Sparkasse kann kein Geld abheben und Online-Banking nicht aktuell?

6 Antworten

Bei P-Konten wird - je nach Bank - der Verfügungsrahmen bzw. die Verfügungsmöglichkeit insgesamt am Automaten stark eingeschränkt bis eingestellt; das ist eigentlich der Normalfall. Sollte der Kunde bislang EC-Karten gehabt haben, werden diese auch eingezogen und durch reine Bankservicekarten ersetzt. Ich würde aus den eingestellten Informationen vermuten, dass man dir die Teilnahme am OnlineBanking schlicht gesperrt hat, was im Umkehrschluss bedeutet, dass du zukünftig bis auf Weiteres nur direkt am Schalter der kontenführenden Stelle Geld erhältst bzw. Verfügungen treffen kannst (und zwar dort gebührenpflichtig).

Klären kann man das nur direkt in der Filiale.

Edit: Vergaß zu erwähnen, bei der Kontoinformation am Bankautomaten wird der richtige aktuelle Betrag angezeigt, wenn ich die letzten drei Banküberweisungen dazu zähle. Darunter steht allerdings "Verfügbarer Betrag 0,00€".

Die Überweisungen sind gesperrt und werden erst nach manueller Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter freigegeben - weswegen auch der Kontostand insofern stimmt, aber im Auszug keine ÜW aufscheint. Nur - die Freigabe wird hier wohl nicht erfolgen, es sei denn, der Kontoinhaber kann im direkten Gespräch eine Freigabe erreichen.

martinzuhause  13.12.2016, 08:25

der normalfall ist eigentlich das auch ein p-konto wie jedes andere konto genutzt werden kann. eben nur auf guthabenbasis.

die bank darf da keine überweisungen zurückstellen weil sie irgendetwas prüfen will.

ist der freibetrag überschritten muss sie die pfändungen bedienen - und dem kontoinhaben das mitteilen.

FordPrefect  13.12.2016, 13:47
@martinzuhause

der normalfall ist eigentlich das auch ein p-konto wie jedes andere konto genutzt werden kann. eben nur auf guthabenbasis. 

Das ist die Theorie. Je nach Bank/SPK sieht das aber ganz anders aus. Und in der Tat nutzt auch das verbraucherfreundliche BGH-Urteil vom 16.7.2013 dabei nichts, weil eben auch Bankkarten als bargeldloses Zahlungsmittel genutzt werden können - wenn man denn einen Händler findet, der sie akzeptiert.

die bank darf da keine überweisungen zurückstellen weil sie irgendetwas prüfen will. 

Doch, dieses Recht hat sie jederzeit nach Sperrung oder Beschränkung des Online-Bankings, wenn eine Pfändung vorliegt. In diesem Fall ist die Verfügung nämlich vorbehaltlich der Genehmigung des SB. Das ist auch durchaus legitim, weil damit auch verhindert werden soll, dass der Schuldner durch vorab eingestellte Überweisungen trotz Überschreiten der Pfändungsfreigrenze Verfügungen trifft, wenn er weiß, dass am Tag X Geldeingänge zu erwarten sind.



DefiantOne 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 17:04
@FordPrefect

Ich war heute bei meiner Bank. Dort wurde mir gesagt, die Bank hätte entschieden das "Restgeld" welches sich auf meinem Konto befand, den Gläubigern auszuhändigen. Das waren keine 200€ auf dem Konto und ich war noch nie über den Freibetrag hinaus mit meinem Kontostand. Es hieß darüber hinaus so viel wie "Anstelle der kompletten Kontoschließung hätte man sich zu dieser Maßnahme enteschieden", leider wurde mir davon auch im Vorfeld nichts mitgeteilt. Darf die Bank sowas einfach, obwohl das Gesetz zum P-Konto etwas anderes vorsieht?

FordPrefect  13.12.2016, 17:10
@DefiantOne

Dort wurde mir gesagt, die Bank hätte entschieden das "Restgeld"
welches sich auf meinem Konto befand, den Gläubigern auszuhändigen.

Also warst du doch über dem Freibetrag.

Das waren keine 200€ auf dem Konto und ich war noch nie über den Freibetrag hinaus mit meinem Kontostand.

Du irrst. Der Freibetrag ist der Betrag, der insgesamt per Monat auf dem Konto *eingehen* darf, um nicht gepfändet zu werden. Mit dem Konto*stand* hat das rein gar nichts zu tun.

