Ich will mein P-Konto wegmachen lassen trotz Privatinsolvenz
Ich stecke seit Anfang April in der Privatinsolvenz (Betrug an meiner Person durch andere Person aus dem nahmen Bekanntenkreis) und habe seit Oktober 12 ein P-Konto.
Ich bin erwerbsunfähig und arbeite derzeit in einer Behindertenwerkstatt. Monatliche "Einkommen" aus Grundsicherung, Mehrbedarf und Werkstattgeld betragen liegen weit unter der Pfändungsfreigrenze und eine Arbeit wo ich über den Pfändungsbetrag komme, werde ich mit 10000% iger SIcherheit nicht!
Jetzt will ich mein P-Konto auflösen, weil ich damit nur Ärger habe!!!!
Die Sparkasse behält einen angesparten Betrag von 7€ ein, weil der über einen Monat auf dem Konto lag und somit zur Insolvenzmasse zählt. Das das rechtens ist, wurde mir jetzt auch durch die Insolvenzverwaltung bestätigt und das... verzeihung... KOTZT mich sowas von an!
Ständig wird bei solchen Angelegenheit die Pfändungsfreigrenze (1045€) hervorgehoben und man denkt dass alles Geld was darunter liegt und auf dem Konto lagert - auch länger - sicher ist und dann bekommt man die Rechnung präsentiert. 7€ sind jetzt kein Weltuntergang... sollen die damit eine Party machen... aber ich stelle mir gerade vor was gewesen wäre, wenn ich z.B. 50€ drauf gelassen hätte, weil ich sie nicht bebraucht hätte... Das hätte dann schon wehgetan!
Ich meine, ich kann doch nicht wirklich Monat für Monat meine gesamt Kohle, bis auf das Geld zur Deckung der Fixkosten, vom Konto holen und daheim aufbewahren. Ich will auch die Möglichkeit haben, mal 20€ auf dem Konto zu lassen um, falls ich mal unterwegs bin und Geld brauche, ranzukommen!
Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?
8 Antworten
privat insolwenz bedeutet nicht das man nicht pfaenden darf du hast deine freibetraege und somit sicherheit das du deinen lebensunterhalt bestreiten kannst
Doch, genau das bedeutet eine Insolvenz.
Wenn das P-Konto aufgelöst wird, kann man ALLES pfänden. Das P-Konto ist der Schutz damit man überhaupt irgendwas hat.
Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?
Das ist ein Irrglaube. Ist das Konto vom Insolvenzverwalter nicht freigegeben, was hier der Fall zu sein scheint, ist das gesamte Guthaben pfändbar bzw. wird zur Insolvenzmasse gezogen. Einen Schutz bietet nur das P-Konto.
Nein. Die Vorschriften in der Inso zur Frage, was zur Insolvenzmasse gezogen werden kann, verweisen auf die allgemeinen Pfändungsvorschriften (auch auf die Vorschrift zum P-Konto). Deswegen ist neben dem laufenden pfändbaren Einkommen nach der Tabelle auch das gesamte Kontoguthaben pfändbar, es sei denn, ein P-Konto existiert. Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und beginnt die eigentliche Wohlverhaltensperiode, ist ein P-Konto nicht mehr erforderlich, da nun die Grundlage zur Abführung des pfändbaren Einkommens die Abtretungserklärung ist. Vermögen kann der Treuhänder nicht mehr einziehen (außer Erbschaften zur Hälfte).
Pfändung bei einer Insolvenz geht nicht, bezahlst ja schon das was pfändbar ist, daher ist ein P-Konto nicht mehr nötig.
kannst aber bei einer anderen Bank neu anfangen und nach neuem Monatsbeginn alles abheben und zumachen und nicht vergessen alle informieren das deine Bank ssammst Daten sich geändert haben.
Ich finde das P- Konto ist doch Schutz ,das du deinen Freibetrag jeden Monat hast,aber wenn du in Inso bist,darf ja sowieso keine Pfändung mehr gemacht werden.
@Personalsache - und in der Privatsinsolvenz darf gar nichts gepfändet werden und daher braucht man da auch kein P-Konto.
@Fussballbine Ich würde zur Bank gehen und mit Bezug auf § 89 InsO (Vollstreckungsverbot während der Privatinsolvenz) bitten, das P-Konto in ein normales Guthabenkonto umzuwandeln.
Das Konto wurde von keinem Gläubigerg gepfändet. Der pfändbare Betrag wurde an den Insolvenzverwalter abgeführt, da er in die Insolvenzmasse fiel.