P-Konto: Bank häuft Geld an.
Hi Leute,
ich habe zwei Pfändungen auf meinem Konto. Insgesamt ist der Betrag nicht sehr hoch, knapp über 1000€, also bezahlbar. Ich war eine zeitlang arbeitslos, habe aber seit einigen Monaten wieder Arbeit und verdiene mehr als den Freibetrag. Ratenzahlungen habe ich auch vereinbart und jeder bekommt Geld von mir. Die Bank häuft jetzt allerdings Geld an, mittlerweile schon 500€, zahlt nicht an Gläubiger aus und will mir, trotz ruhenden Pfändungen, auch nichts auszahlen bzw. die Kontrolle über mein ganzes Einkommen wiedergeben.
Da ich weiss dass Banken bei einem P-Konto keine "Ruhendstellungen" akzeptieren müssen, lohnt es sich da jetzt eigentlich noch Raten an die Gläubiger zu zahlen? Theoretisch könnten sie das ja einfach von dem "gepfändeten" Teil bekommen, dann brauche ich nicht noch Geld abdrücken von meinem Freibetrag und es ist manchmal schon eng mit dem Geld.
Würde mich über paar Antworten, Meinungen usw. sehr freuen!
6 Antworten
Bei den ganzen Antworten zu Antworten steigt man ja kaum noch durch!
Also als erstes gehe ich davon aus das keine Insolvenz beantragt wurde, denn sonst ist das Thema P-Konto hinfällig und Insolv-Verwalter muss sofort eingeschaltet werden
Das sich 500 € anstauen finde ich ungewöhlich, aber nicht unmöglich
Als Bankkaufmann an dich:
Das Jugendkonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden, dieser Irrtum kommt aus einem Urteil gegen die deutsche Bank die zusätzlich zu den Gebühren für für ein bestimmtes Konto noch zusätzlich Gebühren für den Pfändungsschutz in Ihren AGB verlangt hat. Egal was in der Bild/im Chat steht die Gebühren richten sich nach dem was bei der Bank als Guthabenkonto berechnet wird. Der Pfändungsschutz ist ein Zusatzvertrag. Die Banken dürfen vom Kunden verlangen, das das Konto als Guthabenkonto geführt wird (inkl seiner Gebühren), Sie dürfen aber nicht verlangen das der Pfändungszusatz mehr kostet. Der Pfändungszusatz ist kein eigenes Konto! Er ist ein Zusatzvertrag ähnlich wie ein Dauerauftrag Das ist zwar reine Paragrahenreiterei, aber so geregelt.
Großes Aber: sind alle Pfändungen ruhend gestellt, ist das Thema P-Konto hinfällig Das P-Konto gilt nur bei laufenden Pfändungen Sollten alle Pfändungen ruhen und das Konto weiter gesperrt sein, haben entweder der Gläubiger oder die Bank gepennt. Dann sollte der komplette Geldeingang frei sein.
Man kann (bei aktiven Pfändungen im Rahmen des Freibetrages) nicht einfach locker lustig an den Gläubiger überweisen. Banken prüfen nur den freien Betrag (1045 €), also bitte nicht einfach eine Überweisung einwerfen. Zahlungen an den Gläubiger müssen über die Pfändungsabteilung laufen und zwar die ältesten zu erst.
EINSCHUB: Ich habe mir deinen Beitrag nochmal durchgelesen, und folgende Frage: Hast du schon kontrolliert das inzwischen nicht eine dritte Pfändung eingegangen ist ?
Als Tipp: Auf Grund deiner Vorgeschichte etc.