Es hieß darüber hinaus so viel wie "Anstelle der kompletten Kontoschließung hätte man sich zu dieser Maßnahme enteschieden"

Das Erteilen von ÜW-Aufträgen im Voraus bei bestehender Pfändung könnte male volens als versuchte Pfändungsvereitelung angesehen werden. In diesem Fall hätte dir die Bank auch kündigen dürfen, ja.

DefiantOne 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 14:43
@FordPrefect

Ein Auszug aus der Webseite der Sparkasse:

"Die Führung eines Girokontos als P-Konto führt zum Bestehen eines automatischen (Basis-)Pfändungsschutzes in Höhe des derzeit gültigen Freibetrages von 1.073,88 EUR im Monat (Stand 1.7.2015). Der Freibetrag wird unabhängig von der Art des Geldeinganges gewährt, allerdings nur auf bestehende Guthaben."

Das verwirrt mich jetzt ein wenig. Außerdem, sind die Banken nicht mehr verpflichtet rechtzeitig eine Benachrichtigung per Post zuzustellen? Ich habe stand heute noch keinen Brief oder gar Anruf/Email bekommen.

FordPrefect  14.12.2016, 15:16
@DefiantOne

"Die Führung eines Girokontos als P-Konto führt zum Bestehen eines automatischen (Basis-)Pfändungsschutzes in Höhe des derzeit gültigen Freibetrages von 1.073,88 EUR im Monat"

Stimmt ja auch. Aber - wie ich schon schrieb - ist es ein Frei*betrag*, kein Freifahrtschein. Der Freibetrag wird jeden Monat automatisch anhand der Geldeingänge geprüft und ausgeschöpft. Sobald auch nur 1 Ct mehr im Monat auf dem Konto eingeht als der Freibetrag ausmacht, wird dieser an die Gläubiger ausgekehrt.

Das verwirrt mich jetzt ein wenig.

S.o.

Außerdem, sind die Banken nicht mehr verpflichtet rechtzeitig eine Benachrichtigung per Post zuzustellen?

Die Pfändungsbenachrichtigung kommt immer erst dann zum Schuldner, wenn die Bank als Drittschuldner die Pfändung bereits erhalten und eingerichtet hat. Das ist auch nur logisch, denn schließlich soll ja verhindert werden, dass der Schuldner das Konto rechtzeitig abräumt, um die Pfändung ins Leere laufen zu lassen.

Vermutlich liegen der Sparkasse sogenannte vorgemerkte Umsätze vor wie Strom, Gas, Miete?

Hilft nichts - Du mußt Dich an Deinen Soparkassenberater wenden und um Aufklärung bitten.

Die bisher nicht gebuchten Überweisungsaufträge sind auch nicht ausgeführt worden. Vielleicht solltest Du die Zahlungsempfänger schon mal vorsorglich um Aufschub bitten.

DefiantOne 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 07:39

Ich habe keine monatlich abgehenden Zahlungsaufträge von meinem Konto, Miete bekommt immer mein Vater, da ich noch bei ihm lebe. Ich vergaß in meinem ersten post noch zu erwähnen, dass der aktuelle Kontostand an der Info am Bankautomaten korrekt ist, auch mit den drei gestern getätigten Überweisungen, die nicht gebucht sind/angezeigt werden. Nur auf den Kontoauszügen und beim Online-Banking hinkt es hinterher.

war das konto zum monatswechsel immer auf 0€. ansonsten kann die bank die beträge zusammenrechnen bis ein pfändbarer betrag zusammenkommt.

du solltest zur bank gehen und dort fragen. die sollten das sagen können. wurde der freibetrag nicht überschritten muss das konto wie jedes andere konto funktionieren. dazu ist die bank verpflichtet.

Konto wohl nicht gedeckt bzw. gesperrt! Da hilft nur bei der Bank vorsprechen!

DefiantOne 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 07:14

Das Konto war/ist definitiv gedeckt. Daran kann es nicht liegen.

alarm67  13.12.2016, 07:16
@DefiantOne

Wie schon gesagt, mit diskutieren hier wirst Du nicht weiter kommen! Du musst wohl schon zur Filiale marschieren!

DefiantOne 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 07:18
@alarm67

Hatte ich vor, nur wollte ich vorab schonmal einige Informationen einholen, da ich mich in der ganzen Materie nicht unbedingt auskenne.

Keine Störung. Du musst dort halt mal vorsprechen bzw. anrufen!