommst du alles schriftlich.
Oder einfach mal ein bisschen lesen: https://www.bussgeldkatalog.de/
Das kann doch nicht so schwer sein?
Hat auch niemand behauptet, das eine durchgezogene Linie, ein Überholverbot darstellt, sicher darf man überholen, allerdings dabei die durchgezogene Linie nicht überfahren.
Die Seite ist kompletter Müll. Da wimmelt es von Falschinformationen, die dem Fragesteller Angst bereiten können.
Da steht z.B. dass Überholen trotz durchgezogener Linie ein A-Delikt ist, was aber so totaler Schwachsinn ist.
Außerdem ordnet eine durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte kein Überholverbot an. Sie verbietet lediglich, auf ihr oder links neben ihr zu fahren. Daraus ergibt sich zwar in den meisten Fällen eine Art faktisches Überholverbot, es ist aber kein Überholverbot im rechtlichen Sinne und ist streng vom Überholverbotsschild zu unterscheiden, welches tatsächlich ein Überholverbot im rechtlichen Sinne anordnet.