Als erstes, auch wenn das jetzt keine Begeisterung auslöst:
Zum Schalter der Bank gehen (wenn möglich Filiale wo man bisher noch nicht war) Ausweis vorlegen, sagen das auf dem Konto Pfändungen liegen danach fragen wer Gläubiger ist, wie hoch der Betrag ist, ob die Pfändung läuft ja/nein
Das wichtigste ist hier klarzustellen, das es erstmal nicht um die 500 € und Feuer frei geht, sondern um die Klärung der Schulden. Und bitte nicht gleich nach dem Filialleiter fragen ohne Angaben vn Gründen, das macht einen dreimal so beliebt
Wenn laufende Pfändungen vorliegen, entgegen der Absprache mit dem Gläubiger, Rücksprache mit diesem halten, Banken dürfen nur machen machen was das Amtsgericht sagt, wenn der Gläubifger keine Lust auf Kosten hat, und die Info nicht weitergibt haben Banken keine Chance
Abgleich erstellen (zu Hause) ruht die Pfändung? Zahle ich dort Raten? Das Problem ist, ist eine Rate mal zurückgebucht worden mangels Deckung und hat der Gläubiger "die Nerven verloren" sind alle anderen Pfändungen wieder aktiv auch wenn der Gläubiger nicht davon weiß!
Sind alle Pfändungen ruhend dann wird es Zeit Stress zu machen, aber bitte nicht bei den Leuten am Schalter die können und dürfen das nicht ändern!
Alternativen: Und hier bitte nicht nicht verbal austoben
Möglichkeit 1: Termin Schuldnerberatung, diese formuliert eine Anfrage an die Rechtsabteilung
Möglichkeit 2: Vorstandsbeschwerde einreichen, geht direkt an Qualitätsmanagement Ihr Anliegen liegt hier höher als der Filialleiter, er ist dann eine Handlung schuldig
Möglichkeit 3/und auch letzte Möglichkeit (ist wie mit einer Atombombe auf Spatzen werfen) den Ombudmann der Bank einschalten
Ja ist schon richtig was du sagst,wenn du den Freibetrag überschreitest ,geht das an die Gläubiger ,und wenn du zusätzlich da noch Raten zahlst ,gehts halt schneller bis es abbezahlt ist.Versteh dich aber das du dann eben keine Ratenzahlung mehr tätigst.Musst du wissen ob du doppelt zahlen willst.
Stell die Ratenzahlung ein und lass die Beträge über den Freibetrag pfänden. Sonst verlierst du schnell den Überblick.
Für die Einstellung der Ratenzahlung kann man dich nicht weiter bestrafen. Mehr als dein Konto pfänden geht eh nicht.
Was zahlst du denn monatlich für das P-Konto?
Und was hast du vorher für das normale Girokonto gezahlt? Bevor es ein P-Konto war?
War ein Jugendgirokonto, nichts.
Wie heißt die Bank? Zum Beispiel Sparkasse Hannover. Ich frag das nicht ohne Grund. DU bist im Recht und zahlst zuviel Gebühren!
Sparkasse Südholstein
Interessant. Da rufe ich wohl demnächst mal an und stell das Gespräch dann auf You Tube. Hab ich schon sehr oft gemacht.
Ein P-Konto ist KEIN eigenständiges Kontomodell und darf somit auch nicht für einen pauschalen Preis angeboten werden. Schon gar nicht darf ein P-Konto einfach so 7,50€ mtl. kosten.
Ein P-Konto ist immer eine Zusatzvereinbarung zum bisherigen Girokonto. Das bisherige Girokonto muss also als P-Konto weiter geführt werden.
Wenn du vielleicht mittlerweile zu alt für das Jugendkonto bist, dann muss dir die "Spar"kasse ein Konto zu den üblichen Konditionen anbieten.
Aber nicht 7,50€ verlangen. Geht gar nicht!!!!
http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&bcid=Y-300-Z-becklink-N-1027628
Der Bundesgerichtshof hat dies in 2 Urteilen ( 13.11.2012 und 16.07.2013 ) bestätigt.
Du forderst die Abzocker und Verbrecher deiner "Spar"kasse jetzt auf, spätestens ab 1.11.2013 nur noch angemessene Gebühren zu verlangen und die Differenzen zu erstatten.
Also wenn ein normales Konto zum Beispiel 3,50€ kostet, dann sollen die dir 4€ monatlich erstatten.
Danke für den Tipp, wusste ich garnicht, werde ich aber mal machen, obwohl diese paar Euro den Bock auch nicht fett machen. :) Ich habe mir meine Zusatzvereinbarungen zum P-Konto eben mal durchgelesen und da steht nichts von Ruhendstellungen werden nicht mehr akzeptiert. Es macht doch garkeinen Sinn es deswegen dann nicht an den Gläubiger auszuzahlen und anzuhäufen. So dauert das ganze doch noch viel länger. Kann ich nicht irgendwas unternehmen dass ich über mein ganzes Einkommen verfügen kann?
Da du jetzt Arbeit hast und somit nicht mehr für das Jugendgirokonto geeignet bist, sollte dir die Sparkasse die Preis für das Giro privat ( 5 € mtl. ) berechnen. Und nicht 7,50€ für das Giro clever.
Hast du die Zusatzvereinbarung des P-Konto`s zu deinem Jugendkonto unterschrieben?
Wenn du keine Kinder hast, kannst du nur über 1045,04€ mtl. verfügen.
Wenn du noch Kindergeld erhältst, dann kann der Freibetrag auch erhöht werden.
Danke und verdammt. Ich dachte eher die Banken müssten bzw. könnten mir solange die Pfändungen ruhen und ich weiter meine Raten zahle Kontrolle gewähren. Dann werde ich wohl lieber meine Ratenzahlungen einstellen. Dann dauert das leider alles länger.
Japp. Die Banken müssen ja alles über den Pfändungsfreibetrag an die Gläubiger zahlen.
Das passiert ja eben nicht, da die Pfändungen von Seiten der Gläubiger ruhen.
Achso. Dann ruhen die ja offensichtlich, weil du Raten an die zahlst.
Hmm, ich täte die Ratenzahlung einstellen.
7,50 Euro ist der Preis für das reguläre "Giro Privat clever":
www.spk-suedholstein.de/privatkunden/konten_karten/girokonto_classic/vorteile/index.php
Das habe ich selber schon geschrieben!!!!
Ein P-Konto darf nicht zu einem pauschalen Preis angeboten werden!!! Ferner darf ein P-Konto nicht soviel kosten wie das teuerste Kontomodell!!!
Maximal 5€ tun es auch!!!! Aber auch hier darf ein P-Konto nicht mit 5€ ausgewiesen werden.
Ein P-Konto MUSS sich preislich immer an den Girokonto richten, welches ich bisher hatte.
Dein letzter Satz ist falsch. Ein P-Konto darf nicht mehr kosten wie das vergleichbare normale Girokonto bei der Bank kosten würde. Dies wird seit geraumer Zeit von allen Sparkassen eingehalten.
Dein Versuch, Geld zurückzuerhalten wird damit enden, daß dir angeboten wird, das Konto aufzulösen. P-Konten sind deutlich arbeitsintensiver für die Bank als das von der Bank angebotene kostengünstigste Girokonto. Deshalb ist es auch nicht mit diesem vergleichbar.
Bei dem "günstigeren" Paket der Sparkasse Südholstein fallen zudem für jede Buchung noch zusätzliche Kosten an.
Günstigeres Modell der Spk Südholstein. 1 Geldeingang vom Amt, 2 Zahlungen an Gläubiger, 1mal Miete, 1mal Strom und schon bist du wieder bei 7,50 Euro/Monat.
Mal ganz davon abgesehen, daß du das nicht aufnehmen und nicht auf youtube online stellen darfst.
Die 7,50 sind die üblichen Konditionen der Spk Südholstein.
So lange du den Gläubigern (auch kleine ) Raten zahlst betreiben sie die Pfändung nicht weiter. Die Bank darf trotzdem über den Freibetrag hinaus, nichts auszahlen, sonst würde sie haftbar gegenüber den Pfändungsgläubigern.
Sei doch froh wenn die Bank für dich spart, dann bist du bald deine Schulden los und kannst mit deinem Geld wieder machen was du willst.
Das ist keine gute Antwort, man bekommt nur etwas über 1000€ ausgezahlt. Das Leben kostet leider auch.
Klar kostet das Leben aber über 1000€ netto sind ja nicht sooo wenig.
Das ist nunmal der gesetzlich festgelegte Betrag.
7,50€ knöpfen die mir dafür ab...